Beschlussvorlage - 02/SVV/0680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In Abänderung des Beschlussvorschlages der DS 02/SVV/0680 v. 13. 08. 2002 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

 

 

1. Die Bewirtschaftung und Pflege des Volksparkes, einschließlich des Veranstaltungsmanagements, werden dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ab 2003 gemäß Variante C übertragen.

 

2. Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement im Lustgarten und der Freundschaftsinsel sowie die Koordinierung der Aktivitäten in der Innenstadt werden vorbehaltlich einer zu prüfenden und vorzunehmenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH ab 2003 gemäß Variante C übertragen.

 

3. Der für die Pflege und das Veranstaltungsmanagement des Volksparks und des Lustgartens erforderliche Zuschussbedarf wird vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2003 auf 2 Mio. EUR begrenzt.

 

Er ist im Verwaltungshaushalt des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen einzustellen und wie folgt zu verteilen:

- Zuschuss Volkspark                          1.670 TEUR

- Zuschuss Lustgarten                            330 TEUR

 

4. Aus Effektivitätsgründen wird das City-Management ab 2003 in die Aufgaben gem. des Beschlusspunktes 2 integriert.

 

Unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2003 wird hierfür ein Zuschuss von 40 TEUR im Verwaltungshaushalt des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen eingestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Finanzierungsmöglichkeiten unter Beteiligung der Werbegemeinschaft und durch Einwerbung von Fördermitteln zu prüfen.

 

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Erläuterung

 

1. Vorbemerkung

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 25. 09. 2002 wurde die vom Geschäftsbereich IV erarbeitete Beschlussvorlage „Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bundesgartenschau" durch den Oberbürgermeister zur Überarbeitung zurückgenommen.

Grund der Überarbeitung waren die gegebenen Hinweise aus der gemeinsamen Ausschusssitzung des SBW-Ausschusses und des BUGA-Ausschusses sowie des Kulturausschusses, des Finanzausschusses sowie die zwischenzeitlich eingebrachten Änderungsanträge, insbesondere zur Reduzierung des Gesamtzuschussbedarfs.

 

Der Überarbeitung liegen folgende Konzepte, Angebote und Gutachten zu Grunde:

 

- Konzept für Betrieb und Bewirtschaftung BUGA-Park im Bornstedter Feld

  sowie Lustgarten für die Jahre 2003 und ff.

  BUGA GmbH - Stand 05. 08. 2002

 

- Überarbeitung Finanzbedarf zum Konzept für Betrieb und Bewirtschaftung BUGA-Park

  im Bornstedter Feld sowie Lustgarten für die Jahre 2003 und ff.

  BUGA GmbH - Stand 17. 09. 2002 

 

- überarbeitetes Veranstaltungskonzept Volkspark und Lustgarten

  BUGA GmbH - Stand 07. 10. 2002 

 

- Bewirtschaftung von Teilen des Treuhandvermögens Volkspark und Biosphäre

  Entwicklungsträger Bornstedter Feld - Stand 12. 08. 2002

 

- Ergänzungsvorlage zur Bewirtschaftung von Teilen des Treuhandvermögens Volkspark und  

  Biosphäre

  Entwicklungsträger Bornstedter Feld - Stand 30. 09. 2002

 

- Veranstaltungskonzept Entwicklungsträger Bornstedter Feld vom 28.10.2002

 

- Angebot der Potsdam Tourismus GmbH v. 10. 09. 2002

 

- gutachterliche Stellungnahme zu BUGA-Nachnutzungskonzepten

  Mittelrheinische Treuhand GmbH - Stand 29. 10. 2002

 

 

Schon jetzt nach noch nicht beendetem Geschäftsjahr 2002 ist festzustellen, dass sich der Betrieb und die Bewirtschaftung des Volksparkes und des Lustgartens einschließlich des Veranstaltungs-managements als ausgesprochen erfolgreich darstellen. Die Besucherzahlen bestätigen, dass der Park durch die Anwohner aus dem Bornstedter Feld, die Potsdamer und Gäste unserer Stadt sehr gut angenommen wird. Mit der hohen Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt kann im Volkspark aktuellen Nutzungsansprüchen entsprochen werden, die in den historischen Parks und Gärten nicht realisierbar sind. Insbesondere die bewegungsorientierte Ausrichtung auf Sport und Spiel – aber auch die zahlreichen familiengerechten Angebote – finden großen Anklang.

