Beschlussvorlage - 15/SVV/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung für Schülerinnen und Schüler der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“, im Wohnheim  Zeppelinstraße 114-117, 14471 Potsdam gemäß Anlage.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.05.2012 die Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ beschlossen. Aufgrund der damals noch gültigen Aufnahmebescheide kam die Entgeltordnung erst mit Beginn des Schuljahres 2012/13 zur Anwendung. Sie trat am 01.08.2012 in Kraft.

 

Mit der Neufassung soll zunächst eine rechtliche Richtigstellung erfolgen. Ferner ist vorgesehen, eine Erhöhung des Verpflegungsentgeltes zum nächstmöglichen Zeitpunkt (analog der tatsächlichen Kostensteigerung) bzw. des Unterkunftsentgeltes, allerdings aufgrund der Mietvertragsbindung erst mit Beginn des Schuljahres 2015/16 zu erreichen.

 

Rechtliche Richtigstellung

Die ursprünglich in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Vorlage wurde auf Empfehlung des Ausschussesr Bildung und Sport mit Ergänzungen beschlossen, indem u. a.

 

-       eine Härtefallregelung zur Kostenübernahme für das Schulessen in den § 2 Absatz 2 und

-          der Rechtsanspruch auf Bereitstellung der Unterkunft für jeden Schüler der Spezialschule in den § 3 Absatz 1

 

neu aufgenommen wurde.

 

Diese Regelungen sollen mit der Neufassung der Entgeltordnung wieder aufgehoben bzw. neu formuliert werden.

 

 

rtefallregelung

So ist die Härtefallregelung nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die

 

-       eine allgemeinbildende Schule im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam besuchen und

-       deren Hauptwohnung sich in Potsdam befindet

 

anzuwenden.

 

Ein Wohnheim soll gem. § 99 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) allerdings nur für solche Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann. Da es sich in jedem Fall um auswärtige Schülerinnen und Schüler handelt, kann die Härtefallregelung für das Wohnheim der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ nicht greifen. Die Aufhebung dieser Bestimmung ist deshalb erforderlich, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

 

Der § 2 Abs. 2 der Entgeltordnung muss demzufolge entfallen.

 

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung der Unterkunft am konkreten Standort der Spezialschule Sport kann durch die Entgeltordnung nicht begründet werden. Zum einen stellt sich widersprüchlich dar, dass Träger des Wohnheimes die Luftschiffhafen GmbH ist, dieser Rechtsanspruch allerdings gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger bestünde und insofern nicht erfüllbar wäre.

 

Ferner geht die Bestimmung der Entgeltordnung über die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Wohnheimes nach dem BbgSchulG hinaus, insofern hier ein individueller Unterbringungsanspruch für einen konkreten Standort in unmittelbarer Nähe zur Sportschule begründet werden und zudem auch dem Wortlaut nach r Potsdamer Schüler geltend gemacht werden könnte.

 

Eine Unterbringung kann wie es bislang gehandhabt wurde nur in Abhängigkeit der Kapazität und der Unterbringungsbedarfe erfolgen. So war im Fall von etwaigen Überbedarfen es der Stadt vorbehalten, einen Wohnheimplatz oder eine andere Unterkunft in einem anderen Wohnheim in Potsdam zur Verfügung zu stellen. Eine Anwahlmöglichkeit muss auch weiterhin, trotz der zwischenzeitlichen Kapazitätserhöhung, bestehen bleiben.

