Antrag - 03/SVV/0777

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Rat der Ortsbürgermeister zu bilden.

Der Rat der Ortsbürgermeister sollte regelmäßig alle zwei Monate einberufen werden.

Den Fraktionen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, mit jeweils einem Vertreter an diesen Beratungen teilzunehmen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Um von vornherein eine wirksame Unterstützung der Ortsbeiräte und der Ortsbürgermeister zu sichern, sollte ein Rat der Ortsbürgermeister gebildet werden, der regelmäßig vom Oberbürgermeister zusammengerufen wird.

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