Beschlussvorlage - 02/SVV/0680
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bundesgartenschau - Beschlussvorlage 01/SVV/0677 (Pkt. 5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- IV.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
|
|
|
04.09.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
BUGA-Ausschuss
|
Vorberatung
|
|
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24.09.2002
| |||
|
21.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
18.09.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
19.09.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
24.09.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.11.2002
| |||
|
04.12.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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02.10.2002
| |||
|
06.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
26.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
In
Abänderung des Beschlussvorschlages der DS 02/SVV/0680 v. 13. 08. 2002 möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen:
1.
Die Bewirtschaftung und Pflege des Volksparkes, einschließlich des
Veranstaltungsmanagements, werden dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
ab 2003 gemäß Variante C übertragen.
2.
Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement im Lustgarten und
der Freundschaftsinsel sowie die Koordinierung der Aktivitäten in der
Innenstadt werden vorbehaltlich einer zu prüfenden und vorzunehmenden Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH ab 2003 gemäß Variante C
übertragen.
3. Der
für die Pflege und das Veranstaltungsmanagement des Volksparks und des
Lustgartens erforderliche Zuschussbedarf wird vorbehaltlich des
Haushaltsbeschlusses 2003 auf 2 Mio. EUR begrenzt.
Er ist im
Verwaltungshaushalt des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen einzustellen
und wie folgt zu verteilen:
-
Zuschuss Volkspark
1.670 TEUR
-
Zuschuss Lustgarten
330 TEUR
4. Aus
Effektivitätsgründen wird das City-Management ab 2003 in die Aufgaben gem. des
Beschlusspunktes 2 integriert.
Unter
Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2003 wird hierfür ein Zuschuss von 40 TEUR
im Verwaltungshaushalt des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen
eingestellt.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Finanzierungsmöglichkeiten unter
Beteiligung der Werbegemeinschaft und durch Einwerbung von Fördermitteln zu
prüfen.
Erläuterung
1.
Vorbemerkung
In der
Sitzung des Hauptausschusses am 25. 09. 2002 wurde die vom Geschäftsbereich IV
erarbeitete Beschlussvorlage „Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der
Bundesgartenschau" durch den Oberbürgermeister zur Überarbeitung zurückgenommen.
Grund der
Überarbeitung waren die gegebenen Hinweise aus der gemeinsamen Ausschusssitzung
des SBW-Ausschusses und des BUGA-Ausschusses sowie des Kulturausschusses, des
Finanzausschusses sowie die zwischenzeitlich eingebrachten Änderungsanträge,
insbesondere zur Reduzierung des Gesamtzuschussbedarfs.
Der
Überarbeitung liegen folgende Konzepte, Angebote und Gutachten zu Grunde:
- Konzept
für Betrieb und Bewirtschaftung BUGA-Park im Bornstedter Feld
sowie Lustgarten für die Jahre 2003 und
ff.
BUGA GmbH -
Stand 05. 08. 2002
-
Überarbeitung Finanzbedarf zum Konzept für Betrieb und Bewirtschaftung
BUGA-Park
im Bornstedter Feld sowie Lustgarten
für die Jahre 2003 und ff.
BUGA GmbH -
Stand 17. 09. 2002
-
überarbeitetes Veranstaltungskonzept Volkspark und Lustgarten
BUGA GmbH -
Stand 07. 10. 2002
-
Bewirtschaftung von Teilen des Treuhandvermögens Volkspark und Biosphäre
Entwicklungsträger Bornstedter Feld -
Stand 12. 08. 2002
-
Ergänzungsvorlage zur Bewirtschaftung von Teilen des Treuhandvermögens
Volkspark und
Biosphäre
Entwicklungsträger Bornstedter Feld -
Stand 30. 09. 2002
-
Veranstaltungskonzept Entwicklungsträger Bornstedter Feld vom 28.10.2002
- Angebot
der Potsdam Tourismus GmbH v. 10. 09. 2002
-
gutachterliche Stellungnahme zu BUGA-Nachnutzungskonzepten
Mittelrheinische Treuhand GmbH - Stand
29. 10. 2002
Schon
jetzt nach noch nicht beendetem Geschäftsjahr 2002 ist festzustellen, dass sich
der Betrieb und die Bewirtschaftung des Volksparkes und des Lustgartens
einschließlich des Veranstaltungs-managements als ausgesprochen erfolgreich
darstellen. Die Besucherzahlen bestätigen, dass der Park durch die Anwohner aus
dem Bornstedter Feld, die Potsdamer und Gäste unserer Stadt sehr gut angenommen
wird. Mit der hohen Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt kann im Volkspark
aktuellen Nutzungsansprüchen entsprochen werden, die in den historischen Parks
und Gärten nicht realisierbar sind. Insbesondere die bewegungsorientierte
Ausrichtung auf Sport und Spiel – aber auch die zahlreichen familiengerechten
Angebote – finden großen Anklang.