 

Deshalb ist der § 3 Abs. 1 Entgeltordnung wie folgt neu zu formulieren:

 

„Über die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung schließen die volljährigen Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter, einen Mietvertrag mit dem Träger des Wohnheims ab. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Übernachfrage entscheidet der Träger des Wohnheimes im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Potsdam und dem Olympiastützpunkt über die Aufnahme in das Wohnheim.“

 

 

he des Entgeltes für die Verpflegung

 

Die Grundversorgung der Wohnheimnutzer wird durch den Betreiber des Schülerrestaurants sichergestellt. Mit dem Betreiber und der Landeshauptstadt Potsdam besteht ein Konzessionsvertrag, d. h. die Kosten i. H. v. derzeit 160 EUR werden vollumfänglich durch die Nutzer getragen. Entsprechend dem Konzessionsvertrag ist eine Preisanpassung im gegenseitigen Einvernehmen vertragsrechtlich für den Fall der Nichtauskömmlichkeit des Entgeltes vorgesehen. Der Betreiber strebt eine Preiserhöhung auf 190 EUR pro Monat an.

 

Die Nichtauskömmlichkeit begründet er wie folgt:

 

  • Die bisherige monatliche Pauschale in Höhe von 160 EUR berücksichtigt Aufenthalte im Wohnheim an unterrichtsfreien Tagen nicht bzw. nicht mehr ausreichend. Zum Zeitpunkt der Berechnung der Monatspauschale im Jahr 2012 wurde von einer durchschnittlichen Anwesenheit im Wohnheim von 20 Tagen im Monat für 11 Monate im Jahr ausgegangen. Inzwischen werden die Schülerinnen und Schüler durchschnittlich an 24 Tagen im Monat bezogen auf 11 Monate im Jahr im Wohnheim der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ betreut (siehe Anlage 1).
  • Ein weiterer Aspekt, der die höhere Kostenpauschale begründet, ist die Einführung der Mindestlöhne.

 

Aufgrund des Angebotes des Caterers erhöht sich der rechnerische Tagessatz für die Verpflegung der Wohnheimnutzer auf Grund der Erhöhung der Monatspauschale allerdings nicht.

 

vertraglich vereinbarte Monatspauschale:160,00 €/20 Anwesenheitstage = 8,00 € pro Tag

derzeitige Monatspauschale:160,00 €/24 Anwesenheitstage = 6,66 € pro Tag

neue Monatspauschale:190,00 €/24 Anwesenheitstage = 7,92 € pro Tag

 

Die Stadt beabsichtigt die Preiserhöhung auf Grund der Begründetheit zu akzeptieren.

 

Vergleichsbetrachtung

Im Vergleich zu den Entgelten in Wohnheimen anderer Sportschulen ist der Tagessatz für die Vollverpflegung in Höhe von ca. 8,00 EUR einer der niedrigsten. Ebenso ist der gesamte Entgeltbetrag für Wohnunterkunft und Verpflegung im Vergleich zu anderen Eliteschulen des Sports auffallend gering und würde selbst bei der geplanten Erhöhung im unteren Niveau bleiben. So liegt die Spannbreite zwischen 200 EUR (derzeit in den Eliteschulen des Landes Brandenburg) und 494,80 EUR in einer Eliteschule des Landes Sachsen (ohne Rostock und Luckenwalde, siehe Anlage 2).

 

Eine Sonderstellung gegenüber anderen Eliteschulen des Sports nimmt Potsdam aufgrund der hohen Kapazitätszahl von 470 Plätzen ein. Im Durchschnitt beträgt die Kapazität der anderen Schulen lediglich 161 Plätze. Eine angemessene Kostenbeteiligung ist daher für die Landeshauptstadt Potsdam bedeutender als für andere Städte, da die vollständige Umlage des Differenzbetrages aus Erträgen vom Schullastenausgleich sowie Entgelten und Aufwendungen über die Abrechnung der Schulkostenbeiträge nicht möglich ist.

 

Das Defizit aus der Wohnheimunterbringung würde sich bei einer Kostenbeteiligung von 230 EUR (statt 200 EUR) um ca. 48.000 EUR von 1.814.000 EUR auf 1.766.000 EUR verringern (siehe Pflichtanlage – Grobkalkulation).

