Antrag - 14/SVV/0634

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln, der Abweichungen von der Höchstverbotsvergabe von Grundstücken bzw. Häusern für solche Bewerber_innen ermöglicht, die sich verbindlich verpflichten, dauerhaft preisgünstige Wohnungen zu vermieten. Dies soll gleichermaßen r Ausschreibungen der Stadt Potsdam wie für städtische Gesellschaften angewendet werden.

Es ist zu prüfen, ob solcher Verfahrensvorschlag auch für die Realisierung städtisch bedeutsamer Konzepte mit sozialem Mehrwert für den Stadtteil ermöglicht werden kann.

 

Dieser Verfahrensvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im September 2014 vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

Es ist ein wichtiges Anliegen der Stadt, eine sozialverträgliche Durchmischung der Stadtteile zu sichern und Wohnungen auch für weniger einkommensstarke Potsdamer bereitzuhalten. Dabei können Initiativen, Genossenschaften oder Vereine sehr hilfreich sein, die ihr Vorhaben nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung organisieren. Vorbild sind am Gemeinwohl orientierte Genossenschaften aber auch Projekte, wie z. B. das Projekt Frizz23 in Berlin-Kreuzberg, das ein 2500 Quadratmeter Grundstück für ein Projekt von Studios und Ateliers von der Stadt Berlin erwerben konnte, obwohl es nicht den Höchstpreis geboten hat. In Potsdam gab es das Vorhaben des Wohn- und Kulturprojektes Uhlandstraße 24, das für sein Projekt das Mindestgebot zum Erwerb geboten hatte mit der Selbstverpflichtung, alle Wohnungen sozialverträglich zu vermieten. Der Zuschlag ging dann an einen anderen Bieter, der mehr Geld bot aber nur zwei Wohnungen sozialverträglich sichern muss.

r solche und andere Fälle halten wir es für geboten, Regeln zu erarbeiten mit nachvollziehbaren Kriterien für die Bewerber, die bei Sicherung sozialverträglicher  Vermietung auch Abweichungen vom Prinzip der Höchstgebotsvergabe gestatten.

 

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