Beschlussvorlage - 15/SVV/0377

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80.3 Rote Kaserne West“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. (s. Anlage 1)

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Erläuterung

Begründung:

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

- Anlage 1:              Planzeichnung

- Anlage 2:              Begründung (107 Seiten)

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.04.2014 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 und dessen Umbenennung in B-Plan Nr. 80.3 beschlossen (DS 14/SVV/0160). Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung des aus dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Rote Kaserne West entwickelten Masterplans. Planungsziel ist die Festsetzung von Wohnbauflächen.

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

Zusammenfassung der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte in der Zeit vom 30. Juni 2014 bis zum 08. August 2014. Es gingen 1 Stellungnahme eines Bürgers und 12 Stellungnahmen der Fachbereiche und Bereiche ein. Die Äußerungen bezogen sich im Wesentlichen die Themen Immissionsschutz, Niederschlagsversickerung, soziale Infrastruktur und Denkmalschutz. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in die weitere Planung eingeflossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls in der Zeit vom 30. Juni 2014 bis zum 08. August 2014. Es gingen 16 Stellungahmen ein. Die Äußerungen bezogen sich im Wesentlichen auf Immissionsschutz und Denkmalschutz. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in die weitere Planung eingeflossen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 80.3 "Rote Kaserne West" gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Bebauungsplanung erfolgt über das Treuhandvermögen Bornstedter Feld.

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Anlagen

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