Beschlussvorlage - 18/SVV/0186

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3a und 3b).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17) entschieden (siehe Anlagen 3a und 4).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" sowie der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2a und 2b).

 

  1. Die Bauleitplanverfahren sind auf Grundlage der o.g. Abwägungsentscheidung fortzuführen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd (15/17) zu entscheiden und das Bauleitplanverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen sowie die Erweiterung desumlichen Geltungsbereichs zu beschließen.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...