Antrag - 14/SVV/1082

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Schaffung einer Einrichtung für die Ferien- und Schulanschlussbetreuung von Jugendlichen mit Behinderungen zur Verwirklichung von Inklusion zu erstellen. Zielgruppe sollen Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungsformen und graden (auch Schwer- und Mehrfachbehinderte) sein, die nicht mehr durch die reguläre Hortbetreuung erfasst werden.

 

Es soll eine fachbereichsübergreifende projektorientierte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes eingerichtet werden. In diesem Rahmen sollen insbesondere Möglichkeiten zur Finanzierung unter Einbeziehung aller hierfür maßgeblichen Kostenträger sowie die räumlichen und personellen Voraussetzungen für solch eine zu schaffende Einrichtung geklärt werden. Betroffene wie die schon aktive Elterninitiative sollen dabei einbezogen werden.

 

Das Konzept soll im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion der LH P in seiner Sitzung Februar 2015 vorgestellt werden.

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Erläuterung

Begründung

Ziel ist es, die Teilhabe der Jugendlichen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen  (Inklusion) und die Eltern zu entlasten und ihre Berufstätigkeit zu ermöglichen.

In Potsdam gibt es derzeit kein Angebot, das die Nachmittags- und Ferienbetreuung behinderter Jugendlicher in hinreichendem Umfang sicherstellt. Die reguläre Hortbetreuung endet spätestens mit Vollendung des 14. Lebensjahrs. Anschlussangebote stehen nicht zu akzeptablen finanziellen und organisatorischen Bedingungen zur Verfügung. So erhalten die betroffenen Familien in der Regel nicht genügend Pflegegeld, um damit ausreichende Betreuung sicherzustellen. Die Schulen bieten keine Nachmittagsbetreuung an.

 

Zielgruppe:

Da Jugendliche mit Behinderung häufig auch nach dem Erreichen des13. Lebensjahres noch nicht über die geistigen und körperlichen Fähigkeiten verfügen, um sich eigenständig unter anderen Menschen zu bewegen. Sie benötigen auch als Jugendliche noch Begleitung und Assistenz, wenn sie -wie andere Jugendliche auch- unter Gleichaltrigen sein und an Aktivitäten außerhalb des Elternhauses teilnehmen wollen. Bis zum Übergang ins Arbeitsleben, mit Beendigung der Schulzeit, bleibt dieses Problem bestehen - die Zielgruppe sind daher Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-21 Jahren.

 

Begründung aus Sicht der Jugendlichen

Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf angemessene, altersentsprechende soziale Entwicklungsmöglichkeiten, um möglichst optimal auf die spätere Integration in die Gesellschaft vorbereitet zu sein. Hierzu gehört die Möglichkeit, Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen. Ihnen dieses Recht zu verweigern, bedeutet für die Jugendlichen einen Ausschluss an der Teilhabe am sozialen Leben. Es ist ein Rückschritt für das soziale Leben und die soziale Entwicklung der betroffenen Kinder, wenn sie ab Erreichen des jugendlichen Alters zuhause sitzen und als Ansprechpartner „nur“ die Familie da ist.

Die derzeitige Situation, in der die betroffenen behinderten Jugendlichen ab Schulschluss in der Regel von ihren Eltern betreut werden, wird diesem Bedürfnis nicht gerecht. Verschiedene Beispiele zeigen, dass Lösungen auf kommunaler Ebene umsetzbar sind.

 

Begründung aus Sicht der Eltern: r die Familien bedeutet das Fehlen unterstützender Angebote eine wesentliche berufliche und persönliche Einschränkung. Es ist eine Benachteiligung der sowieso stärker belasteten Eltern behinderter Kinder, dass sie mit der Betreuung ab dem jugendlichen Alter alleine gelassen werden - der Inklusionsgedanke endet nicht am Grundschultor. Einige behelfen sich mit Omas und bezahlten Sittern, viele stecken selbst beruflich und persönlich zurück, um nachmittags und in den Schulferien für ihre großen Kinder da zu sein. Für Alleinerziehende und Berufstätige, denen das nicht möglich ist, ist die fehlende Hortbetreuung für ältere behinderte Kinder eine Katastrophe. Als einzige Alternative besteht oft nur die Möglichkeit, sein Kind ins Heim zu geben oder selbst arbeitslos/bedürftig zu werden bzw. zu bleiben.

 

sungsvorschlag:

Die betroffenen Familien wünschen sich Entlastung und einen Ort, an dem die Jugendlichen im Anschluss an die Schule, in der Freizeit und in den Ferien hinkommen und ihre Freizeit gemeinsam - ohne Eltern und trotzdem behütet - so selbständig und integriert wie möglich verbringen können. Ein entsprechend ausgestatteter, barrierefreier, zentral gelegener Jugendclub wird hierfür als geeignet angesehen. Es besteht bereits eine Elterninitiative, die derzeit gut 50 aktiv unterstützende Familien zählt.

 

Die Initiative ist bereit, bei der Ausarbeitung des Konzepts aktiv mitzuwirken.

 

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