Das auf
ein vielfältiges Spektrum ausgerichtetes Veranstaltungsangebot erfreut sich
eines regen Zuspruchs, da es allen Altersgruppen gerecht wird. Die
Eintrittsregelung findet breite Akzeptanz. Der Betrieb läuft ohne Klagen der
Anwohner.
Der Park
und sein jetziger Betrieb stellen auch im „Nach"-BUGA-Jahr ein Identitäts-
und Imagefaktor dar, der gesamtstädtisch von Bedeutung ist.
Der
Lustgarten wird mit seinem breitgefächerten Veranstaltungsmix und den
Nutzungsmöglichkeiten der Grün- und Freiflächen von der Bevölkerung ebenfalls
sehr gut angenommen.
Die
Veranstaltungen auf der Freundschaftsinsel finden eine ebenso positive
Resonanz.
Die
Erfahrungen im „Nach"-BUGA-Jahr zeigen auch ebenso deutlich, dass eine
Trennung der Verantwortungen für Bewirtschaftung und Pflege einerseits und
Veranstaltungsmanagement andererseits nicht empfehlenswert ist. Der für das
Veranstaltungsmanagement Zuständige muss bereits im Vorfeld darauf Einfluss
nehmen können, dass die Grünanlagen nicht über Gebühr und Erfordernis
beansprucht werden und sich dadurch der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand
außergewöhnlich erhöht. Der Veranstalter muss erforderlichenfalls für
zusätzliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen aufkommen.
Insbesondere
ist diese Trennung im Umgang mit den baulichen Anlagen sowie mit der zur
Verfügungstellung der Versorgungsmedien Strom, Wasser, Abwasser, nicht
empfehlenswert, wie sich insbesondere aus dem Ergebnis des Betreiberjahres für
den Lustgarten im Jahre 2001 durch den Verein „Partner für Potsdam"
herausstellte.
Bis zum
heutigen Zeitpunkt sind die Auseinandersetzungen zwischen dem Verein „Partner
für Potsdam" und der Stadt Potsdam noch nicht abgeschlossen.
2.
Zielstellung der Stadt
Unter
besonderer Berücksichtigung der Verpflichtungen, die sich aus dem Einsatz von
Fördermitteln und aus dem Einsatz von Mitteln des Treuhandvermögens
"Bornstedter Feld" ergeben, verfolgt die Stadt mit dem hier
vorgelegten Beschlussvorschlag die folgenden Ziele:
Der Park
als räumlich ausgedehntester und imageprägenster Teil der öffentlichen
Infrastruktur ist eines der tragenden Elemente der städtebaulichen
Grunddisposition zur Entwicklung des Potsdamer Nordens. Die in Vorbereitung der
BUGA, ausgehend von einem internationalen Wettbewerb gestalteten
Freiraumqualitäten wie auch die mit der BUGA und im Folgejahr erstmalig
erprobten Potentiale einer aktiven Bespielung bedürfen einer entsprechenden
Erhaltung, Pflege und Nutzung, um sie auch über das Freizeitangebot für die
unmittelbar angrenzenden Wohnquartiere hinaus zu einem "sozialen
Grün" für die gesamte Stadt werden zu lassen. Dem sollen auch
weitergehende Investitionen zur Erhöhung der Funktionalität und der
Attraktivität des Parks Rechnung tragen. Park und Biosphäre bezeugen die
erheblichen Vorleistungen der öffentlichen Hand zur Anregung der weiteren
privaten Investitionen im Entwicklungsbereich. Beide Projekte sollen daher auch
der zügigen Verwirklichung der Entwicklungsziele einen in die Zukunft weisenden
Impuls geben. Sie prägen zunehmend das Image des Nordens als attraktiven
Standort für Wohnen, Gewerbe und Bildung und bedürfen insofern eines
gemeinsamen qualifizierten Managements. Dieses kann durch Variante C sicher
gestellt werden. Die Geschäftsbesorgung für die Biosphäre ist gesondert zu
regeln.
