Antrag - 18/SVV/0417

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass von Eltern seit 2014 zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge unverzüglich zurückerstattet werden.


1. Die Zuschüsse des Landes Brandenburg zu den Personalkosten hätten unstrittig von den tatsächlichen Kosten abgezogen werden müssen, die auf die Elternbeiträge umgelegt wurden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dadurch zu viel gezahlten Beträge für alle
Einkommensstufen zu ermitteln. Dafür ist die Differenz zwischen dem tatsächlich erhobenen Betrag und dem Betrag zu ermitteln, der auf der gleichen Berechnungsbasis erhoben worden wäre, wenn die Zuschüsse des Landes in der Kalkulation abgezogen worden wären.

Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Höhe der ermittelten ckzahlungsbeträge und einen Verfahrensvorschlag zur schnellen Abwicklung der Rückzahlungen spätestens im September 2018 zu unterrichten.


Weitere Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.


2. Zwischen Stadtverwaltung und Elternvertreter*innen ist strittig, ob die Grundstücks- und Gebäudekosten auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen. Sollte eine gerichtliche Klärung ergeben, dass diese Kosten nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, auch diese Kosten vollständig und ckwirkend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, in allen llen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.


 

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Erläuterung

Begründung:


Seit Monaten fordern Elternvertreter*innen die Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge. Mit dem Antrag wollen wir sicherstellen, dass alle rechtswidrig zu viel eingenommenen Elternbeiträge unverzüglich an die Eltern zurückgezahlt werden. Dabei gehen wir von einer Bringschuld des Oberbürgermeisters aus, der für die fehlerhafte Beitragskalkulation verantwortlich ist.

 

Die unstrittig zu viel erhobenen Beträge, die aus einer fehlerhaften Kalkulation der Personalkosten resultieren, sollen umgehend berechnet und rückerstattet werden. Für die darüber hinaus strittigen Kosten soll der Oberbürgermeister verpflichtet werden, seit
2014 zu viel gezahlte Beträge nach gerichtlicher Klärung vollständig und
schnell zurückzuzahlen.


 

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Anlagen

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