Antrag - 19/SVV/1016
Grunddaten
- Betreff:
-
Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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04.12.2019
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29.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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26.11.2019
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10.12.2019
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21.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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19.11.2019
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Werkstattverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, das bestehende Mietenkonzept von 2015 (DS 2015/SVV/0609) zu novellieren und so weitere wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Mietenanstiegs festzulegen.
Dazu soll die Wirksamkeit des bestehenden Konzeptes dargelegt und bewertet werden.
Weiterhin soll ein Überblick über die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs wie beispielsweise Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzungen, Vorkaufsrechtssatzungen, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht, Umnutzungsverbotssatzung, Förderung von Eigentumsbildung, Belegungsbindung, Umzugsanreize gegeben und in Bezug auf die Situation in Potsdam erörtert werden. Zu erörtern sind ihre mögliche Wirksamkeit, aber auch ggf. möglichen negativen Nebenwirkungen sowie die erforderlichen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Einführung.
Im Ergebnis sollen ebenfalls gezielte Forderungen an Bund und Land in Bezug auf Förderung sozialverträglicher Mieten und in Bezug auf Erweiterung des bestehenden Rechtsrahmens zur Verfügung stehen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2019 Bericht zu erstatten, die Werkstatt soll im 1.Quartal 2020 stattfinden. Der Teilnehmerkreis soll aus Vertretern der Stadtfraktionen, der Stadtverwaltung sowie der Pro Potsdam bestehen.
Erläuterung
Begründung
Das in den letzten Jahren immer größer gewordene Missverhältnis zwischen Einkommen und Mieten ist besonders in Wachstumsräumen wie Potsdam spürbar. Es behindert die soziale Durchmischung in der Gesamtstadt und stellt immer mehr Menschen vor existentielle Probleme. Da auf kommunaler Ebene die grundlegenden Weichenstellungen im Mietrecht und mit Ausnahme der Grundsteuer im Steuerrecht zwar gegenüber dem Bund eingefordert, aber nicht bearbeitet werden können, ist besonderes Augenmerk auf das verfügbare Instrumentarium zu legen. Dazu befindet sich bundesweit und auf Länderebene eine Fülle von Instrumenten zur Begrenzung des Mietenanstiegs in der öffentlichen Diskussion. Sollen sie gedeihlich und effizient genutzt werden, müssen Sie unter lokalspezifischen Aspekten betrachtet werden. Der hohe Anteil von Wohnungen im Eigentum der Stadt und mehrerer Genossenschaften nimmt einen besonderen Stellenwert ein, da es hier darum gehen muss, die Investitions- und Sanierungsfähigkeit zu erhalten, um weiter sozialverträglichen Wohnraum anbieten zu können. Das 2016 beschlossene Mietenkonzept von 2015 (DS 2015/SVV/0609) war ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch stellen Zuzug und Gentrifizierung die Stadt vor besondere Herausforderungen, so dass weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Das Stadt-Forum Potsdam hat am 04.09.2019 zum Thema beraten, die Stadtverwaltung und die Pro Potsdam haben dort bereits ausführlich Auskunft gegeben. Der Antrag soll die Ergebnisse allen Stadtfraktionen vollständig zugänglich machen, um die Frage, wieweit und wie genau das bestehende Mietenkonzept von 2015 (DS 2015/SVV/0609) novelliert werden kann, zielgerichtet erörtern zu können.