Beschlussvorlage - 18/SVV/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten als Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes von 2007 (Anlage 1) bildet die Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der Kleingärten in Potsdam.

 

Zur Sicherung vorhandener Kleingartenflächen werden städtische Grundstücke mit Kleingärten (nach dem vorgelegten Konzept) nicht veräußert oder umgenutzt. In begründeten Einzelfällen sind Veräußerungen oder Umnutzungen möglich, diese erfordern aber einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) Kleingärten (Anlage 1) schreibt das bisherige Kleingartenentwicklungskonzept von 2007 fort. Es bildet die Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der Kleingärten in Potsdam.

 

Das Konzept wurde in enger Abstimmung mit der Kleingartenkommission der Landeshauptstadt und mit dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde Potsdam e.V. (VGS) erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden mehrere Fachgespräche und zwei öffentliche Veranstaltungen durchgeführt.

 

Nach Jahren der Überversorgung ist aktuell ein Stand erreicht, der gesamtstädtisch den Orientierungswerten in Deutschland (10m²/EW Kleingartenfläche) entspricht. Zukünftig entsteht vor allem durch das Wachstum eine Unterdeckung, der durch Sicherung vorhandener Flächen und der Entwicklung neuer Flächen entgegnet werden soll. Allerdings müssen auch „sonstige Pachtgärten“ (Mietergärten, Mitarbeitergärten, Erholungsgärten) in die Betrachtung einbezogen werden, das ist im Konzept geschehen.

 

Das STEK Kleingärten ist ein wichtiger Beitrag zu Wachstumsdiskussion in Potsdam: Es geht bei der Entwicklung Potsdams nicht nur um Bauflächen, sondern auch um den Erhalt und Stärkung wichtiger Grün- und Freiräume – für die Bürgerinnen und Bürger, den Naturschutz und Anpassung an den Klimawandel.

 

Die Sicherung und Entwicklung von Kleingärten ist ausdrücklich nicht nur Aufgabe der Stadt (z.B. bei neuen größeren Baugebieten), auch den Kleingärtnern und ihrem Verband VGS kommt bei der Sicherung (Ankauf, vertragliche Sicherung) und Neu-Entwicklung von Flächen eine wichtige Rolle zu.

 

Es sollen zukünftig keine städtischen Flächen mit Kleingärten veräußert oder umgenutzt werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. für übergeordnete kommunale Erfordernisse wie sozialer Infrastruktur oder bei Teilflächen, bei denen eine Veräußerung die Existenz einer Sparte nicht in Frage stellt), ist der Verkauf oder die Umnutzung weiterhin möglich. Dieses erfordert dann aber eine gesonderte Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Einige der bisherigen Ersatzflächen werden für eine (Teil-)Aktivierung als Kleingarten, aber auch als Baufläche vorgeschlagen. Dieser Ansatz wird von der Kleingartenkommission und VGS unterstützt.

 


 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Es sind derzeit keine Kleingartenflächen für einen Verkauf vorgesehen, daher entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen Mit dem Haushalt 2018/2019 sind Mittel für den Ankauf von Kleingartenflächen vorgesehen. Der Erwerb von Flächen ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Anlagen.

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Anlagen

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