Lustgarten
und Festplatz waren die Initialzündungen für die förmliche Festsetzung des
Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte" und damit für die Wiedergewinnung der historischen
Raumqualitäten im Herzen der Landeshauptstadt.
Die
gartendenkmalpflegerisch minutiöse und in der Fachwelt hoch anerkannte
Rekonstruktionen der Freundschaftsinsel gebietet die adäquate Pflege und
sensible Bespielung dieses Kleinodes der Gartenkunst.
Alle
vorgenannten Anlagen und Projekte sollen durch ihre qualifizierte Pflege und
Nutzung nachhaltige Beiträge für die gesamtstädtische Entwicklung leisten. Dies
legt eine Organisationsform nahe, die ausgehend von zunächst ausgewählten
Bereichen perspektivisch ein integriertes gesamtstädtisches Management
öffentlicher Räume in der Komplexität von Pflege, Bewirtschaftung und
Eventgestaltung zu leisten vermag.
Damit
verbunden ist das Ziel der Minimierung der Risiken und Kosten durch die
dauerhafte Erfüllung der Zweckbindungen, die sich aus Förderung/ Finanzierung
der Projekte (siehe Anlage 1) ergeben, durch die mittelfristige Reduzierung von
Overhead-Kosten mittels der schrittweisen Begrenzung der Anzahl von
Verantwortlichen sowie die Verknüpfung der Verantwortung für alle Maßnahmen,
die im Innenstadtbereich der Funktionsstärkung und damit der dauerhaften
Sicherung der Sanierungsziele dienen.
Dem wird
am ehesten entsprochen, wenn die mit Stadtsanierung und BUGA-Vorbereitung
erreichten hohen Qualitäten der öffentlichen Räume nicht allein erhalten,
sondern weiter qualifiziert und im umfassenden Sinne für die Belebung der
historischen Stadträume genutzt werden.
4.
Variantendarstellung
Für die
BUGA-Nachnutzung wurden für die Pflege des Volksparkes und des Lustgartens
sowie für das Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten und
Freundschaftsinsel nachstehende Varianten untersucht:
Variante
A
- Pflege
Volkspark }
- Pflege
Lustgarten }
-
Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten } ET
BF GmbH
und Freundschaftsinsel }
Variante
B
- Pflege
Volkspark } Potsdam
- Pflege
Lustgarten } neue
Gärten GmbH
-
Veranstaltungsmanagement Volkspark, Lustgarten } (BUGA
Nachfolge-
und Freundschaftsinsel } gesellschaft)
Variante
C
- Pflege
Volkspark }
-
Veranstaltungsmanagement Volkspark } ET
BF GmbH
- Pflege
Lustgarten Städtische
Veranstaltungsmanagement Lustgarten } Eigengesellschaft
und Freundschaftsinsel } Stadtwerke
(Verknüpfung mit City-Management) } Potsdam
GmbH
Variante
D
- Pflege
Volkspark und Biosphäre }
-
Veranstaltungsmanagement Volkspark } ET
BF GmbH
- Pflege
Lustgarten } FB
Grün- und
Verkehrsflächen
-
Veranstaltungsmanagement Lustgarten } Potsdam
und Freundschaftsinsel Tourismus
GmbH
Die
mit den Angeboten abgegebenen inhaltlichen Konzepte für das
Veranstaltungsmanagement im Volkspark und Lustgarten für das Jahr 2003 sind in
der Anlage 2 (Vorstellungen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld für den
Volkspark) und in Anlage 3 (für Volkspark und Lustgarten durch Potsdams neue
Gärten GmbH) sowie in Anlage 4 (Veranstaltungsangebot Potsdam Tourismus GmbH)
dargestellt.