Das auf ein vielfältiges Spektrum ausgerichtetes Veranstaltungsangebot erfreut sich eines regen Zuspruchs, da es allen Altersgruppen gerecht wird. Die Eintrittsregelung findet breite Akzeptanz. Der Betrieb läuft ohne Klagen der Anwohner.

 

Der Park und sein jetziger Betrieb stellen auch im „Nach"-BUGA-Jahr ein Identitäts- und Imagefaktor dar, der gesamtstädtisch von Bedeutung ist.

 

Der Lustgarten wird mit seinem breitgefächerten Veranstaltungsmix und den Nutzungsmöglichkeiten der Grün- und Freiflächen von der Bevölkerung ebenfalls sehr gut angenommen.

Die Veranstaltungen auf der Freundschaftsinsel finden eine ebenso positive Resonanz.

 

Die Erfahrungen im „Nach"-BUGA-Jahr zeigen auch ebenso deutlich, dass eine Trennung der Verantwortungen für Bewirtschaftung und Pflege einerseits und Veranstaltungsmanagement andererseits nicht empfehlenswert ist. Der für das Veranstaltungsmanagement Zuständige muss bereits im Vorfeld darauf Einfluss nehmen können, dass die Grünanlagen nicht über Gebühr und Erfordernis beansprucht werden und sich dadurch der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand außergewöhnlich erhöht. Der Veranstalter muss erforderlichenfalls für zusätzliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen aufkommen.

Insbesondere ist diese Trennung im Umgang mit den baulichen Anlagen sowie mit der zur Verfügungstellung der Versorgungsmedien Strom, Wasser, Abwasser, nicht empfehlenswert, wie sich insbesondere aus dem Ergebnis des Betreiberjahres für den Lustgarten im Jahre 2001 durch den Verein „Partner für Potsdam" herausstellte.

Bis zum heutigen Zeitpunkt sind die Auseinandersetzungen zwischen dem Verein „Partner für Potsdam" und der Stadt Potsdam noch nicht abgeschlossen.

 

2. Zielstellung der Stadt

 

Unter besonderer Berücksichtigung der Verpflichtungen, die sich aus dem Einsatz von Fördermitteln und aus dem Einsatz von Mitteln des Treuhandvermögens "Bornstedter Feld" ergeben, verfolgt die Stadt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag die folgenden Ziele:

 

Der Park als räumlich ausgedehntester und imageprägenster Teil der öffentlichen Infrastruktur ist eines der tragenden Elemente der städtebaulichen Grunddisposition zur Entwicklung des Potsdamer Nordens. Die in Vorbereitung der BUGA, ausgehend von einem internationalen Wettbewerb gestalteten Freiraumqualitäten wie auch die mit der BUGA und im Folgejahr erstmalig erprobten Potentiale einer aktiven Bespielung bedürfen einer entsprechenden Erhaltung, Pflege und Nutzung, um sie auch über das Freizeitangebot für die unmittelbar angrenzenden Wohnquartiere hinaus zu einem "sozialen Grün" für die gesamte Stadt werden zu lassen. Dem sollen auch weitergehende Investitionen zur Erhöhung der Funktionalität und der Attraktivität des Parks Rechnung tragen. Park und Biosphäre bezeugen die erheblichen Vorleistungen der öffentlichen Hand zur Anregung der weiteren privaten Investitionen im Entwicklungsbereich. Beide Projekte sollen daher auch der zügigen Verwirklichung der Entwicklungsziele einen in die Zukunft weisenden Impuls geben. Sie prägen zunehmend das Image des Nordens als attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe und Bildung und bedürfen insofern eines gemeinsamen qualifizierten Managements. Dieses kann durch Variante C sicher gestellt werden. Die Geschäftsbesorgung für die Biosphäre ist gesondert zu regeln.

