Antrag - 15/SVV/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bearbeitungszeit für

Anträge auf Fällgenehmigungen auf vier Wochen verkürzt wird.

 

Die SVV ist im Dezember 2015 über den erreichten Stand schriftlich zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Immer wieder gibt es massive Kritik an der langen Bearbeitungsdauer für Fällanträge.

Das ist vor kurzer Zeit im Zusammenhang mit der Fällung eines als Naturschutzdenkmal

eingetragenen Baumes im Bornstedter Feld deutlich geworden, für den keine Genehmigung

vorlag. Die Ursache für diese unbefriedigende Situation, insbesondere die lange Bearbeitungszeit, wird insbesondere in einer unzureichenden Personalausstattung gesehen.

 

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