Übersicht Kosten/Erlöse gemäß Angebote
Variante
A Kosten
Volkspark
2.047,0 TEUR
Kosten Lustgarten
440,0 TEUR
--------------------------
ges. 2.487,0 TEUR
Erlöse
230,0
TEUR_
Kosten netto
2.257,0 TEUR
================
Variante
B
Kosten Volkspark
2.258,0 TEUR
Kosten Lustgarten
488,0 TEUR
--------------------------
ges. 2.746,0 TEUR
Erlöse
567,0
TEUR_
Kosten netto
2.179,0 TEUR
================
Variante
C
Kosten Volkspark
2.047,0 TEUR
Erlöse
240,0 TEUR
________________
1.807,0 TEUR
Kosten Lustgarten
420,0 TEUR (BUGA Erfahrungswerte
2002)
Kosten
Vandalismus
20,0 TEUR
Erlöse
110,0 TEUR
________________
330,0 TEUR
Kosten netto
2.137,0 TEUR
==============
Variante
D
Kosten Volkspark
2.047,0 TEUR
Erlöse
240,0 TEUR
_______________
1.807,0 TEUR
Kosten Lustgarten 331,0
TEUR
Kosten Lustgarten
315,0 TEUR
_______________
646,0
TEUR
Erlöse
190,0 TEUR
_______________
456,0
TEUR
Kosten netto
2.263,0 TEUR
=============
Die
dargestellten Angebotskosten sind als Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer
angegeben.
5.
Darstellung des Aufgabenprofils gemäß Beschlusspunkte 2 und 4
Die
Behebung der substanzbezogenen Missstände in den 1992/93 festgesetzten
Sanierungsgebieten "Holländisches Viertel" und "2. Barocke
Stadterweiterung" ist weit fortgeschritten und hat auch in dem seit
1999 bestehenden Sanierungsgebiet
"Potsdamer Mitte" zu sichtbaren Ergebnissen bei der Wiedergewinnung
identitätsprägender Stadträume wie dem Lustgarten und dem Neuen Markt geführt.
Um diese,
im Rahmen des besonderen Städtebaurechts und der damit verbundenen Förderung
erreichten Ergebnisse dauerhaft zu sichern, bedarf es eines integrierten
Managements zur nachhaltigen Behebung von Funktionsschwächen bzw. zu
Aktivierung der stadträumlichen Potentiale der gesamten Innenstadt.
Dabei
gilt es die bisherigen Ansätze eines Innenstadtmanagements auszubauen und diese
inhaltliche und räumlich zu erweitern. Ziel muss es dabei sein, die potentielle
Attraktivität der historischen Stadträume in einer langfristigen konzertierten
Aktion zu erhalten (zu pflegen) und dadurch mit Lebendigkeit zu erfüllen, dass
sich Stadtentwicklung als Ereignis in Szene setzt.
Dies kann
durch die Verknüpfung des Veranstaltungsmanagements des Lustgartens mit den
Innenstadtmanagement gemäß Vorschlag Variante C sicher gestellt werden.
Die
Vielfalt der Aufgaben, der Akteure und der Maßnahmen erfordern eine
ressortübergreifende organisatorische Basis, die derzeit in der
Landeshauptstadt innerhalb der Verwaltung nicht besteht.
Aufgaben:
- Vergabe
und Kontrolle der Pflegeleistungen Grün- und Gehölzflächen Lustgarten einschl.
techn. Anlagen
-
Parkplatzmanagement Bereiche Lustgarten und Weiße Flotte einschl. Spielbank
-
Veranstaltungsmanagement Lustgarten und Freundschaftsinsel hinsichtlich:
. Vertragsabschlüsse
. Flächenbereitstellung
. Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit
. Flächenabnahme nach Veranstaltungen
. Management von Strom, Wasser, Abwasser
WC-Anlagen, Verkehrsorganisation
. Parkplatzbewirtschaftung
-
Information und Abstimmung der Veranstaltungsaktivitäten mit Anrainern, u.a:
. Weiße Flotte
. Hotel Mercure
. Spielbank
.
