Beschlussvorlage - 02/SVV/0895

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Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Begründung / Planzeichnung).

 

Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der Satzung des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96).

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Erläuterung

1.   Anlass für die Planaufstellung

 

Für das oben genannte Gebiet ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die ca. 5,1 ha große Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung über den städtebaulichen Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt 4/96 der Stadt Potsdam). Gemäß § 166 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde für den städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung von Wohn- und Mischgebietsflächen erfolgen und das zulässige Maß der Nutzung festgelegt werden. Weiterhin soll ein Teil der innerhalb des Geltungsbereiches liegenden Kleingärten und Grünflächen dauerhaft gesichert werden.

 

2.      Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

Abgrenzung nach Norden:

Grenze zwischen Entwicklungsbereich und Sanierungsgebiet bzw. nördliche Grenzen der Flurstücke 72, 71, 70 und 69, der Flur 14;

 

Abgrenzung nach Osten:

Westliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 79 bzw. östliche Grenze der Flurstücke 69, 76 und 160 der Flur 14;

 

Abgrenzung nach Süden:

Nördliche Straßenbegrenzungslinie der Abfahrt Nuthestraße/Horstweg im Bebauungsplan Nr. 79 bzw. südliche Grenzen der Flurstücke 160 und 162 der Flur 14;

 

Abgrenzung nach Westen:

Westliche Grenze des Entwicklungsbereiches bzw. östliche Straßenbegrenzungslinie des Horstweges entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 83, 78, 77, 76, 75, 73, 72 und 71 der Flur 14

 

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

3.      Bestehende Situation

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird derzeit als Kleingartenland genutzt. In der südwestlichen Ecke des Geltungsbereiches steht die sogenannte Moosvilla, in der sich zwei Wohnungen befinden.

 

4.   Ziel der Planung

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen zu entwickeln und die erforderliche öffentliche Verkehrserschließung zu schaffen. Ein Teil der bestehenden Kleingärten soll erhalten, dauerhaft gesichert und in das System öfentlicher Fußwegeverbindungen eingebunden werden.

 

 

5.      Planungsrechtliche Grundlagen

 

Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus dem FNP vom 04.10.2001 (Bekanntmachung der Genehmigung) in Verbindung mit der 12. Änderung des FNP im Bereich des Entwicklungsbereichs Babelsberg festgelegten Rahmen entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des förmlich festgesetzten Entwicklungsbereiches Babelsberg (Satzung vom 10.04.1996).

 

6.           Rechtsgrundlage

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl, S. 2141).

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.

 

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