Beschlussvorlage - 02/SVV/0506
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Grabmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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03.07.2002
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.08.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.08.2002
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Beschlussvorschlag
1.
Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide"
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordne-
tenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2)
durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am ................... die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs /
Vogelweide" gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der
Geltungsbereich beinhaltet die Flustücke 536/9; 604; 518; 519; 520/4; 703 und
580/2 (teilw.) der Gemarkung Potsdam Flur 1 sowie die Flurstücke 261 und 265
der Gemarkung Nedlitz Flur 1, so dass das Gebiet des Bebauungsplans in
folgenden Grenzen umfasst wird:
im Westen
und Nordwesten: Gelände
der Roten und Grauen Kasernen (Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 52
"Rote Kaserne Ost" und Nr. 83 "Nedlitzer Kaserne")
im Nordosten: Kleingartenanlage
"Am Jungfernsee" im Bereich der ehemaligen Villa Jacobs und
Wohngebiet an Bertinistraße/Bertiniweg (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
60 "Bertinistraße")
im Süden: Kleingartenanlagen
"Im Grund" und "Pfingstberg"
Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9 ha. Die Lage des Plangebietes ist
im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt (s. Anlage 3).
Bestehende
Situation
Das
Plangebiet ist eine unbebaute ehemalige Landwirtschaftsfläche. Ein Teil der
Fläche wird derzeit als Pferdekoppel genutzt.
Planungsanlass
und Erforderlichkeit der Planung
Bei
dem Gelände handelt es sich um eine der wenigen größeren unbebauten Flächen in
Potsdam in hochwertiger Lage – allerdings mit noch zu entwickelndem Umfeld –,
die zur Förderung des gehobenen Wohnungsbaus von besonderem Interesse sind.
Die
Lage zwischen dem Buga-Volkspark und dem Jungfernsee sowie die Nähe zu den
historisch und kulturell bedeutsamen Stätten und Gebäuden des
UNESCO-Weltkulturerbes (Schloss Cecilienhof und Belvedere auf dem Pfingstberg)
prädestinieren dieses stadt- und landschaftsräumlich hochwertige Gelände für
eine gehobene Einfamilienhausbebauung, mit der der Abwanderung finanziell
leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegengesteuert werden kann.
Die
Entwicklung dieser ringsum vorstädtisch begrenzten Fläche zu einem qualitativ
hochwertigen Wohngebiet dient der Aufwertung des gesamten Bereiches nördlich
der Pfingstberghöhen und damit der Stützung und Sicherung der
Entwicklungsansätze in der nördlichen Nauener Vorstadt. In diesem Kontext
stehen weitere Entwicklungsbemühungen im Gefüge der Potsdamer Kulturlandschaft
mit dem Schwerpunkt historische Villenbebauung der Bertinistraße und
Wiederaufbau Villa Jacobs.
Der
derzeitige Stand der Projektentwicklung lässt ein nachhaltiges Interesse an der
Einleitung und zügigen Durchführung des Planverfahrens erkennen. Nach erfolgter
Veräußerung der bislang städtischen Liegenschaft besteht die drittfinanzierte
Möglichkeit zur Herstellung des Planungsrechtes im Sinne der Grundsätze der
Bauleitplanung gem. § 1 BauGB.
Planungsziele
Ziel der
Planung ist die Entwicklung der Fläche für eine Bebauung mit größeren
Einfamilienhäusern / Residenzen in offener Bauweise auf mindestens 1.000
m² großen Grundstücken. Die Planung fußt auf den Ergebnissen der
Rahmenkonzeption für das Gebiet, die die Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2001
(DS 01/0423) mit der Maßgabe beschlossen hat, die GRZ auf maximal 0,15 - 0,20
zu begrenzen. Die geplante Bebauung steht im Einklang mit den
Entwicklungszielen der Stadt Potsdam und der Leitplanung zum Schutz der
Unesco-Weltkulturerbe-Belange.
Um
dieser Zielvorstellung gerecht zu werden, ohne dass die Nauener Vorstadt mit
zusätzlichem Ziel- und Quellverkehr belastet wird (Straßen Am Pfingstberg u. Am
Neuen Garten sowie Große Weinmeisterstraße) soll eine nördliche Anbindung an
die Nedlitzer Straße geschaffen werden ("Lindenallee"). Diese
Anbindung soll möglichst über die Wertschöpfung für dieses Gelände finanziert
werden.
Gesetzliche
Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1
BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5
BauGB vereinbar. Der Bebauungsplan widerspricht in seinen Zielen und Zwecken
nicht dem Flächennutzungsplan.
Anlage
2
Prioritätenfestlegung
für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 95
„Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide"
In dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung ist festgelegt worden, zukünftig
mit jeder Neueinbringung von Beschlussvorlagen für die
Stadtverordnetenersammlung zu Aufstellungsbeschlüssen von Verfahren der
Verbindlichen Bauleitplanung eine Festlegung herbeizuführen, mit welcher
Priorität das jeweilige Planverfahren betrieben werden soll.
Für das
hier vorliegende Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 95 "Nördlich
des Pfingstbergs/ Vogelweide" soll aufgrund seiner außerordentlichen
Bedeutung und zugleich hohen Dringlichkeit die Prioritätenstufe 1 festgelegt
werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Planverfahrens - nämlich die
Vorbereitung einer im Landschaftsraum behutsam integrierten gehobenen
Wohnbebauung - und die besonderen Bedingungen für seine Durchführung,
insbesondere das große Eigentümer- und auch öffentliche Interesse an der
Planung, verknüpft mit der Bereitschaft zur Kostenübernahme für die Planung und
zur Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrags zur Regelung der Kosten für die
notwendige innere und äußere Erschließung lassen eine Einordnung dieses
Planverfahrens in die Prioritätenstufe 1 angemessen erscheinen.