Beschlussvorlage - 23/SVV/1239

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
  3. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2021 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht (nicht öffentlich) des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zur Kenntnis.
  5. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des

Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)  Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

  Gliederung

1.    Management Summary

2.    Rahmenbedingungen zur Aufstellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021

3.    Kernaussagen der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 und Ausblick 2022

4.    Die Bilanz für die Jahre 2020 und 2021

4.1.        Aktiva

4.2.        Passiva

5.    Die Ergebnisrechnung für die Jahre 2020 und 2021

5.1.        Erträge aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich (LHP)

5.2.        Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich (LHP)

5.3.        Plan/Ist-Vergleich der Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (LHP)

5.4.        Plan/Ist Vergleich der Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (GB)

6.    Die Finanzrechnung für die Jahre 2020 und 2021

7.    Schlussfolgerung

 

 

 

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen/Diagrammen/Grafiken Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€ usw.) auftreten.

 Hinweis: Die Begründung zur Vorlage befindet sich in der Anlage

 



Reduzieren

Anlagen

Loading...