Antrag - 05/SVV/0447
Grunddaten
- Betreff:
-
Probephase für die durch einen Wiederaufbau des Stadtschlosses notwendige Verkehrsneuordnung im Bereich Alter Markt - Breite Straße - Dortustraße - Yorkstraße - Am Kanal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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21.06.2005
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23.08.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.06.2005
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24.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die geplante Verkehrsregelung in den genannten Bereichen der
Potsdamer Innenstadt soll für die Dauer von einem Jahr eine Probephase in einer
entschärften Variante durchgeführt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen
durchzuführen:
- Die Friedrich-Ebert-Straße wird
zwischen Yorkstraße und Breite Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die rechten Fahrstreifen werden Parkflächen ausschließlich für Anwohner
der Yorkstraße, die linken Fahrstreifen verbleiben als Bus- und
Taxispuren. Die betreffenden Ampelanlagen werden dementsprechend angepaßt.
- Die Breite Straße wird zwischen
Schloßstraße und Dortustraße in beiden Richtungen auf zwei Fahrstreifen
verengt. Der dritte Fahrstreifen wird zur Parkfläche umgewidmet. Am
Standort des Rechenzentrums endet der Parkstreifen und geht in eine
Rechtsabbiegerspur über.
- Die Dortustraße wird zwischen
Yorkstraße und Breite Straße in Richtung Breite Straße zweispurig, an der
Kreuzung Breite Straße drei- bis vierspurig. In Richtung Yorkstraße wird
die Dortustraße ein- bzw. zweispurig. Die betreffenden Ampelanlagen werden
dementsprechend angepaßt.
- Die Yorkstraße wird für den
zweispurigen Verkehr in beide Richtungen freigegeben.
- An der Kreuzung Am
Kanal/Yorkstraße/Friedrich-Ebert-Straße wird der Verkehr zweispurig von
der Straße Am Kanal in die Yorkstraße geleitet und umgekehrt. Die
betreffenden Ampelanlagen werden dementsprechend angepaßt und mit einer
reinen Bedarfsregelung für Fußgänger, Fahrradverkehr, Taxis und den ÖPNV
versehen.
Erläuterung
Begründung:
Die geplante Verkehrsneuregelung im Potsdamer Innenstadtbereich
stellt eine erhebliche Veränderung der gesamten Verkehrssituation in der Stadt
dar. Diese Veränderung ist ausschließlich notwendig, um historische Grundrisse
von nicht mehr existenten Gebäuden, die eventuell wieder aufgebaut werden
sollen, erschließbar zu machen. Eine einjährige Simulation dieser Situation in
einer entschärften Variante gibt den Verkehrsteilnehmern und politischen
Entscheidungsträgern die Möglichkeit, sich mit den zukünftigen Gegebenheiten
vertraut zu machen und damit eine bessere Beurteilungsgrundlage zu erlangen, ob
eine derartige Verkehrsneuregelung eine Infrastrukturverbesserung im Vergleich
zur bisherigen Situation darstellt. Die Probephase soll einen gesamten
Jahreszeitendurchgang eines Jahres umfassen, um die Verkehrsneuregelung unter
allen wetterbedingten und saisonalen Umständen zu erproben.
Gegenüber der geplanten Regelung gibt es Entschärfungen: das
entstehende Parkplatzproblem wird während der Probephase durch
Parkmöglichkeiten für die Anwohner in der Friedrich-Ebert-Straße und in der
Breiten Straße entschärft. Durch den Wegfall der Linksabbiegerspuren in der
Breite Straße Richtung Friedrich-Ebert-Straße kann auf dem Mittelstreifen
zusätzlicher Parkraum geschaffen werden, indem dort quer zur Fahrbahn geparkt
werden kann. So entsteht sogar ein Parkplatzzuwachs, allerdings unter
Inkaufnahme zusätzlicher Wege. Zwischen Schlossstraße und Friedrich-Ebert-Straße
sollen vorläufig drei Spuren erhalten bleiben, um den Ein- und
Ausfädelungsverkehr (Schlossstraße) und den Besichtigungsverkehr zu
erleichtern. In Richtung Breite Straße ist die Friedrich-Ebert-Straße in der
Verkehrsneuregelung als Sackgasse geplant. Da es nicht sinnvoll ist, für die
Probephase den gesamten Busverkehr von dort umzuverlegen und über die
Yorkstraße oder den Neuen Markt zu führen, sollte die Busdurchfahrt möglich
sein. In der Dortustraße wird ebenso wie Am Kanal auf die Freihaltung des
Platzes für den geplanten Stadtkanal verzichtet.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Es fallen Kosten für Beschilderung, Absperrungen,
Ampelumschaltungen und Spurkennzeichnungen an. Alle Maßnahmen sind reversibel
durchzuführen, so daß die Wiederherstellung des Ausgangszustandes nach der
Probephase nahezu ohne Kosten möglich ist. Es sollte die Zielstellung verfolgt
werden, für die Probephase mit einem Zehntausendstel der 22 Millionen Euro für die
Schloßgrundrißfreimachung auszukommen. Verwaltungsinterner Kostenaufwand ist
dabei nicht mit einberechnet.