Antrag - 04/SVV/0283
Grunddaten
- Betreff:
-
Stilllegung Combino-Bahnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
31.03.2004
| |||
|
05.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
27.04.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister und die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ViP werden
aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung einen
umfassenden Sachstandsbericht zur Stilllegung der Combino-Bahnen zu geben.
Insbesondere ist der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen,
- welche konkreten
Sicherheitsmängel ursächlich zur Stilllegung der Combino-Bahnen
geführt
haben,
- inwieweit tatsächlich eine
konkrete Gefahr für Leib und Leben der Fahrgäste bestand,
- warum die Verwaltung die seit
August 2003 bekannten Materialermüdungserscheinungen (bei Wagenkisten,
Gelenken und Stromabnehmerhalterungen) ignoriert hat.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, alle
notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Schadensbildes zu
ergreifen, angefangen von der Mängelbeseitigung bis hin zur Durchsetzung von
Regressansprüchen und hierüber ebenfalls umfassend Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung:
Die erheblichen und –
ausweislich der aktuellen Presseberichterstattungen – lebensgefährlichen
Sicherheitsmängel und Materialschäden der Combino-Züge sind ein Skandal, der
viele Frage an die ViP und die Verwaltungsspitze aufwirft. Offensichtlich ist
die Stadt Potsdam nur knapp einer Katastrophe entgangen.
Im
Nachgang zu dem Antrag der CDU Fraktion (03/SVV/0475) und der großen Anfrage
der CDU Fraktion (03/SVV/0502) erscheint es in erheblichem Maße zweifelhaft,
inwieweit die jetzt aufgetretenen Sicherheitsmängel so plötzlich aufgetreten
sein sollen, wo noch in der Beantwortung der großen Anfrage (Fragen 16-18) im
Oktober 2003 von Seiten der Stadtverwaltung mitgeteilt wurde, wonach
Materialermüdungserscheinungen nicht festgestellt worden seien.
Hier muss eine lückenlose Offenlegung des Kenntnisstandes der
Stadtverwaltung erfolgen.