 

Lustgarten und Festplatz waren die Initialzündungen für die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte"   und damit für die Wiedergewinnung der historischen Raumqualitäten im Herzen der Landeshauptstadt.

 

Die gartendenkmalpflegerisch minutiöse und in der Fachwelt hoch anerkannte Rekonstruktionen der Freundschaftsinsel gebietet die adäquate Pflege und sensible Bespielung dieses Kleinodes der Gartenkunst.

 

Alle vorgenannten Anlagen und Projekte sollen durch ihre qualifizierte Pflege und Nutzung nachhaltige Beiträge für die gesamtstädtische Entwicklung leisten. Dies legt eine Organisationsform nahe, die ausgehend von zunächst ausgewählten Bereichen perspektivisch ein integriertes gesamtstädtisches Management öffentlicher Räume in der Komplexität von Pflege, Bewirtschaftung und Eventgestaltung zu leisten vermag.

 

Damit verbunden ist das Ziel der Minimierung der Risiken und Kosten durch die dauerhafte Erfüllung der Zweckbindungen, die sich aus Förderung/ Finanzierung der Projekte (siehe Anlage 1) ergeben, durch die mittelfristige Reduzierung von Overhead-Kosten mittels der schrittweisen Begrenzung der Anzahl von Verantwortlichen sowie die Verknüpfung der Verantwortung für alle Maßnahmen, die im Innenstadtbereich der Funktionsstärkung und damit der dauerhaften Sicherung der Sanierungsziele dienen.

 

Dem wird am ehesten entsprochen, wenn die mit Stadtsanierung und BUGA-Vorbereitung erreichten hohen Qualitäten der öffentlichen Räume nicht allein erhalten, sondern weiter qualifiziert und im umfassenden Sinne für die Belebung der historischen Stadträume genutzt werden.

 

 

4. Variantendarstellung

 

Für die BUGA-Nachnutzung wurden für die Pflege des Volksparkes und des Lustgartens sowie für das Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel nachstehende Varianten untersucht:

 

Variante A

- Pflege Volkspark                                                                                }

- Pflege Lustgarten                                                                               }          

- Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten                   }            ET BF GmbH

  und Freundschaftsinsel                                                                 }

 

 

Variante B

 

- Pflege Volkspark                                                                                }            Potsdam

- Pflege Lustgarten                                                                               }            neue Gärten GmbH

- Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten                   }            (BUGA Nachfolge-

  und Freundschaftsinsel                                                                 }            gesellschaft)

 

 

Variante C

 

- Pflege Volkspark                                                                                }

- Veranstaltungsmanagement Volkspark                                            }            ET BF GmbH

 

- Pflege Lustgarten                                                                                           Städtische   

  Veranstaltungsmanagement Lustgarten                                           }            Eigengesellschaft

  und Freundschaftsinsel                                                                 }            Stadtwerke

  (Verknüpfung mit City-Management)                                      }            Potsdam GmbH

 

 

Variante D

 

- Pflege Volkspark und Biosphäre                                                        }          

- Veranstaltungsmanagement Volkspark                                            }            ET BF GmbH

 

- Pflege Lustgarten                                                                               }            FB Grün- und

                                                                                                                        Verkehrsflächen

 

- Veranstaltungsmanagement Lustgarten                                           }            Potsdam

  und Freundschaftsinsel                                                                             Tourismus GmbH

 

 

Die mit den Angeboten abgegebenen inhaltlichen Konzepte für das Veranstaltungsmanagement im Volkspark und Lustgarten für das Jahr 2003 sind in der Anlage 2 (Vorstellungen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld für den Volkspark) und in Anlage 3 (für Volkspark und Lustgarten durch Potsdams neue Gärten GmbH) sowie in Anlage 4 (Veranstaltungsangebot Potsdam Tourismus GmbH) dargestellt.