Spartacus-Club
.
Filmmuseum
. Fachhochschule
. Hans-Otto-Theater
. Nikolaikirche
. Altes Rathaus
-
Organisation und Betreuung von Aktivitäten der Stadt bzw. anderer
stadteigener
Unternehmen, u.a.:
. Ausstellungen im Inselpavillon
. Lichterfeste
. Veranstaltungen einzelner Fachbereiche
-
Bündelung und Koordinierung der Aktivitäten der Werbegemeinschaft und
anderer
Akteure der Innenstadt, u.a.:
. Stadtfest
. Weihnachtsmarkt
. Sinter-Claas-Markt
. Tulpenfest
. Rosenfest
. Töpfermarkt
. Kneipennächte
-
Öffentlichkeitsarbeit/ Marketing
6.
Rechtliche Bewertung
Besonderes
Städtebaurecht
Die in
das Konzept der BUGA-Nachnutzung einbezogenen Flächen und baulichen Anlagen
sind in unterschiedlicher Weise mit dem Besonderen Städtebaurecht verknüpft:
Der Park
im Bornstedter Feld liegt im förmlich festgesetzten Entwicklungsbereich
"Bornstedter Feld"
Die
Bodenordnung des Parkgrundstückes ist noch nicht abgeschlossen.
Restinvestitionen müssen noch erbracht werden.
Das
Grundstück ist aus Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme erworben worden und
gehört somit zum Treuhandvermögen, für das die Stadt der wirtschaftliche
Eigentümer und der Entwicklungsträger der rechtliche Eigentümer ist. Die
Bewirtschaftung dieses Treuhandvermögens im Sinne von § 157 BauGB darf nur durch
den Treuhänder erfolgen.
Dementsprechend
hat der ET BF die Durchführung der Investitionen und deren Finanzierung im
Rahmen des Treuhändervertrages übernommen.
Nicht aus
dem Treuhandvermögen finanzierbare Aufgaben zur Erhaltung und Betreibung können
durch den Treuhänder an Dritte vergeben werden.
Der Park
ist überwiegend aus entwicklungsbedingten Einnahmen (Treuhandvermögen); darüber
hinaus aber auch aus entwicklungsunabhängigen Fördermitteln (GA; Sport;
Dorferneuerung, ländlicher Raum) errichtet worden.
Der Lustgarten
mit dem Festplatz liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
"Potsdamer Mitte".
Die
Grundstücke befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der
Stadt.
Die
Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist durch
sanierungsbedingte Mittel (Städtebaufördermittel; D-Programm) und durch
sanierungsunabhängige Fördermittel (GA; Förderung der wirtschaftsnahen
Infrastruktur) finanziert worden.
Die Freundschaftsinsel
befindet sich nicht im Geltungsbereich des besonderen Städtebaurechts.
Das
Grundstück befindet sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum er Stadt.
Die
Umgestaltung der Insel ist durch sanierungsunabhängige Fördermittel
(Städtebauförderung; N-Programm, MLUR
und MW/ GA-Mittel) finanziert worden.
In beiden
räumlichen Schwerpunkten sollen aber die Pflege und das
Veranstaltungsmanagement auf Grund ihrer engen logistischen Verzahnung jeweils
in einer Hand liegen.
Fazit:
Im
Rahmen der Beurteilung der Varianten unmittelbar nach dem Besonderen Städtebaurecht
ergeben sich keine rechtlichen
Kriterien, die gegen eines der Modelle sprechen.
Grunderwerbssteuer:
Die
Zahlung von Grunderwerbssteuer als gesetzliche Pflicht für solche Grundstücke,
die sich derzeit im Treuhandvermögen befinden, aber dauerhaft der öffentlichen
Infrastruktur dienen, ist nur bei einem rechtlichen Übergang in das kommunale
Liegenschaftsvermögen fällig. Dies ist derzeitig nicht beabsichtigt.
