Antrag - 23/SVV/0518
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren für Bewohnerparkausweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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27.06.2023
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28.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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29.06.2023
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23.11.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.06.2023
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06.12.2023
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24.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.06.2023
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20.09.2023
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18.10.2023
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22.11.2023
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20.12.2023
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten. Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:
● Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.
● Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.
● Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)
● Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Erläuterung
Begründung:
Die Gebühr von 30 Euro pro Jahr für einen Bewohnerparkausweis war lange Zeit bundesweit gültig und gilt in Potsdam bis heute. Der Bundesgesetzgeber hat erkannt, dass diese pauschale und sehr niedrige Gebühr angesichts knapper und begehrter öffentlicher Flächen nicht mehr zeitgemäß ist und hat im Jahr 2020 durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung den Ländern die Möglichkeit gegeben, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anzupassen. Seit Dezember 2022 haben nunmehr die Kommunen in Brandenburg mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes“ die Möglichkeit, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst zu gestalten.
Angelehnt an die Erfahrungen anderer Kommunen, die frühzeitiger Gestaltungsspielraum bei der Gebührenerhebung seitens ihres Landes bekommen haben, z.B. Tübingen und Freiburg, wird eine nach ökologischen und sozialen Kriterien ausgestaltete Differenzierung vorgeschlagen. Ferner sollen auch geeignete ortsteilspezifische Faktoren berücksichtigt werden, welche den unterschiedlichen verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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130,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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61 kB
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4
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(wie Dokument)
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68 kB
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