Antrag - 18/SVV/0350

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den neuen Nahverkehrsplan so zu gestalten, dass bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht wird. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist dies nicht nur zu benennen und zu begründen, sondern auch anzugeben, bis wann in diesen Fällen eine Barrierefreiheit hergestellt sein wird.

 

Außerdem sollen die geplanten Bürgerbeteiligungsverfahren für den Nahverkehrsplan für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.

 

Barrierfreiheit im Personennahverkehr beschränkt sich nicht nur auf einzelne Komponenten, sonder umfasst auch das ÖPNV-Netz, Fahrzeuge, Haltestellen, Informationsdienstleistungen usw. Zu ergänzen ist dieses System durch barrierefreie Zu- und Abgangswege zwischen Haustür und Haltestelle, also eine barrierefreie Straßenraumgestaltung.

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Erläuterung

Begründung:

Mit der im Jahr 2013 in Kraft getretenen Novelle zum Personenbeförderungsgesetz sind die Aufgabenträger verpflichtet, bis zum 01.01.2022 auf eine vollständige Barrierefreiheit hinzuwirken. § 8 Abs. 3 besagt: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen".

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Anlagen

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