Beschlussvorlage - 18/SVV/0614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 


Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2018/2019

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich für Potsdamer Kinder ein voraussichtlicher Maximalbedarf i. H. v. 19.788 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2018/2019 in der Landeshauptstadt Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.543 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen nnen für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt 18.638 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 123 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 95 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1. Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.150 Kita-Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels erforderlich.

 

  1. Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorgesehen. Ziel ist es, ein strukturiertes und ressortübergreifendes mittel- und langfristiges Planwerk vorzulegen.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen rechtzeitig fortzuschreiben. Gemäß § 80 SGB VIII ist dabei Vorsorge zu treffen, dass auch unvorhergesehene Bedarfe befriedigt werden können.

Daher müssen ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Versorgung geplant und zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Fachplanung muss sich am Tag mit der höchsten Nachfrage orientieren. Der Umfang des dargestellten Maximalbedarfs entspricht dabei dem voraussichtlich höchsten Bedarf innerhalb des Kita-Jahres 2018/2019 inkl. unvorhersehbarer Bedarfe. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie legt hiermit einen Kita-Bedarfsplan vor, der die Schaffung zusätzlich notwendiger Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Versorgung fokussiert.

 

Quantitative Planungsgrundlagen für die Platzbedarfsermittlung sind:

-          Fachplanungsprognose für das Jahr 2019

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2015 bis zum 01.06.2018

-          die Anzahl der belegten Plätze vom 01.03.2015 bis zum 01.06.2018

-          Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 (Fortschreibung der Schüler- und Hortzahlenentwicklung vom 23.03.2018)

-          Einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen der Kita-Träger zur Kapazität laut Betriebserlaubnis sowie zur Nutzungs- und Belegungsplanung

 

Um weiteren Bedarfen gerecht zu werden, sind folgende Faktoren bei der Berechnung des Gesamtbedarfs berücksichtigt worden:

-          Asyl- und Flüchtlingsmigration

-          Kita-Einrichtungen können nicht immer zu 100 % ausgelastet werden, aufgrund von:

  • Sanierungen oder räumlichen Bedingungen
  • Konzeptionellen Besonderheiten
  • Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder, etc.

-          schnelleres Bevölkerungswachstum, als es derzeit prognostiziert wird

-          Verschiebung der Altersstrukturen zu Lasten der Krippenplätze

-          ckstellungen vom Schulbesuch

-          Anwahlverhalten der Eltern bei Grundschulen

-          Erwerbsquote in Potsdam

 

Die im Folgenden dargestellten Planungsquoten berücksichtigen die eben genannten Faktoren, um eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Innerhalb der Planungsquoten finden auch unterjährige Bedarfe Berücksichtigung:

 

Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre):  75 %

Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt): 103 %

Hort (Grundschulalter):   70 %

 

Die Herleitung der Planungsquoten ist in der Anlage Kita-Bedarfsplan 2018/2019 dargelegt.

 

r das Kita-Jahr 2018/2019 sieht die aktuelle Beschlussvorlage die Bereitstellung von 18.638 Plätzen in der Landeshauptstadt Potsdam vor. Der Zuwachs an Kita-Plätzen im Vergleich zur Vorjahresplanung beträgt somit 284 Plätze und trägt gemeinsam mit der Ausbauplanung ab dem Kita-Jahr 2019/2020 der demografischen Entwicklung sowie dem Mehrbedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen Rechnung.

In der vorgelegten Kita-Bedarfsplanung 2018/2019 werden neben den Plätzen, die gemäß Planung zur Verfügung stehen, auch die Platzkapazitäten dargestellt, die theoretisch für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung, inklusive unvorhersehbarer Bedarfe, in der Landeshauptstadt Potsdam maximal erforderlich wären. Es lässt sich aus den Planungszahlen nicht 1:1 der finanzielle Bedarf ermitteln, da:

 

        die Kita-Bedarfsplanung zukünftige Bedarfe und dementsprechend vorzuhaltende Platzkapazitäten darstellt,

        die Kita-Bedarfsplanung auch geplante Erweiterungen und Neubauten darstellt, deren Eröffnungstermin und volle Auslastung im Kita-Jahr 2018/2019 durch verschiedenste Gründe variiert,

        die Kita-Bedarfsplanung gemäß § 80 SGB VIII auch unvorhersehbare Bedarfe berücksichtigen muss, die ggf. später nicht zu finanzieren sind,

                                                                                                                                                                                                                                                                                        innerhalb eines Kita-Jahres aufgrund von Sanierungen, räumlichen Bedingungen, konzeptionellen Besonderheiten, Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder und weiteren Faktoren nicht alle Plätze zur Verfügung stehen, die rein rechnerisch und gemäß Planung vorhanden sind.

 

Die Planung der finanziellen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff. angepasst und basiert im Gegensatz zur Kita-Bedarfsplanung auf der durchschnittlichen Belegung des Vorjahres und nicht auf den für den Bedarfsplan errechneten Planungsquoten. Aktuell wird gemäß der beschlossenen Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2018/2019 die durchschnittliche Belegung der zurückliegenden Kita-Jahre inkl. einer Trendbetrachtung herangezogen. Da sich die Finanzplanung an den bisherigen Durchschnittswerten der zurückliegenden Kita-Jahre orientiert, entstehen Abweichungen zur Kita-Bedarfsplanung.

 

Die tatsächlich zu finanzierenden Plätze im Rahmen des laufenden Kita-Betriebs sind nach den landesrechtlichen Vorgaben nur die auch tatsächlich belegten Plätze. Da die entsprechenden Belegungszahlen noch nicht bekannt sind, werden in der Kita-Bedarfsplanung auch Plätze dargestellt, die ggf. später nicht zu finanzieren sind. Dies wurde in der aktuellen Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt.

 

Die Entwicklung der tatchlich belegten Plätze und die finanziellen Bedarfe zur Gewährleistung der Bereitstellung dieser Plätze werden im Rahmen des Berichtswesens kontinuierlich überwacht und ermittelt. Sollte es finanzielle Abweichungen auf Grund einer andersartigen als der geplanten Belegung geben, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie rechtzeitig darüber informieren.

 

Somit stellen die Planungsansätze gemäß Haushaltssatzung auch die zur Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung benötigten Mittel dar. Eine Neuermittlung unter Berücksichtigung avisierter gesetzlicher Änderungen (z.B. Anpassung Betreuungsschlüssel und Leitungsanteil durch das Land Brandenburg) erfolgt im Zuge der gesetzlichen Änderungen und wird nach Feststehen diesbezüglicher Auswirkungen, spätestens jedoch mit der jeweiligen

Haushaltsplanung dargestellt.

Um eine gesamtstädtische Planung weiter voranzubringen, ist die Umsetzung eines städtischen Planungsbüros geplant. In dieser strategisch ausgerichteten ressortübergreifenden Organisationseinheit sollen integrierte gebietsbezogene Handlungskonzepte mit Hilfe der Fachplanungen (Kita, Schule...) erstellt werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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