Beschlussvorlage - 05/SVV/0207

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Gebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

             werden bestätigt.

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen  oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt hat in den seit 1992 förmlich festgelegten Sanierungsgebieten den Prozess der Stadterneuerung zu einem breit anerkannten Erfolg geführt. Gleichwohl sind auch in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Sanierungsziele zu erfüllen.

 

Die Finanzierung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahmen erfolgt überwiegend aus den Bund-Länder-Programmen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ unter Einschluss des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt. Der Stand der Maßnahmen und die voraussichtliche Verfügbarkeit von Mitteln erfordern künftig einen differenzierten Einsatz der Förderung. Dem soll mit einer räumlichen und inhaltlichen Prioritätensetzung entsprochen werden.

 

Nach den derzeit verfügbaren Informationen beträgt der für die Landeshauptstadt Potsdam über die bisherigen Zuwendungsbescheide hinausgehende Finanzierungsrahmen voraussichtlich:

 

  • im Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Programmjahre 2004 – 2007 insgesamt 20 Mio €; d.h. 5 Mio. € pro Programmjahr. Ein Programmjahr umfasst in der Regel 5 Kalenderjahre, d. h. die pro Programmjahr zur Verfügung stehenden 5 Mio € splitten sich gem. Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung prozentual pro Kalenderjahr wie folgt auf:

1. Jahr: 5 %, 2. Jahr: 25 %, 3. Jahr: 35 %, 4. Jahr: 20 %, 5. Jahr: 15 %.

Es handelt sich hierbei um eine 80%ige Förderung,  der 20%ige Eigenanteil ist durch die Stadt bereitzustellen.

 

  • im Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen “ für die Programmjahre 2004 – 2007 insgesamt 8 Mio €, d.h. 2 Mio.€ pro Programmjahr (Aufschlüsselung auf die 5 Kalenderjahre erfolgt analog Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“).

Es handelt sich hierbei um eine 66,67%ige Förderung,  der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.

 

(Diese Zahlen geben die vorläufige Einschätzung wieder. Verbindliche Aussagen erhält die Stadt nur im Rahmen der jährlich ausgereichten Zuwendungsbescheide über jeweils fünf Jahre.)

 

Ausgehend von dem durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung in Aussicht gestellten Förderrahmen und den schon vorliegenden Verpflichtungsermächtigungen ist es erforderlich, für die Programme

 

Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“

mit den Fördergebieten:

  • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte
  • Babelsberg Nord und Süd
  • Holländisches Viertel
  • Stadterweiterung Nord
  • Am Kanal/Stadtmauer

 

und aus dem

 

Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“

mit den Fördergebieten:

  • Potsdamer Mitte
  • Schiffbauergasse

 

stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu setzen und darauf aufbauend die projektbezogenen Anträge zu stellen.

 

Auf der Grundlage des in den beiden Förderprogrammen voraussichtlich verfügbaren Gesamtfinanzierungsrahmens wurden durch die Stadtverwaltung Potsdam entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu den Förderbedarfen der einzelnen Fördergebiete Prioritätenlisten erarbeitet (siehe Anlage 3 bis 9), die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen.

 

 

Kriterien für die Prioritäten sind:

 

Priorität 1:

Alle bereits eingegangenen Verpflichtungen aus:

- Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen (private Projekte),

- Auftragsvergaben (öffentliche Projekte)

 

Priorität 2:

Einzelmaßnahmen im Rahmen des über die Priorität I hinaus voraussichtlich verfügbaren Budgets unter Berücksichtigung folgender Maßgaben:

- Lage in den Schwerpunktgebieten „Potsdamer Mitte“, „Babelsberg Nord und Süd“,

  „Schiffbauergasse“,

- besondere städtebauliche Missstände

- übergeordnete städtebauliche Bedeutung

- Beschlüsse der SVV zu Einzelmaßnahmen

 

Priorität 3:

Weitere Schwerpunktmaßnahmen oder Bauabschnitte begonnener Projekte, die nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2007 nicht oder nicht vollständig finanzierbar sind.

 

 

Hinweise:

 

Der in den Prioritätenlisten für die Einzelmaßnahmen angegebene Finanzierungsbedarf (Anlage 3 bis 9) gibt den gegenwärtigen Kenntnisstand zu den Förderbedarfen wieder. Dieser entspricht dem jeweiligen Vorbereitungsstand des Projektes. Die Kosten ergeben sich aus:

- Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder

- baufachlichen Prüfungen oder

- Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen.

Dieser unterschiedlichen Genauigkeit der Kostenermittlung sowie Kostenminderung/Kostenerhöhungen während der Baudurchführung ist es geschuldet, dass in den einzelnen Gebieten Kostenverschiebungen zwischen den Maßnahmen möglich sind bzw. mitunter erforderlich werden.

 

Um den Anforderungen des Baugesetzbuches nach zügiger und zweckmäßiger Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu entsprechen und bei unvorhergesehenen Sachverhalten zeitnah reagieren zu können, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, innerhalb der Prioritätenliste Kostenumverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen und Nachrücker gemäß Priorität 3 einzusetzen. Dabei werden erstrangig solche Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert werden können  (Beschlusspunkt 3).

 

Die in Anlage 1 erkennbare Differenz zwischen Verfügungsrahmen und Finanzbedarf in Höhe von

56.708 € (entspricht 0,3 % des Finanzbedarfs) ist bei mehr als 140 Einzelmaßnahmen und einem Zeitraum von 3 Jahren steuerbar. Soweit hier ein  Ausgleich erforderlich ist, erfolgt dieser über das Treuhandvermögen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die vorliegenden Prioritätenlisten stellen eine Planung nach dem aktuellen Kenntnisstand der avisierten Einnahmen aus Fördermitteln (einschl. des kommunalen Mitleistungsanteils) und weiteren Verfahrenseinnahmen (u.a. Ausgleichsbeträge) dar.

 

Die Finanzierung der in Priorität 1 und Priorität 2 aufgenommen Maßnahmen setzt voraus, dass zusätzlich zu den bereits ausgereichten Bewilligungsbescheiden der Programmjahre 2001 bis 2004 auch die Fördermittel für die Programmjahre 2005 bis 2007 in der prognostizierten Höhe zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt außerdem voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im Rahmen der jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in der Investitionsplanung veranschlagt wird. Daher erfolgt die Bestätigung  unter dem Vorbehalt der genehmigten Haushaltspläne der folgenden Jahre..

 

Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt

  • für das Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gemäß  Anlage 1
  • für das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ gemäß Anlage 2.

 

Differenzen zwischen dem Verfügungsrahmen, welcher den Prioritätenlisten zugrunde liegt und der Haushaltsplanung 2005 (siehe hierzu  Anlagen 1, 3, 4, 5), werden durch Einnahmen des Verfahrens im Treuhandvermögen ausgeglichen.

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Anlagen

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