Antrag - 03/SVV/0036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Als Landeshauptstadt und europäische Kulturstadt braucht Potsdam eine Werbesatzung, die einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an der Erhaltung des historisch gewachsenen Stadtbildes herstellt. Die Werbesatzung soll Rechtssicherheit schaffen und das Zulassungsverfahren einfach und zügig gestalten.

 

Die differenzierte Festlegung der zulässigen Werbeanlagen und die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes gibt den Gewerbetreibenden, Händlern und Gastwirten einen konkreten Rahmen für die einsetzbaren Werbemittel sowie für die individuelle Gestaltung jeder einzelnen Werbeanlage. Mit der Einführung des Anzeigeverfahrens wird die Zulassung von Werbeanlagen vereinfacht und beschleunigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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