Übersicht  Kosten/Erlöse gemäß Angebote

 

Variante A                Kosten Volkspark                       2.047,0 TEUR

                                  Kosten Lustgarten                         440,0 TEUR

                                                                             --------------------------

                                                                            ges.  2.487,0 TEUR

                                  Erlöse                                           230,0 TEUR_

                      

                                  Kosten netto                               2.257,0 TEUR

                                                                            ================

 

Variante B                Kosten Volkspark                       2.258,0 TEUR

                                  Kosten Lustgarten                         488,0 TEUR

                                                                             --------------------------

                                                                            ges.  2.746,0 TEUR

                                  Erlöse                                           567,0 TEUR_

                      

                                  Kosten netto                               2.179,0 TEUR

                                                                            ================

 

Variante C               Kosten Volkspark                        2.047,0 TEUR  

                                 Erlöse                                            240,0 TEUR  

                                                                            ________________

                                                                                    1.807,0 TEUR

 

                                 Kosten Lustgarten                         420,0 TEUR   (BUGA Erfahrungswerte 2002)

                                  Kosten Vandalismus                        20,0 TEUR

                                 Erlöse                                            110,0 TEUR  

                                                                               ________________                                                                              

                                                                                       330,0 TEUR

 

                                 Kosten netto                              2.137,0 TEUR

                                                                              ==============

 

Variante D               Kosten Volkspark                      2.047,0 TEUR

                                 Erlöse                                           240,0 TEUR

                                                                              _______________

                                                                                   1.807,0 TEUR

 

                                 Kosten Lustgarten                        331,0 TEUR

                                 Kosten Lustgarten                        315,0 TEUR

                                                                              _______________

                                                                                      646,0 TEUR

                                 Erlöse                                           190,0 TEUR

                                                                              _______________

                                                                                      456,0 TEUR

 

                                 Kosten netto                              2.263,0 TEUR

                                                                               =============

 

Die dargestellten Angebotskosten sind als Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer angegeben.

 

 

5. Darstellung des Aufgabenprofils gemäß Beschlusspunkte 2 und 4

 

Die Behebung der substanzbezogenen Missstände in den 1992/93 festgesetzten Sanierungsgebieten "Holländisches Viertel" und "2. Barocke Stadterweiterung" ist weit fortgeschritten und hat auch in dem seit 1999  bestehenden Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" zu sichtbaren Ergebnissen bei der Wiedergewinnung identitätsprägender Stadträume wie dem Lustgarten und dem Neuen Markt geführt.

 

Um diese, im Rahmen des besonderen Städtebaurechts und der damit verbundenen Förderung erreichten Ergebnisse dauerhaft zu sichern, bedarf es eines integrierten Managements zur nachhaltigen Behebung von Funktionsschwächen bzw. zu Aktivierung der stadträumlichen Potentiale der gesamten Innenstadt.

 

Dabei gilt es die bisherigen Ansätze eines Innenstadtmanagements auszubauen und diese inhaltliche und räumlich zu erweitern. Ziel muss es dabei sein, die potentielle Attraktivität der historischen Stadträume in einer langfristigen konzertierten Aktion zu erhalten (zu pflegen) und dadurch mit Lebendigkeit zu erfüllen, dass sich Stadtentwicklung als Ereignis in Szene setzt.

 

Dies kann durch die Verknüpfung des Veranstaltungsmanagements des Lustgartens mit den Innenstadtmanagement gemäß Vorschlag Variante C sicher gestellt werden.

 

Die Vielfalt der Aufgaben, der Akteure und der Maßnahmen erfordern eine ressortübergreifende organisatorische Basis, die derzeit in der Landeshauptstadt innerhalb der Verwaltung nicht besteht.

 

 

Aufgaben:

 

- Vergabe und Kontrolle der Pflegeleistungen Grün- und Gehölzflächen Lustgarten einschl.

  techn. Anlagen

 

- Parkplatzmanagement Bereiche Lustgarten und Weiße Flotte einschl. Spielbank

 

- Veranstaltungsmanagement Lustgarten und Freundschaftsinsel hinsichtlich:

  . Vertragsabschlüsse

  . Flächenbereitstellung

  . Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit

  . Flächenabnahme nach Veranstaltungen

  . Management von Strom, Wasser, Abwasser WC-Anlagen, Verkehrsorganisation

  . Parkplatzbewirtschaftung

 

