Beschlussvorlage - 05/SVV/0356
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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01.06.2005
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31.08.2005
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28.09.2005
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02.11.2005
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07.12.2005
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.05.2005
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21.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Str.“
ist im Teilbereich in einem 2. (förmlichen) Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8
BauGB zu ändern (s. Anlage 1).
2.
Das
Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s.
Anlage 2).
3.
Vor
Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses ist eine gutachterliche Bewertung der
Verträglichkeit weiterer großflächiger Nahversorgungseinrichtungen für das
Wohngebiet insgesamt und der Auswirkungen auf das bestehende Wohngebietszentrum
vorzunehmen.
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am ................... die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Straße“ gemäß § 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in
den folgenden Grenzen:
im Norden: Priesterweg
im Osten. Straßenbahntrasse
im Süden: Ricarda-Huch-Straße
im Westen: Baugebiet
Kirchsteigfeld
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die
Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Der Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Teil des
Kirchsteigfelds zwischen dem Naturdenkmal „Priesterweg“ und der
Ricarda-Huch-Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,5 ha. Die
Fläche ist noch immer nicht bebaut und stellt sich gegenwärtig mit Ausnahme
eines als Zwischennutzung einzustufenden Fußball- und Basketballplatzes als Brache
dar. Die Fläche wurde früher landwirtschaftlich genutzt. Im physischen Bestand
handelt es sich vollständig um entwickelte, ältere Ackerbrachen mit einer
einheitlichen Biotopstruktur.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 ist die
beabsichtigte Verlagerung eines bisher in Drewitz befindlichen REWE-Marktes auf
eine Ersatzfläche. Der Standort an der Slatan-Dudow-Straße entspricht nicht
mehr den Anforderungen des Unternehmens und soll aufgegeben werden. Die REWE
Deutscher Supermarkt KGaA möchte an der Ricarda-Huch-Straße einen REWE-Markt
und einen Getränkemarkt in einem Gebäude errichten. Die Planung der Verlagerung
mit dem einhergehenden Abriss des alten Einzelhandelsgebäudes ist mit dem
integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Potsdam, das als Beitrag zum
Bundeswettbewerb Stadtumbau Ost erstellt wurde, vereinbar. Die Strategie der
Stadt Potsdam sieht bei Problemen in den Großbausiedlungen einen punktuellen
Rückbau vor. Der Vorhabenträger soll vertraglich zum Abriss und zur Bereinigung
des Altstandortes verpflichtet werden. Daraus ergibt sich eine optimale Form
der Offenhaltung.
Das bestehende Planungsrecht setzt im Block 4a ein
Mischgebiet fest und ist mit der Einzelhandelskonzeption des Vorhabenträgers,
die einen 500 m2 großen Getränkemarkt, einen 1.000 m2
großen REWE-Markt und 300 m2 für Nebenräume vorsieht, nicht zu
vereinen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird sich auch auf die Fläche
für Gemeinbedarf erstrecken. Eine Bedarfsanalyse für Kinderstagesstätten,
Grundschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und öffentliche Spielplätze im
Zusammenhang mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für die Reihenhäuser
Marie-Juhacz-Straße im Jahr 1998 kommt zu dem Ergebnis, dass von den 4 bisher
nicht realisierten Kitastandorten nur noch der Standort am Hirtengraben
vorgehalten werden soll. Für andere soziale Einrichtungen ist am Standort kein
Bedarf erkennbar.
Planungsziele
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“
nimmt zur Wahrung des städtebaulichen Konzeptes des Kirchsteigfeldes von den
Architekten R. Krier und C. Kohl die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18
und erweitert sie um die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandels. Zu
diesem Zweck wird die Baugrenze des ersten Geschosses erweitert und die
planungsrechtliche Basis für eine potenzielle Stellplatzanlage gelegt. Die Art
der Nutzung muss den Anforderungen dieser Nutzungsmischung angepasst werden.
Dies geschieht mit der Festsetzung eines Kerngebietes.
Grundlage dieses planerischen Ansatzes ist der Anspruch, die
begrenzten baulichen Ausdrucksformen einer Supermarktnutzung nicht zum
dauerhaften Maßstab des städtebaulichen Rahmens zu machen, zumal die
wirtschaftliche Lebensdauer einer solchen Bauform begrenzt ist. Durch die Wahrung
der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 kann auf lange Sicht die geplante
städtebauliche Idee weiterhin umgesetzt werden.
Die geplante Einzelhandelsansiedlung steht derzeit nicht im Einklang mit den durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2001 beschlossenen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Stadt. Im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung sollen sowohl der Bedarf für zusätzliche Handelsflächen als auch die Auswirkungen der Ansiedlung weiterer Handeleinrichtungen in der Randlage des Kirchsteigfeldes auf das vorhandene Wohngebietszentrum, einschließlich der dort bereits vorhandenen Handelseinrichtungen, untersucht werden. Mit dieser Untersuchung ist auch zu prüfen, ob eine Anpassung und Änderung des o.g. Beschlusses zu den Steuerungsleitlinien erforderlich ist.
Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Umfang der Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf das Themenfeld
Bodenversiegelung erstrecken.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines
Bebauungsplans gemäß § 1 BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den
Grundsätzen des § 1 Abs. 3 BauGB vereinbar. Die Notwendigkeit der Änderung des
Flächenutzungsplans wird im Zuge des Verfahrens geklärt.
Anlage
2
Prioritätenfestlegung für die Durchführung der 2.
(förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich
nördliche Ricarda-Huch-Straße“
In dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung
ist festgelgt worden, zukünftig mit jeder Neueinbringung von Beschlussvorlagen
für die Stadtverordnetenversammlung zu Aufstellungsbeschlüssen von Verfahren
der Verbindlichen Bauleitplanung eine Festlegung herbeizuführen, mit welcher
Priorität das jeweilige Planverfahren betrieben werden soll.
Für das
hier vorliegende 2. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18
„Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Straße“ soll die
Priritätenstufe 2 festgelegt werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses
Planverfahrens und die besonderen Bedingungen für seine Durchführung,
insbesondere die kurzfristig notwendige Umverlagerung des REWE-Marktes an den
Standort im Kirchsteigfeld in Verbindung mit dem Abriss des Marktes am
bisherigen Standort, lassen eine Einordnung dieses Planverfahrens in die
Prioritätenstufe 2 angemessen erscheinen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Herbeiführung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. (förmlichen) Änderung des
Bebauungsplans verursacht keine Kosten für den Haushalt der Stadt Potsdam, da
die Planungskosten seitens des Investors übernommen werden und Kosten zur
Umsetzung der Planung für die Stadt Potsdam derzeit nicht zu erwarten sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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283,5 kB
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