Antrag - 19/SVV/1308

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit 50% Belegungsbindung herzustellen.

Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.

Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.


 

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Erläuterung

Begründung:

Die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 (zusammen ca. 4.000m²) befinden sich in kommunalem Eigentum und lassen laut Bebauungsplan eine offene Bauweise mit Hausgruppen bis zu 50m Gebäudelänge bei maximal 3 Vollgeschossen zu. WA 4 lässt schätzungsweise ca. 24 Wohneinheiten und WA 5 ca. 12 Wohneinheiten herstellen (je nach Wohnungsgröße).

Diese Anzahl Wohnungen können, wenn sie in kommunaler Hand errichtet und vermietet werden, deutlich zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes in Fahrland beitragen. Es fehlt in Fahrland bisher gänzlich an kommunalem Wohnraum. Ebenso fehlt es an preiswertem Wohnraum, da die großen Wohnungsvermieter vor Ort alle nachweislich nur an „Lohnempfänger*innen“ vermieten, wodurch bestimmte Bevölkerungsgruppen (Hartz-IV-Beziehende, Studierende ohne Einkommen, Flüchtlinge) immer mehr verdrängt werden. Dies trägt zur immer weiter fortschreitenden Gentrifikation Fahrlands bei. An dieser Stelle bietet sich an, dem als Stadt aktiv mit preiswertem bezahlbarem Wohnraum für entsprechende Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken und damit eine soziale Durchmischung voranzutreiben.
Dies entspricht auch den Gesamtstädtischen Zielen der LHP: Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung: Die Landeshauptstadt Potsdam setzt ihre kommunalen Instrumente ein, um durch den Erhalt und den Neubau von bezahlbaren Wohnungen den Wohnungsmarkt zu entlasten und steigenden Mieten entgegenzuwirken. […]“

Zusätzlich kann ggf. mit der Umsetzung der Planungen auch gewartet werden, bis die (für Krampnitz als Ortslage von Fahrland ohnehin notwendige) Ausweitung der Landes-Fördergebietskulisse auf Fahrland umgesetzt ist, um die Fördergelder für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu erhalten.

 


 

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