Beschlussvorlage - 17/SVV/0704
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Auslegungsbeschluss sowie Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung "Am Humboldtring" (08/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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06.12.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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26.09.2017
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14.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.10.2017
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23.11.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) wird zugestimmt. (gemäß Anlage 4)
2. Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.(siehe Anlage 3)
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).
4. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem
Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 10).
5. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird
zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Fortsetzung zu finanziellen Auswirkungen
Realisierungskosten:
Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
Geh- und Radwege ca. 54.250 5410003/7852000
Planungskosten Verkehrsfläche ca. 5.425 5410003/7852000
öffentl. Grünfläche ca. 470.0005510000/7852000
Folgekosten
Mögliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instand-haltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen entstehen. Mit der Umsetzung der Planung ist ab 2021/2022 zu rechnen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
Planstraße A, Geh- und Radwege ca. 2.115,30 Euro/Jahr 5410003/5221200
öffentliche Grünflächen ca. 26.673,75 Euro/Jahr 5510000/5221100
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Fläche für Gemeinbedarf Kita/Schule. Hier ist die Realisierung eines temporären Schulgebäudes inklusive Freianlagen bereits nach § 34 BauGB genehmigt. Entstehende Kosten sind im Zuge dieser Genehmigung bereits berücksichtig, sodass aus diesem Bebauungsplan heraus für den Bereich keine Folgekosten zu erwarten sind.
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung "Am Humboldtring“ (08/15) herbeizuführen.
Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verwaltungskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 33.925 € geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2018 anfallen.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten der Bebauung mit dazugehöriger Erschließung sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten (Planungs- und Herstellungskosten für Geh- und Radwege sowie öffentlichen Grünflächen), die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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617,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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210,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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845,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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7 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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9
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(wie Dokument)
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108,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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47 kB
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11
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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12
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(wie Dokument)
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26,4 kB
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13
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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