Beschlussvorlage - 16/SVV/0615

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung von erstmals prognostizierten Faktoren, ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtbedarf von 18.964 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2016/2017 (inkl. Tagespflege und anderen Betreuungsformen) in Potsdam. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in 4.570 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.886 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2016/2017 insgesamt 17.286 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1.   Das Plus von 1.678 Plätzen, welches sich aus der Differenz aus den im Punkt 1 bezifferten voraussichtlichen Bedarfen an Plätzen und den im Punkt 2 erfassten zur Verfügung stehenden Plätzen errechnet, soll die pflichtige Vorsorge treffen, um auf unvorhersehbare Bedarfe reagieren zu können.

 

  1.   Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten entsprechend Punkt 1 voranzutreiben. Im Rahmen der Stadtentwicklung sind dazu geeignete Flächen für die Kindertagesbetreuung einzuplanen.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen rechtzeitig fortzuschreiben. Gemäß § 80 SGB VIII ist dabei Vorsorge zu treffen, dass auch unvorhergesehene Bedarfe befriedigt werden können.

 

Daher müssen ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Versorgung geplant und zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Fachplanung muss sich am Tag mit der höchsten Nachfrage orientieren. Der Umfang des geplanten Gesamtbedarfs entspricht dabei dem voraussichtlich höchsten Bedarf innerhalb des Kita-Jahres 2016/2017. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie legt hiermit einen Kita-Bedarfsplan vor, der die Schaffung zusätzlich notwendiger Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Versorgung fokussiert.

 

Quantitative Planungsgrundlagen für die Platzbedarfsermittlung sind:

-          Fachplanungsprognose für das Jahr 2017

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2015 bis zum 01.06.2016

-          die Anzahl der belegten Plätze vom 01.03.2015 bis zum 01.06.2016

-          Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 (Fortschreibung der Schüler- und Hortzahlenentwicklung vom 25.02.2016 und 14.07.2016)

-          einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen der Kita-Träger zur Kapazität laut Betriebserlaubnis sowie zur Nutzungs- und Belegungsplanung

 

Um weiteren Bedarfen gerecht zu werden, sind folgende Faktoren bei der Berechnung des Gesamtbedarfs berücksichtigt worden. Diese fanden in den bisherigen Planungen (vgl. DS 15/SVV/0561) keine Berücksichtigung:

-          Asyl- und Flüchtlingsmigration

-          Auslaufen des Betreuungsgeldes

-          Auswirkungen der neuen Elternbeitragssatzung

-          Kita-Einrichtungen können nicht immer zu 100 % ausgelastet werden, aufgrund von:

  • Sanierungen oder räumlichen Bedingungen
  • Konzeptionellen Besonderheiten
  • Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder, etc.

-          schnelleres Bevölkerungswachstum, als es derzeit prognostiziert wird

-          Verschiebung der Altersstrukturen zu Lasten der Krippenplätze

-          ckstellungen vom Schulbesuch

-          Anwahlverhalten der Eltern bei Grundschulen

 

Die Planungsgrundlagen sowie die Errechnung der Planungsquote unter Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren sind im Bedarfsplan konkret dargelegt. Folgende Planungsquoten wurden in diesem Zusammenhang ermittelt:

 

Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre):  76,25 %

Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt): 103,61 %

Hort (Grundschulalter):   70,06 %

 

Mit der letzten Kita-Bedarfsplanung 2015/2016 (DS 15/SVV/0561) wurde die Bereitstellung von insgesamt 16.625 Plätzen für das Kita-Jahr 2015/2016 in der Landeshauptstadt Potsdam durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ebenso wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mit dem Ausbau der vorhandenen Einrichtungen sowie der Errichtung neuer Platzkapazitäten für eine bedarfsgerechte Kita-Versorgung im Rahmen dieses Beschlusses (DS 15/SVV/0561) beauftragt.

