Antrag - 03/SVV/0223

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Konkretisierung des Beschlusses des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom Januar 2002, in den Berechtigtenkreis für das Sozialticket die Personen, die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, mit einzubeziehen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

 

Zu dem Berechtigtenkreis für das Sozialticket in der Stadt Potsdam gehört vor Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes die einzubeziehende Personengruppe.

Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz werden nur unter den Voraussetzungen eines sehr geringen Einkommens, vergleichbar mit den Bewilligungsvoraussetzungen für die Zahlung von Sozialhilfe, gewährt.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...