- Information und Abstimmung der Veranstaltungsaktivitäten mit Anrainern, u.a:

  . Weiße Flotte

  . Hotel Mercure

  . Spielbank

  . Spartacus-Club

  . Filmmuseum

  . Fachhochschule

  . Hans-Otto-Theater

  . Nikolaikirche

  . Altes Rathaus

 

- Organisation und Betreuung von Aktivitäten der Stadt bzw. anderer stadteigener         

  Unternehmen, u.a.:

  . Ausstellungen im Inselpavillon

  . Lichterfeste

  . Veranstaltungen einzelner Fachbereiche

 

 

- Bündelung und Koordinierung der Aktivitäten der Werbegemeinschaft und anderer          

  Akteure der Innenstadt, u.a.:

  . Stadtfest

  . Weihnachtsmarkt

  . Sinter-Claas-Markt

  . Tulpenfest

  . Rosenfest

  . Töpfermarkt

  . Kneipennächte

 

- Öffentlichkeitsarbeit/ Marketing

 

 

 

6. Rechtliche Bewertung

 

 

Besonderes Städtebaurecht

 

Die in das Konzept der BUGA-Nachnutzung einbezogenen Flächen und baulichen Anlagen sind in unterschiedlicher Weise mit dem Besonderen Städtebaurecht verknüpft:

 

Der Park im Bornstedter Feld liegt im förmlich festgesetzten Entwicklungsbereich "Bornstedter Feld"

Die Bodenordnung des Parkgrundstückes ist noch nicht abgeschlossen. Restinvestitionen müssen noch erbracht werden.

Das Grundstück ist aus Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme erworben worden und gehört somit zum Treuhandvermögen, für das die Stadt der wirtschaftliche Eigentümer und der Entwicklungsträger der rechtliche Eigentümer ist. Die Bewirtschaftung dieses Treuhandvermögens im Sinne von § 157 BauGB darf nur durch den Treuhänder erfolgen.

Dementsprechend hat der ET BF die Durchführung der Investitionen und deren Finanzierung im Rahmen des Treuhändervertrages übernommen.

Nicht aus dem Treuhandvermögen finanzierbare Aufgaben zur Erhaltung und Betreibung können durch den Treuhänder an Dritte vergeben werden.

Der Park ist überwiegend aus entwicklungsbedingten Einnahmen (Treuhandvermögen); darüber hinaus aber auch aus entwicklungsunabhängigen Fördermitteln (GA; Sport; Dorferneuerung, ländlicher Raum) errichtet worden.

 

Der Lustgarten mit dem Festplatz liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte". 

Die Grundstücke befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Stadt.

Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist durch sanierungsbedingte Mittel (Städtebaufördermittel; D-Programm) und durch sanierungsunabhängige Fördermittel (GA; Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur) finanziert worden.

Die Freundschaftsinsel befindet sich nicht im Geltungsbereich des besonderen Städtebaurechts.

Das Grundstück befindet sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum er Stadt.

Die Umgestaltung der Insel ist durch sanierungsunabhängige Fördermittel (Städtebauförderung; N-Programm, MLUR  und MW/ GA-Mittel) finanziert worden.

 

In beiden räumlichen Schwerpunkten sollen aber die Pflege und das Veranstaltungsmanagement auf Grund ihrer engen logistischen Verzahnung jeweils in einer Hand liegen.

 

Fazit:

Im Rahmen der Beurteilung der Varianten unmittelbar nach dem Besonderen Städtebaurecht ergeben sich keine  rechtlichen Kriterien, die gegen eines der Modelle sprechen.

 

 

 

Grunderwerbssteuer:

 

Die Zahlung von Grunderwerbssteuer als gesetzliche Pflicht für solche Grundstücke, die sich derzeit im Treuhandvermögen befinden, aber dauerhaft der öffentlichen Infrastruktur dienen, ist nur bei einem rechtlichen Übergang in das kommunale Liegenschaftsvermögen fällig. Dies ist derzeitig nicht beabsichtigt.