Für keine
der vorgelegten Varianten ist es erforderlich, derzeit Grundstücke aus dem
Treuhandvermögen „Bornstedter Feld" herauszulösen und in das kommunale
Eigentum zu übertragen. Dies gilt auch für jene Vorschläge, nach denen die
Betreibung des Parks nicht durch den Entwicklungsträger erfolgt, da dessen
Aufgabe zur Bewirtschaftung des Treuhandvermögens bestehen bleibt und die
Kontrolle der Betreibung durch Verträge zwischen dem ETBF und dem Betreiber
sichergestellt wird.
Insofern
fällt auch für keine Variante die Zahlung von Grunderwerbssteuer im
Zusammenhang mit der hier zu
treffenden Entscheidung an.
Sollte es
Gründe geben, die eine frühere Eigentumsübertragung, z.B. durch
Einzelentlassungen nahe legen, so
ergibt sich dies aus den Regelungen des besonderen Städtebaurechts, aber nicht
aus der Frage, wer die Pflege und das Veranstaltungsmanagement des Parks
unmittelbar (im Sinne von Erhaltungs- und Betreibungsaufgaben, die nicht aus
dem Treuhandvermögen finanziert werden dürfen) durchführt.
Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht
Da
die Zahlung von Zuschüssen an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH bzw.
die Stadtwerke Potsdam GmbH bezüglich der Bewirtschaftung und Pflege des
Volksparks, der Pflege des Lustgartens sowie des Veranstaltungsmanagements im
Lustgarten, der Freundschaftsinsel und der Innenstadt umsatzsteuerpflichtig
sein kann, ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Vertragsentwürfe unter
Mitwirkung eines Steuerberaters zu erarbeiten und eine diesbezügliche Anfrage
an das Finanzamt zu stellen. Hinsichtlich der Bewirtschaftung, Pflege und
Management des Volksparks kann steuerrechtlich angenommen werden, dass es sich
bei der Zuschussgewährung um einen sogenannten echten Zuschuss handeln kann, da
die Zur-Verfügung-Stellung des Volksparks hauptsächlich gegenüber den Bürgern
und Touristen erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass eine Umsatzsteuerpflicht
nicht ausgelöst wird.
Gemeinnützigkeitsstatus
Es
ist festzuhalten, dass eine Änderung des Gesellschaftszweckes der BUGA GmbH
2001 (Potsdams Neue Gärten GmbH) zu einer Nachversteuerung der bisher steuerlich
bevorzugt behandelten wirtschaftlichen Tätigkeit führen kann. Zu Variante B hat
die steuerrechtliche Prüfung somit ergeben, dass eine Änderung des
Gesellschaftszweckes der Bundesgartenschau 2001 GmbH steuerliche Risiken birgt,
eine Nachversteuerung der bislang bevorzugt behandelten wirtschaftlichen
Tätigkeiten (Gemeinnützigkeit) ist nicht auszuschließen.
Vergaberecht
Die Variante A ist hinsichtlich der Pflege des Volksparks
durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld vergaberechtlich unbedenklich,
weil sich der Volkspark im Treuhandvermögen des ET BF befindet.
Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement
Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel sind nicht Gegenstand des
Treuhändervertrages zwischen der Stadt Potsdam und dem ET BF und befinden sich
in keinem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang.
Da sich die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH hinsichtlich
der Gesellschaftsanteile nicht vollständig im Eigentum der Stadt Potsdam
befindet (50% Stadt Potsdam, 50% Sanierungsträger Potsdam) wäre die Vergabe der
Pflege des Lustgartens, des Veranstaltungsmanagements Volkspark, Lustgarten und
Freundschaftsinsel vergaberechtlich aller Voraussicht nach
ausschreibungspflichtig und könnte voraussichtlich nicht direkt an die Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH vergeben werden. Allerdings ist entsprechend eines
bereits vorliegenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
beabsichtigt, die von der
Sanierungsträger Potsdam GmbH „gehaltenen" Gesellschaftsanteile durch die
Stadt Potsdam zu erwerben. Nach Erwerb der Geschäftsanteile von der
Sanierungsträger Potsdam GmbH durch die Stadt würde es sich bei der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH um eine städtische Eigengesellschaft
handeln, so dass die Vergabe der vorgenannten Leistungen aufgrund der dann
vorliegenden „Beherrschung durch die Stadt" nicht dem Vergaberecht
unterworfen wäre.
