Beschlussvorlage - 21/SVV/1248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 BbgKVerf hat der Kämmerer für das Haushaltsjahr 2022 den Entwurf einer Haushaltssatzung für ein Jahr aufgestellt.

 

Der Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2023 bis 2025.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und leitet diesen nunmehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weiter.

 

 

(Fortsetzung der Begründung - siehe Anlage)

 

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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