Antrag - 15/SVV/0164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger sowie die direkt betroffenen Umlandgemeinden über die umweltrechtliche Situation, die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Zeppelinstraße sowie über die Planungen des Geschäftsbereichs Verkehr zu informieren. Die Information soll in rgerversammlungen und in einer gemeinsamen Befassung des Hauptausschusses, Stadtentwicklungsausschusses und Umweltausschusses mit Vertretern des Landkreises und der betroffenen Umlandgemeinden erfolgen.

Nach Abschluss dieser Diskussionen und vor der Umsetzung von Planungen ist das Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die öffentlich gewordenen internen Planungen des Geschäftsbereichs 4 der LHP zur Reduzierung der Feinstaubbelastung an der Zeppelinstraße, die mit erheblichen strukturellen Veränderungen an der Straße einhergehen sollen, sind bislang nur wenigen im Detail bekannt. Gleichwohl haben sie starke Reaktionen ausgelöst, da die Zeppelinstraße zu den vier wichtigsten Verkehrsadern der Stadt gehört. Was und warum die Verkehrsplaner der Stadt dort verändern wollen, sollen sie den Bürgerinnen und Bürgern, die Nutzer und Anwohner sind, erläutern und mit den Stadtverordneten diskutieren.

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Anlagen

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