Beschlussvorlage - 05/SVV/0207
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2005 - 2007 - Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz", Förderprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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27.04.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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06.04.2005
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04.05.2005
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01.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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26.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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12.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Gebiete
- Holländisches Viertel
(Anlage 3)
- Stadterweiterung Nord
(Anlage 4)
- Stadterweiterung Süd/Potsdamer
Mitte
(Anlage 5)
- Am Kanal/Stadtmauer
(Anlage
6)
- Babelsberg Nord und Süd
(Anlage 7)
werden bestätigt.
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
- Schiffbauergasse
(Anlage 8)
- Potsdamer Mitte
(Anlage 9)
werden bestätigt.
3. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind.
Erläuterung
Begründung:
Die Landeshauptstadt hat in den seit 1992
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten den Prozess der Stadterneuerung zu
einem breit anerkannten Erfolg geführt. Gleichwohl sind auch in den nächsten
Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Sanierungsziele zu
erfüllen.
Die Finanzierung dieser städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen erfolgt überwiegend aus den Bund-Länder-Programmen
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ unter
Einschluss des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt. Der Stand der
Maßnahmen und die voraussichtliche Verfügbarkeit von Mitteln erfordern künftig
einen differenzierten Einsatz der Förderung. Dem soll mit einer räumlichen und
inhaltlichen Prioritätensetzung entsprochen werden.
Nach den derzeit verfügbaren Informationen
beträgt der für die Landeshauptstadt Potsdam über die bisherigen
Zuwendungsbescheide hinausgehende Finanzierungsrahmen voraussichtlich:
- im
Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Programmjahre
2004 – 2007 insgesamt 20 Mio €; d.h. 5 Mio. € pro Programmjahr. Ein
Programmjahr umfasst in der Regel 5 Kalenderjahre, d. h. die pro
Programmjahr zur Verfügung stehenden 5 Mio € splitten sich gem. Förderrichtlinie
99 zur Stadterneuerung prozentual pro Kalenderjahr wie folgt auf:
1. Jahr: 5 %, 2. Jahr: 25 %, 3. Jahr: 35 %, 4.
Jahr: 20 %, 5. Jahr: 15 %.
Es handelt sich hierbei um eine 80%ige
Förderung, der 20%ige Eigenanteil
ist durch die Stadt bereitzustellen.
- im
Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen “ für die
Programmjahre 2004 – 2007 insgesamt 8 Mio €, d.h. 2 Mio.€ pro Programmjahr
(Aufschlüsselung auf die 5 Kalenderjahre erfolgt analog Bund-Land-Programm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“).
Es handelt sich hierbei
um eine 66,67%ige Förderung, der
kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist durch die Stadt
bereitzustellen.
(Diese Zahlen geben die vorläufige Einschätzung wieder. Verbindliche Aussagen erhält die Stadt nur im Rahmen der jährlich ausgereichten Zuwendungsbescheide über jeweils fünf Jahre.)
Ausgehend von dem durch das Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung in Aussicht gestellten Förderrahmen und den schon
vorliegenden Verpflichtungsermächtigungen ist es erforderlich, für die
Programme
Bund-Land-Programm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“
mit den Fördergebieten:
- Stadterweiterung
Süd/Potsdamer Mitte
- Babelsberg
Nord und Süd
- Holländisches
Viertel
- Stadterweiterung
Nord
- Am
Kanal/Stadtmauer
und aus dem
Bund-Land-Programm „Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen“
mit den Fördergebieten:
- Potsdamer
Mitte
- Schiffbauergasse
stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die
Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu setzen und darauf aufbauend die
projektbezogenen Anträge zu stellen.
Auf der Grundlage des in den beiden
Förderprogrammen voraussichtlich verfügbaren Gesamtfinanzierungsrahmens wurden
durch die Stadtverwaltung Potsdam entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu
den Förderbedarfen der einzelnen Fördergebiete Prioritätenlisten erarbeitet
(siehe Anlage 3 bis 9), die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen
werden sollen.