 

Für keine der vorgelegten Varianten ist es erforderlich, derzeit Grundstücke aus dem Treuhandvermögen „Bornstedter Feld" herauszulösen und in das kommunale Eigentum zu übertragen. Dies gilt auch für jene Vorschläge, nach denen die Betreibung des Parks nicht durch den Entwicklungsträger erfolgt, da dessen Aufgabe zur Bewirtschaftung des Treuhandvermögens bestehen bleibt und die Kontrolle der Betreibung durch Verträge zwischen dem ETBF und dem Betreiber sichergestellt wird.

Insofern fällt auch für keine Variante die Zahlung von Grunderwerbssteuer im Zusammenhang mit der  hier zu treffenden Entscheidung an.

 

 

Sollte es Gründe geben, die eine frühere Eigentumsübertragung, z.B. durch Einzelentlassungen  nahe legen, so ergibt sich dies aus den Regelungen des besonderen Städtebaurechts, aber nicht aus der Frage, wer die Pflege und das Veranstaltungsmanagement des Parks unmittelbar (im Sinne von Erhaltungs- und Betreibungsaufgaben, die nicht aus dem Treuhandvermögen finanziert werden dürfen) durchführt.

 

Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht

 

Da die Zahlung von Zuschüssen an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH bzw. die Stadtwerke Potsdam GmbH bezüglich der Bewirtschaftung und Pflege des Volksparks, der Pflege des Lustgartens sowie des Veranstaltungsmanagements im Lustgarten, der Freundschaftsinsel und der Innenstadt umsatzsteuerpflichtig sein kann, ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Vertragsentwürfe unter Mitwirkung eines Steuerberaters zu erarbeiten und eine diesbezügliche Anfrage an das Finanzamt zu stellen. Hinsichtlich der Bewirtschaftung, Pflege und Management des Volksparks kann steuerrechtlich angenommen werden, dass es sich bei der Zuschussgewährung um einen sogenannten echten Zuschuss handeln kann, da die Zur-Verfügung-Stellung des Volksparks hauptsächlich gegenüber den Bürgern und Touristen erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass eine Umsatzsteuerpflicht nicht ausgelöst wird.

 

Gemeinnützigkeitsstatus

 

Es ist festzuhalten, dass eine Änderung des Gesellschaftszweckes der BUGA GmbH 2001 (Potsdams Neue Gärten GmbH) zu einer Nachversteuerung der bisher steuerlich bevorzugt behandelten wirtschaftlichen Tätigkeit führen kann. Zu Variante B hat die steuerrechtliche Prüfung somit ergeben, dass eine Änderung des Gesellschaftszweckes der Bundesgartenschau 2001 GmbH steuerliche Risiken birgt, eine Nachversteuerung der bislang bevorzugt behandelten wirtschaftlichen Tätigkeiten (Gemeinnützigkeit) ist nicht auszuschließen.

 

Vergaberecht

 

Die Variante A ist hinsichtlich der Pflege des Volksparks durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld vergaberechtlich unbedenklich, weil sich der Volkspark im Treuhandvermögen des ET BF befindet.

 

Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel sind nicht Gegenstand des Treuhändervertrages zwischen der Stadt Potsdam und dem ET BF und befinden sich in keinem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang.

 

Da sich die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH hinsichtlich der Gesellschaftsanteile nicht vollständig im Eigentum der Stadt Potsdam befindet (50% Stadt Potsdam, 50% Sanierungsträger Potsdam) wäre die Vergabe der Pflege des Lustgartens, des Veranstaltungsmanagements Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel vergaberechtlich aller Voraussicht nach ausschreibungspflichtig und könnte voraussichtlich nicht direkt an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH vergeben werden. Allerdings ist entsprechend eines bereits vorliegenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt,  die von der Sanierungsträger Potsdam GmbH „gehaltenen" Gesellschaftsanteile durch die Stadt Potsdam zu erwerben. Nach Erwerb der Geschäftsanteile von der Sanierungsträger Potsdam GmbH durch die Stadt würde es sich bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH um eine städtische Eigengesellschaft handeln, so dass die Vergabe der vorgenannten Leistungen aufgrund der dann vorliegenden „Beherrschung durch die Stadt" nicht dem Vergaberecht unterworfen wäre.

