Beschlussvorlage - 14/SVV/0781

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ entschieden (gemäß Anlagen 3A bis 3F).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung externer naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen (gemäß Anlage 6) wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 129 „rdlich In der Feldmark“ (OT Golm) zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die durch Dritte übernommen werden.

Die Höhe der Realisierungskosten werden angegeben mit:

 

 

Kostenposition                            geschätzter Aufwand in                             Finanzierung aus Produktkonto

Erschließung                                          7.327.732*                                                        über Dritte

öffentliche Grünflächen                           

mit Spielangebot                            1.764.878*                                                        über Dritte

 

 

* Die Realisierungskosten für Herstellung der öffentlichen Erschließung (Straßenbau, öffentliche Grünflächen, Trink- und Abwasser) sollen über Dritte durch Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 BauGB realisiert werden.

Es wird angestrebt, die Erschließung im Ganzen oder in Teilabschnitten Dritten als Erschließungsträger oder Erschließungsgemeinschaft zu übertragen.

 

Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Gnflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung werden angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentlicher

Erschließungsanlagen              ca. 29.707               5410003 / 5221200

Pflege öffentlicher Grünflächen              ca. 34.452              5510000 / 5221100 sowie 5221900

 

Die Folgekosten entstehen erst nach endgültiger Fertigstellung der Anlagen und können zeitlich noch nicht eingeordnet werden.

In Anwendung des Punktes 6.1 der Potsdamer Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (12/SVV/0703) müssen die Kosten für die zusätzlich notwendigen Plätze für 42 Plätze in Kindertagesstätten und 29 Plätze in Grundschulen von den von der Umlegung betroffenen Eigentümern nicht getragen werden. Die Finanzierung muss durch die Stadt geleistet werden. Die Refinanzierung kann aus der Abschöpfung der Umlegungsvorteile erfolgen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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