 

Beteiligung des MBJS und Fazit

 

Gem. Zuwendungsbescheid für den Ersatzneubau des Wohnheimes ist bei etwaigen Entgelterhöhungen eine Beteiligung des MBJS vorgesehen. Diese Beteiligung erfolgte mit dem Ergebnis, dass das MBJS eine einheitliche Entgelthöhe für die Wohnheime der Eliteschulen in Brandenburg nach wie vor angestrebt (siehe Anlage 3). Hierzu bietet das MBJS eine gemeinsame Beratung mit allen Wohnheimträgern an. Einer kurzfristigen Erhöhung des Elternbeitrages auf bis zu 220 EUR würde das MBJS befürworten

 

Obwohl das MBJS die vorgesehene Erhöhung von 230 EUR nicht vollumfänglich unterstützt, kann die Landeshauptstadt Potsdam nicht umhin, die Entgelte für die Verpflegung zu erhöhen. Aufgrund des wiederholten Haushaltsdefizits ist die Landeshauptstadt Potsdam bei der Aufstellung der gemeindlichen Haushaltplanung regelmäßig aufgefordert Konsolidierungspotenziale zu erschließen. Zuletzt wurde im Genehmigungsschreiben der Rechtsaufsichtbehörde zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilienservice vom 09.12.2013 explizit darauf hingewiesen, dass insbesondere alle „… gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten für die Erhebung von örtlichen Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Kostenerstattungen (z.B. für Schüler aus anderen Landkreisen) …“ auszuschöpfen seien. Bei den Entgelten für das Wohnheim liegen solche rechtlichen Möglichkeiten zur Erhöhung der Kostenerstattungen ohnehin nur sehr eingeschränkt vor. Der Vergleich zu den tatsächlichen Kosten und zu Entgelten/Gebühren anderer Eliteschulen zeigt, dass trotz der Erhöhung von einer Angemessenheit der Kostenbeteiligung ausgegangen werden kann.

 

Folge einer um 10 EUR monatlichen, geringeren Beitragserhöhung wäre, dass die Landeshauptstadt Potsdam eine zusätzliche jährliche Kostenlast von 13.000 EUR zu tragen hätte, da für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern kein Schulkostenbeitrag erhoben werden kann. Der Differenzbetrag für Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg i. H. v. 35.420 EUR wäre über die Schulkostenbeiträge erst ein Jahr später refinanzierbar, d. h. die Stadt müsste zunächst ein Jahr in Vorleistungen gehen.

 

Die Gesamtkostenlast der Landeshauptstadt Potsdam würde mit den zusätzlichen Belastungen aus der Monatspauschale bis 220 EUR auf 1.827.356 EUR steigen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Planansätze für den Doppelhaushalt 2015/2016 sowie der Folgejahre basieren auf der vorgelegten Kalkulation der Luftschiffhafen GmbH und dem sich daraus ergebenen von der Stadt zu tragenden Kostendeckungsfehlbetrag.

 

Die von der Luftschiffhafen GmbH vorgelegte Kostenkalkulation zum Antrag für den Zuschuss zur Bereitstellung, Bewirtschaftung und Betreibung des Wohnheimes weist gegenüber dem Ist des Vorjahres einen Mehrertrag aus der Vermietung von Wohnraum für Schülerinnen und Schüler von 88.987 EUR auf, der sich aus der höheren Belegungszahl nach Inbetriebnahme des Wohnheimersatzbaus ergibt. Gleichwohl kann aber nicht von einer Zuschusssenkung ausgegangen werden, da mit der (Kapazitätserhöhung von 420 auf 470 Plätze) die Positionen für Personal- und Sachkosten gestiegen sind.

 

Siehe Pflichtanlage inkl. Entgeltkalkulation

 

Die Erhöhung der Verpflegungspauschale wirkt sich nicht verbessernd auf den Ergebnishaushalt aus, weil die höheren Essensentgelte von den Teilnehmern zu zahlen sind, d. h. zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. 48.000 EUR stehen zusätzlichen Erträgen in gleicher Höhe gegenüber.

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Anlagen

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