Kriterien für die Prioritäten sind:
Priorität 1:
Alle bereits eingegangenen Verpflichtungen aus:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen
(private Projekte),
- Auftragsvergaben (öffentliche Projekte)
Priorität 2:
Einzelmaßnahmen im Rahmen des über die Priorität
I hinaus voraussichtlich verfügbaren Budgets unter Berücksichtigung folgender
Maßgaben:
- Lage in den Schwerpunktgebieten „Potsdamer
Mitte“, „Babelsberg Nord und Süd“,
„Schiffbauergasse“,
- besondere städtebauliche Missstände
- übergeordnete städtebauliche Bedeutung
- Beschlüsse der SVV zu Einzelmaßnahmen
Priorität 3:
Weitere Schwerpunktmaßnahmen oder Bauabschnitte
begonnener Projekte, die nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2007 nicht oder
nicht vollständig finanzierbar sind.
Hinweise:
Der in den Prioritätenlisten für die
Einzelmaßnahmen angegebene Finanzierungsbedarf (Anlage 3 bis 9) gibt den
gegenwärtigen Kenntnisstand zu den Förderbedarfen wieder. Dieser entspricht dem
jeweiligen Vorbereitungsstand des Projektes. Die Kosten ergeben sich aus:
- Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder
- baufachlichen Prüfungen oder
- Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen,
Verkehr und Straßenwesen.
Dieser unterschiedlichen Genauigkeit der
Kostenermittlung sowie Kostenminderung/Kostenerhöhungen während der
Baudurchführung ist es geschuldet, dass in den einzelnen Gebieten
Kostenverschiebungen zwischen den Maßnahmen möglich sind bzw. mitunter
erforderlich werden.
Um den Anforderungen des Baugesetzbuches nach
zügiger und zweckmäßiger Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu entsprechen
und bei unvorhergesehenen Sachverhalten zeitnah reagieren zu können, soll der
Oberbürgermeister ermächtigt werden, innerhalb der Prioritätenliste
Kostenumverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen und
Nachrücker gemäß Priorität 3 einzusetzen. Dabei werden erstrangig solche
Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert
werden können (Beschlusspunkt 3).
Die in Anlage 1 erkennbare Differenz zwischen
Verfügungsrahmen und Finanzbedarf in Höhe von
56.708 € (entspricht 0,3 % des Finanzbedarfs)
ist bei mehr als 140 Einzelmaßnahmen und einem Zeitraum von 3 Jahren steuerbar.
Soweit hier ein Ausgleich
erforderlich ist, erfolgt dieser über das Treuhandvermögen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die vorliegenden Prioritätenlisten
stellen eine Planung nach dem aktuellen Kenntnisstand der avisierten Einnahmen
aus Fördermitteln (einschl. des kommunalen Mitleistungsanteils) und weiteren
Verfahrenseinnahmen (u.a. Ausgleichsbeträge) dar.
Die Finanzierung der in
Priorität 1 und Priorität 2 aufgenommen Maßnahmen setzt voraus, dass zusätzlich
zu den bereits ausgereichten Bewilligungsbescheiden der Programmjahre 2001 bis
2004 auch die Fördermittel für die Programmjahre 2005 bis 2007 in der
prognostizierten Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt
außerdem voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im
Rahmen der jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in
der Investitionsplanung veranschlagt wird. Daher erfolgt die Bestätigung unter dem Vorbehalt der genehmigten
Haushaltspläne der folgenden Jahre..
Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der
aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten Verpflichtungsermächtigungen
erfolgt
- für
das Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gemäß Anlage 1
- für
das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ gemäß Anlage
2.
Differenzen
zwischen dem Verfügungsrahmen, welcher den Prioritätenlisten zugrunde liegt und
der Haushaltsplanung 2005 (siehe hierzu
Anlagen 1, 3, 4, 5), werden durch Einnahmen des Verfahrens im
Treuhandvermögen ausgeglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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2
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21 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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14 kB
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6
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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14 kB
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