Beschlussvorlage - 14/SVV/0810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Änderung der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 09.07.2014 beschlossen, die Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung um die Kategorie langfristige Mietverträge für bildungsfördernde Inhalte zu ergänzen.

Die Entgelte sollen sich an ortsüblichen Vergleichswerten orientieren und nicht über den in Potsdam üblichen Gewerbemieten liegen. Die Ergänzung soll der SVV im September vorgelegt werden.

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird die von der SVV geforderte Ergänzung der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung vorgelegt bzw. eingebracht.

 

Die Potsdamer Entgeltordnung wurde abgesehen von der Änderung aus diesem Jahr zuvor ca. 13 Jahre nicht angepasst. Aus Sicht der Verwaltung muss auch für die hier in Rede stehenden langfristigen Nutzungen eine Anpassung erfolgen. Zu diesem Zweck wurde der allgemeine Preissteigerungsindex des Statistischen Bundesamtes angewendet. Dieser weist über den betreffenden Zeitraum eine allgemeine Preissteigerung von 22,9% aus. Ausgehend von den ursprünglichen Entgeltstundenansätzen zuzüglich der Preissteigerungsrate ergeben sich die nun zur Beschlussfassung vorgelegten Ansätze.

 

Stundensatz Klassenraum - alt = 11,00 zzgl. 22,9% ergibt Stundensatz/langfristig neu = 13,50

Stundensatz Aula/Speiser.- alt = 24,50 zzgl. 22,9% ergibt Stundensatz/langfristig neu = 30,10

 

Ein Vergleich mit dem Gewerbemietspiegel der IHK ist nicht zielführend, da die Gewerbeanmietung eine alleinige dauerhafte Nutzung und die hier zu regelnden Fälle eine stundenweise Nutzung von Klassenräumen zu Grunde legt. Auch die üblichen Raumzuschnitte und Gewerbearten bzw. deren Ertragschancen sind nicht vergleichbar.

 

Anlage: Ergänzungstext der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund der Änderungen sind insgesamt Erträge aus Schulraumvermietungen i.H.v. 35 TEUR zu erwarten.

 

Unter Beachtung der DS SVV 99/01063/1 sind den Schulen bei Vermietungen von Schulräumen 40 Prozent der Erträge als Anreiz für schulrelevante Aufgaben zu überlassen, wonach sich eine Ertragserwartung ab 2014 von 21 TEUR pro Jahr für die Landeshauptstadt Potsdam ergibt. Demnach ist von 14 TEUR als zusätzlicher Aufwand für schulrelevante Aufgaben auszugehen. Die Deckung des Mehraufwands für schulrelevante Aufgaben erfolgt durch den Mehrertrag aus Schulraumvermietungen.

 

Eine weitere Korrektur der Planansätze erfolgt hinsichtlich der Schulraumvermietungen über einen längeren Zeitraum. Durch die Änderung der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung vom 12. Februar 2014 kann festgestellt werden, dass es zu verminderten Vermietungen kam. Durch die jetzt vorgeschlagene Anpassung für langfristige Mietverträge kann nunmehr damit gerechnet werden, dass die prognostizierten Erträge sich stabilisieren

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Anlagen

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