Beschlussvorlage - 17/SVV/0704

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) wird zugestimmt. (gemäß Anlage 4)

 

2. Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.(siehe Anlage 3)

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB

öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).

 

4. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem

Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 10).

 

5. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird

zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Fortsetzung zu finanziellen Auswirkungen

Realisierungskosten:

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

Kostenposition                                    geschätzter Aufwand in €     betroffener Fachbereich             

Geh- und Radwege                                   ca.   54.250                               5410003/7852000

Planungskosten Verkehrsfläche                ca.     5.425                               5410003/7852000

öffentl. Grünfläche                                     ca. 470.0005510000/7852000

Folgekosten

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instand-haltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen entstehen. Mit der Umsetzung der Planung ist ab 2021/2022 zu rechnen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Kostenposition                                       geschätzter Aufwand in €       betroffener Fachbereich             

Planstraße A, Geh- und Radwege  ca.   2.115,30 Euro/Jahr             5410003/5221200

öffentliche Grünflächen                                  ca. 26.673,75 Euro/Jahr              5510000/5221100 

 

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Fläche für Gemeinbedarf Kita/Schule. Hier ist die Realisierung eines temporären Schulgebäudes inklusive Freianlagen bereits nach § 34 BauGB genehmigt. Entstehende Kosten sind im Zuge dieser Genehmigung bereits berücksichtig,  sodass aus diesem Bebauungsplan heraus für den Bereich keine Folgekosten zu erwarten sind.

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“  sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung "Am Humboldtring“ (08/15) herbeizuführen.

Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

r  die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 33.925 € geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2018 anfallen.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten der Bebauung mit dazugehöriger Erschließung sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten (Planungs- und Herstellungskosten für Geh- und Radwege sowie öffentlichen Grünflächen), die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.

 

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Anlagen

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