 

Im vergangenen Kita-Jahr konnten auf der Grundlage der Kita-Bedarfsplanung 2015/2016 alle Kindertagesbetreuungsbedarfe bedient werden, die gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam geltend gemacht wurden.

 

r das Kita-Jahr 2016/2017 sieht die aktuelle Beschlussvorlage die Bereitstellung von 17.286 Plätzen vor. Der Zuwachs im Vergleich zur Vorjahresplanung beträgt somit 661 Plätze und trägt der demografischen Entwicklung sowie dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen Rechnung.

 

In der aktuellen Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 werden neben den Plätzen, die gemäß Planung zur Verfügung stehen, auch die Platzkapazitäten dargestellt, die theoretisch für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung, inklusive unvorhersehbarer Bedarfe, in der Landeshauptstadt Potsdam maximal erforderlich wären. Es lässt sich aus den Planungszahlen nicht 1:1 der finanzielle Bedarf ermitteln, da:

 

        die Kita-Bedarfsplanung zukünftige Bedarfe und dementsprechend vorzuhaltende Platzkapazitäten darstellt,

        die Kita-Bedarfsplanung auch geplante Erweiterungen und Neubauten darstellt, deren Eröffnungstermin und volle Auslastung im Kita-Jahr 2016/2017 durch verschiedenste Gründe variiert,

        die Kita-Bedarfsplanung gemäß § 80 SGB VIII auch unvorhersehbare Bedarfe berücksichtigen muss, die ggf. später nicht zu finanzieren sind,

        innerhalb eines Kita-Jahres aufgrund von Sanierungen, räumlichen Bedingungen, konzeptionellen Besonderheiten, Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder und weiteren Faktoren nicht alle Plätze zur Verfügung stehen, die rein rechnerisch und gemäß Planung vorhanden sind.

 

Die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. angepasst und basiert im Gegensatz zur Kita-Bedarfsplanung auf der durchschnittlichen Belegung des Vorjahres und nicht auf den für den Bedarfsplan errechneten Planungsquoten. Aktuell wird für die Finanzplanung (Stand: 22.07.2016 FB-Planung) die durchschnittliche Belegung des Kita-Jahres 2014/2015 herangezogen, da die durchschnittliche Belegung des Kita-Jahres 2015/2016 erst Ende des Jahres 2016 zur Verfügung steht. Da sich die Finanzplanung an den bisherigen Durchschnittswerten der zurückliegenden Kita-Jahre orientiert, entstehen Abweichungen zur Kita-Bedarfsplanung.

 

Die tatsächlich zu finanzierenden Plätze im Rahmen des laufenden Kita-Betriebs sind nach den landesrechtlichen Vorgaben nur die auch tatsächlich belegten Plätze. Da die entsprechenden Belegungszahlen naturgemäß noch nicht bekannt sind, werden in der Kita-Bedarfsplanung auch Plätze dargestellt, die ggf. später nicht zu finanzieren sind. Dies wurde in der aktuellen Haushaltsplanung 2017 (Stand: 22.07.2016 FB-Planung) berücksichtigt.

 

Die Entwicklung der tatchlich belegten Plätze und die finanziellen Bedarfe zur Gewährleistung der Bereitstellung dieser Plätze werden im Rahmen des Berichtswesens kontinuierlich überwacht und ermittelt. Sollte es finanzielle Abweichungen auf Grund einer andersartigen als der geplanten Belegung geben, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie rechtzeitig darüber informieren.

 

Damit stellen die neuen Planungsansätze (Stand: 22.07.2016 FB-Planung) auch die zur Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung benötigten Mittel dar. Eine Neuermittlung unter Berücksichtigung avisierter gesetzlicher Änderungen (z.B. Anpassung Betreuungsschlüssel und Leitungsanteil durch das Land Brandenburg) erfolgt im Zuge der gesetzlichen Änderungen und wird nach Feststehen diesbezüglicher Auswirkungen, spätestens jedoch mit der jeweiligen Haushaltsplanung dargestellt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Anlage „Darstellung finanzielle Auswirkungen“

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Anlagen

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