Antrag - 05/SVV/0042

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt Potsdam in eigener Verantwortung darüber entscheiden kann, allen im Rahmen der Gemeindegebietsreform eingegliederten Ortsteilen Übergangsregelungen zu Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren einzuräumen. Das soll unabhängig davon möglich sein, ob die Ortsteile in ihrem früheren Status als Gemeinden freiwillig Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt abgeschlossen haben.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die ehemaligen Gemeinden und jetzigen Ortsteile, die vor ihrer Eingliederung in die Landeshauptstadt freiwillig Vereinbarungen abgeschlossen haben, sind in Bezug auf die Höhe von Steuern, Abgaben und Gebühren besser gestellt als die anderen Ortsteile, die zwangsweise eingegliedert wurden. Diese Ungleichstellung ist dem zügigen Zusammenwachsen der Stadt mit den neuen Ortsteilen abträglich. Im Herbst 2003 hatte sich die Stadtverordnetenversammlung bereits dafür ausgesprochen, alle Möglichkeiten der Gleichstellung der Ortsteile auszuschöpfen. Dem stehen jedoch bisher landesrechtliche Vorschriften entgegen. Die Stadt sollte nachdrücklich ihr Interesse an freien Entscheidungsmöglichkeiten im Umgang mit den neuen Ortsteilen geltend machen.

 

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