Beschlussvorlage - 04/SVV/0171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2004 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

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Erläuterung

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2004

 

 

 

Aufgrund der §§ 76 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ............2004 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde* folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird

 

1. im Verwaltungshaushalt

      in der Einnahme auf 307.086.600 €

      in der Ausgabe auf 349.903.500 €

    und

2. im Vermögenshaushalt

      in der Einnahme 93.937.900 €

      in der Ausgabe 93.937.900 €

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf                 0 €

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 13.249.100 €

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 66.000.000 €

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Gewerbesteuer

Potsdam (außer nachstehende Ortsteile)

250 v.H.

500 v.H.

450 v.H.

OT Golm

200 v.H.

350 v.H.

200 v.H.

OT Groß Glienicke

200 v.H.

350 v.H.

350 v.H.

OT Neu Fahrland

200 v.H.

300 v.H.

310 v.H.

OT Satzkorn

200 v.H.

300 v.H.

350 v.H.

 


 

§ 4

 

1.    Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 81 Abs. 1 GO liegen bei Beträgen von mehr als 150.000 € vor und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

2.    Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet bei Beträgen bis 75.000 € der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 150.000 € der Hauptausschuss.

3.    Ein Fehlbetrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO ist erheblich, wenn er 3 % der Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.

4.    Ein Betrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 2 GO ist erheblich, wenn er 1 % der Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.

5.    Eine Baumaßnahme ist geringfügig im Sinne des § 79 Abs. 3 GO, wenn sie im Einzelfall 1 Mio. € nicht übersteigt.

 

6.    Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt sind bis auf Weiteres zu 95 % zur Bewirtschaftung freigegeben. Eine darüber hinaus gehende Freigabe bedarf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe kann erfolgen für Ausgaben:

 

  • die dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind,
  • die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, bis zu einem freizugebenden Betrag von 11.150.000 €,
  • die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 28,32 Mio€ nicht überschreiten wird,
  • bei freiwilligen Aufgaben und den dafür vorgesehenen Ausgaben bis zu einem freizugebenden Betrag von insgesamt 1.390.000 €,
  • bei freiwilligen Aufgaben darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 28,32 Mio€ nicht überschreiten wird.

 

Von der vorstehenden Bewirtschaftungssperre von vornherein ausgenommen sind solche Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes, die zu 100% durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt sind, Ausgaben, die in vollem Umfang durch bereits aus Vorjahren bestehende Verträge und Mitgliedsbeiträge gebunden sind sowie Ausgaben des Deckungskreises Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.

 

§ 5

 

Wegen des fehlenden Haushaltsausgleiches ist gemäß § 74 Abs. 4 GO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes werden für die Jahre 2003 - 2007 festgesetzt.

 

* Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ............ 2004 unter dem Az: ............. erteilt.

 

Potsdam, den

 

 

 

 

 

Jann Jakobs

Oberbürgermeister

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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