Antrag - 14/SVV/0275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt ergänzt:

 

In § 1 wird Absatz 3 neu eingefügt:

 

(3) Spielplätze, die nach Maßgabe dieser Satzung errichtet wurden, sind öffentlich zugänglich.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass wird deutlich, dass die Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt hier eine Lücke aufweist. Ein Spielplatz im Wohngebiet Ruinenbergkaserne wird vom Eigentümer und Errichter, dem privaten Investor im Wohngebiet, gesperrt und soll ausschließlich den eigenen Mietern vorbehalten werden. Errichtet aber wurde der Spielplatz aufgrund der Vorgaben der Spielplatzsatzung der LHP, die natürlich die öffentliche Zugänglichkeit von Spielplätzen beabsichtigt.

Mit dieser Satzungsänderung soll solch bizarren Entwicklungen abgeholfen werden.

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Anlagen

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