 

Die Variante B ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Die Pflege des Volksparks und des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagements im Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel soll in der Variante B an die Potsdam Neue Gärten GmbH als städtische Eigengesellschaft  vergeben werden, die städtisch beherrscht wird, so dass diese Leistungen nicht vergaberechtlich ausgeschrieben werden müssen.

 

Auch die Variante C  ist vergaberechtlich unproblematisch. Bei dieser Variante C soll die Pflege des Volksparks sowie das Veranstaltungsmanagement durch die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH durchgeführt werden. Da sich der Volkspark bereits im Treuhandvermögen befindet und vom Entwicklungsträger ohnehin bewirtschaftet wird, stellt sich auch hierbei die vergaberechtliche Problematik nicht. In dieser Variante C soll darüber hinaus die Pflege des Lustgartens,  bzw. das Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten und die Freundschaftsinsel sowie das Veranstaltungsmanagement für die Innenstadt durch die Stadtwerke Potsdam GmbH erfolgen. Da diese Gesellschaft (100%ige Gesellschafterin Stadt Potsdam) „städtisch beherrscht wird", können in dieser Variante C die Pflege des Lustgartens bzw. das Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten und die Freundschaftsinsel sowie das Veranstaltungsmanagement für die Innenstadt direkt ohne Ausschreibung an die Stadtwerke Potsdam GmbH vergeben werden.

 

Bei der Variante D  ergeben sich ebenfalls keine erheblichen vergaberechtlichen Probleme, weil die Pflege des Volksparks durch die ohnehin damit bereits befasste Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH durchgeführt wird, die Pflege des Lustgartens durch die Stadt selbst (über den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) vergeben werden würde und das Veranstaltungsmanagement  für den Volkspark, den Lustgarten und die Freundschaftsinsel über die städtisch beherrschte Potsdam Tourismus GmbH (PT) (Gesellschafter 85 % LHP, 15% TVP) erfolgen würde.

 

 

 

7. Gesamtfazit

 

Nach den bisherigen rechtlichen Bewertungen wären die Varianten A, C, und D umsetzbar. Lediglich bei der Variante B gibt es rechtliche Bedenken, ob der Gemeinnützigkeitsstatus der BUGA-Nachfolgegesellschaft aufrecht erhalten werden könnte. Um diesen Risikofaktor grundsätzlich auszuschließen wird die Variante B nicht empfohlen.

 

In Abwägung aller bekannter Fakten wird die Variante C als Vorzugsvariante zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Pflege- und Veranstaltungsmanagement für den Volkspark einerseits sowie Pflege Lustgarten und Veranstaltungsmanagement Lustgarten und Freundschaftsinsel in Verbindung mit einem komplexen Innenstadtmanagement andererseits, sollten wegen der unterschiedlichen räumlichen Schwerpunkte getrennt erfolgen.

 

In beiden räumlichen Schwerpunkten sollen jedoch Pflege und Veranstaltungsmanagement auf Grund ihrer engen logistischen Verzahnung sowie aus Kosteneinsparungsgründen jeweils in einer Hand liegen.

 

Deshalb soll der Entwicklungsträger Bornstedter Feld die Pflege und Bewirtschaftung des Volksparks sowie das Veranstaltungsmanagement für den Volkspark übernehmen.

 

Es ist weiterhin beabsichtigt, die Geschäftsbesorgung der Biosphäre dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld zu übertragen und gesondert zu regeln.

 

Der Stadtwerke Potsdam GmbH soll die Pflege des Lustgartens und das Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten, die Freundschaftsinsel und das Citymanagement übertragen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

zu Pkt. 3    2.000.000 EUR gedeckelter Zuschussbedarf

                  Zuschuss Volkspark               1.670.000 EUR

                  Zuschuss Lustgarten                 330.000 EUR

                  HHSt  58000.71502

 

 

 

zu Pkt. 4         40.000 EUR

                   Zuschuss City-Management   

                   HHSt 00204.65501

 

 

 

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Anlagen

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