Antrag - 18/SVV/0454
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektronische Abbiegeassistenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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05.09.2018
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07.11.2018
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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26.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- als Gesellschaftervertreter in allen Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung darauf hinzuwirken, dass alle schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben sollen nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten ausgestattet haben.
- im Regelwerk für öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen, dass Aufträge und Vergaben nur an Bieter erfolgen, die ihre schweren Lieferfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenen ausgestattet haben. Das soll auch Ausschreibungen und Vergaben des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ umfassen.
Der Stadtverordnetneversammlung st im Mai 2019 über den erreichten Sachstand zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind bereits 15 Radfahrer in Deutschland von abbiegenden Lkw getötet worden, obwohl sie alle auf einem Radweg unterwegs waren und Vorfahrt hatten (Die ZEIT Nr. 22/2018, „Im toten Winkel“). Das jüngste Opfer war 9, das älteste 73.
Im Koalitionsvertrag des Bundes ist vereinbart worden: "Wir werden nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben".
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums wäre eine nationale Vorschrift jedoch ein Verstoß gegen EU-Bestimmungen. Die EU wird aber erst in ein paar Jahren eine Regelung treffen.
Eine Regelung auf kommunaler Ebene kann jedoch bereits jetzt die Sicherheit für Radfahrer in Teilen erhöhen.
Die mögliche Einflussnahme auf Eigenbetriebe sowie die Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung umfasst deren jeweiligen Fuhrpark sowie Ausschreibungen und Vergaben an Bau- und Logistikfirmen und sonstige Bieter mit schweren Lieferfahrzeugen.