Beschlussvorlage - 17/SVV/0657

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße/ Concordiaweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A, 4B, 5A und 5B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße/ Concordiaweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

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Erläuterung

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße/ Concordiaweg“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung im Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.

Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenpositiongeschätzter Aufwand in €Finanzierung aus Produktkonto/

                                                       (ggf. Investitionsnummern)

Grunderwerb ca. 121.000 EUR 5410003 / 7821000

Herstellung Erschließung ca. 1.039.500 EUR5410003 / 7852000

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung werden angegeben mit:

 

Kostenpositiongeschätzter Aufwand in EURFinanzierung aus Produktkonto/

                                                           (ggf. Investitionsnummer)

Verkehrsflächen pro Jahr ca. 4.158 EUR 5410003 / 5221200

 

Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2022 zu rechnen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

 

Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung findet für die vorliegende Planung keine Anwendung, da mit den Bebauungsplänen keine schon über bestehende Rechte hinausgehende Baurechte begründet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an sozialer Infrastruktur für die bestehenden und ggf. zusätzlich zulässigen Wohneinheiten durch die benachbarten Einrichtungen gedeckt werden kann.

 

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Anlagen

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