Antrag - 02/SVV/0891

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Beschlussvorschlag

 

 

1.   Der nach Abschluss der Erbbaurechtsregelung auf 150.000 € pro Jahr festgelegte städtische Zuschuss an den SV Babelsberg 03 wird mit dessen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt vollständig verrechnet.

2.   Dabei ist unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes zu gewährleisten, dass die bisherigen städtischen Forderungen an den SVB 03 gemäß Punkt 6 der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung durch den buchmäßigen Nachweis in ihrer Höhe überprüft werden und die Verzinsung rückständiger Entgelte entsprechend den zwischen Stadt und SVB bestehenden Verträgen vorgenommen wird.

 

 

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Erläuterung

 

Die Durchsetzung v. g. Beschlusslage ergibt sich zwingend aus der Anwendung der für alle von der Stadt Potsdam geförderten Sportvereine geltenden Bestimmungen der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung. Eine abweichende Handhabung würde den Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den über 100 Potsdamer Sportvereinen aufheben.

 

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