Antrag - 21/SVV/0851

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Vermietung bzw. Verpachtung (Neuverpachtung und Pachtverlängerungen) kommunaler landwirtschaftlicher Flächen (Ackerland und Grünland) neu geregelt werden kann, mit dem Ziel einer Förderung einer sozial-ökologischen Nutzung der kommunalen Flächen.

 

Dazu soll insbesondere eine Konzeptvergabe nach gemeinwohlorientierten Kriterien bei der Ausschreibung Förderung der Schaffung von sinnvollen Bewirtschaftungseinheiten, Flächentausch etc. geprüft werden.

 

Dabei sollen relevante Akteur:innen (wie z.B. NABU Fairpachten; ABL (Arbeitskreis Bäuerliche Landwirtschaft), FINC, Ökonauten e.G. etc.) beratend einbezogen werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) soll regelmäßig berichtet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Als Zielsetzung bei der Verpachtung und Bewirtschaftung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen in Potsdam sollte neben der Produktion von Nahrungsmitteln und Förderung regionaler Wertschöpfung, Gemeinwohlleistungen wie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sowie der Zugang zu Land für Junglandwirt:innen und Betriebsgründer:innen sowie die Klima-, Gewässer- und Biodiversitätsschutz gelten. Die soziale, ökologische ist hierbei im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft besonders förderwürdig, da sie viele dieser Leistungen bereits erbringt und darüber hinaus über einen höheren Beschäftigungsquotienten verfügt, damit mehr Menschen ein Einkommen und soziale Teilhabe ermöglicht.

 

Die LHP verwaltet bzw. vermietet derzeit ca. 72,7 ha landwirtschaftliche Flächen, davon sind ca. 42,9 ha nutzbare und ca. 20,20 ha nicht nutzbare landwirtschaftliche Flächen und ca. 9,6 ha sind derzeit in Prüfung befindliche Flächen, zur Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (DS 21/SVV/0571).

 

Auf Anfrage (DS 20/SVV/0333) existieren bisher keine gemeinwohlorientierten Kriterien für die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen. Die Flächen werden ausschließlich nach Wirtschaftlichkeitskriterien im Rahmen einer Interessenbekundung verpachtet.

 

Keine Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzung sowie für eine Gartennutzung nutzbar sind bzw. sein könnten, sollen verkauft werden.

 

Entsprechend des städtischen Leitbildes ist Potsdam „eine ökologische Stadt, die sich für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz engagiert und die damit ihren „Anteil an der Verantwortung für die Welt“ übernimmt. Dieser Anspruch baut auf §14 Abs. 2 des Grundgesetzes auf, welcher lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

 

Der Landwirtschaft, gerade auf kommunalem Land, kommt somit eine besondere Verantwortung zu. Sie sollte, neben der Produktion von Nahrungsmitteln und der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen der Erbringung von Gemeinwohlleistungen dienen, v.a. der Humusspeicherung, dem Erhalt der Artenvielfalt, dem Schutz des Trinkwassererhalts etc.

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Anlagen

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