Die Variante B ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
Die Pflege des Volksparks und des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagements
im Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel soll in der Variante B an die
Potsdam Neue Gärten GmbH als städtische Eigengesellschaft vergeben werden, die städtisch
beherrscht wird, so dass diese Leistungen nicht vergaberechtlich ausgeschrieben
werden müssen.
Auch die Variante C ist vergaberechtlich unproblematisch. Bei dieser Variante C
soll die Pflege des Volksparks sowie das Veranstaltungsmanagement durch die
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH durchgeführt werden. Da sich der
Volkspark bereits im Treuhandvermögen befindet und vom Entwicklungsträger
ohnehin bewirtschaftet wird, stellt sich auch hierbei die vergaberechtliche
Problematik nicht. In dieser Variante C soll darüber hinaus die Pflege
des Lustgartens, bzw. das
Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten und die Freundschaftsinsel sowie
das Veranstaltungsmanagement für die Innenstadt durch die Stadtwerke Potsdam
GmbH erfolgen. Da diese Gesellschaft (100%ige Gesellschafterin Stadt Potsdam)
„städtisch beherrscht wird", können in dieser Variante C die Pflege des
Lustgartens bzw. das Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten und die
Freundschaftsinsel sowie das Veranstaltungsmanagement für die Innenstadt direkt
ohne Ausschreibung an die Stadtwerke Potsdam GmbH vergeben werden.
Bei der Variante D
ergeben sich ebenfalls keine erheblichen vergaberechtlichen Probleme,
weil die Pflege des Volksparks durch die ohnehin damit bereits befasste
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH durchgeführt wird, die Pflege des
Lustgartens durch die Stadt selbst (über den Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen) vergeben werden würde und das Veranstaltungsmanagement für den Volkspark, den Lustgarten und
die Freundschaftsinsel über die städtisch beherrschte Potsdam Tourismus GmbH
(PT) (Gesellschafter 85 % LHP, 15% TVP) erfolgen würde.
7.
Gesamtfazit
Nach den
bisherigen rechtlichen Bewertungen wären die Varianten A, C, und D umsetzbar.
Lediglich bei der Variante B gibt es rechtliche Bedenken, ob der
Gemeinnützigkeitsstatus der BUGA-Nachfolgegesellschaft aufrecht erhalten werden
könnte. Um diesen Risikofaktor grundsätzlich auszuschließen wird die Variante B
nicht empfohlen.
In
Abwägung aller bekannter Fakten wird die Variante C als Vorzugsvariante zur
Beschlussfassung vorgeschlagen.
Pflege-
und Veranstaltungsmanagement für den Volkspark einerseits sowie Pflege
Lustgarten und Veranstaltungsmanagement Lustgarten und Freundschaftsinsel in
Verbindung mit einem komplexen Innenstadtmanagement andererseits, sollten wegen
der unterschiedlichen räumlichen Schwerpunkte getrennt erfolgen.
In beiden
räumlichen Schwerpunkten sollen jedoch Pflege und Veranstaltungsmanagement auf
Grund ihrer engen logistischen Verzahnung sowie aus Kosteneinsparungsgründen
jeweils in einer Hand liegen.
Deshalb
soll der Entwicklungsträger Bornstedter Feld die Pflege und Bewirtschaftung des
Volksparks sowie das Veranstaltungsmanagement für den Volkspark übernehmen.
Es ist
weiterhin beabsichtigt, die Geschäftsbesorgung der Biosphäre dem
Entwicklungsträger Bornstedter Feld zu übertragen und gesondert zu regeln.
Der
Stadtwerke Potsdam GmbH soll die Pflege des Lustgartens und das
Veranstaltungsmanagement für den Lustgarten, die Freundschaftsinsel und das
Citymanagement übertragen werden.