Beschlussvorlage - 01/SVV/0516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.

 

2.  Im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  wird die Vorschrift zur Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in" ersetzt.   

 

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Erläuterung

1. Änderung im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH

 

 

In § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft festgeschrieben.

Im Sinne der Gesamtkonzeption des Bürgerhauses, insbesondere für die Bürger des Wohngebietes Schlaatz ein möglichst breites Veranstaltungsangebot vorzuhalten, werden von den "Schlaatzern" die bereits seit April 2000 im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Sportbund e.V. realisierten Veranstaltungen der Gesundheitsförderung und des Breitensportes rege genutzt.

Dieses Wirkungsfeld sollte sich im Gesellschaftszweck des Bürgerhauses wiederfinden.

 

 

2. Änderung im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH

 

 

Im Zusammenhang mit o.g. Gesellschaftsvertragsänderung soll des Weiteren eine Änderung im § 7 Abs. 9 vorgenommen werden. § 7 Abs. 9 regelt, dass "die von den Gesellschaftern gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift aufzunehmen sind, die von dem Leiter der Versammlung und dem/der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen ist".

 

Die Festlegung einer Unterzeichnung der Niederschrift durch den/die Geschäftsführer/in ist unüblich und außerdem nicht realisierbar, da der/die Geschäftsführer/in nicht zwingend an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt.

 

Aus o.g. Grund wird mittels einer entsprechenden Änderung im § 7 Abs. 9 statt einer Unterzeichnung durch den/die Geschäftsführer/in die Unterzeichnung durch den/die Protokollführer/in festgelegt.

 

 

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Gesellschafter der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH sind die Landeshauptstadt Potsdam mit 51 % und der Förderverein für Jugend- und -sozialarbeit e.V..

 

Die Gesellschafterversammlung der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH hat in ihrer Sitzung am

12.       Juni 2001 beiden o.g. Änderungen des Gesellschaftsvertrages zugestimmt.

 

Gesellschaftsvertrag der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH

 

 

Gegenüberstellung

 

 

            alt                    neu     

 1. § 7 Abs. 9                Die von den Gesellschaftern gefassten Beschlüsse sind in eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Leiter der Versammlung und dem/der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen ist.                    Die von den Gesellschaftern gefassten Beschlüsse sind in eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Leiter der Versammlung und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.      

2. § 2 Abs. 1  Satz 1       c)        d)          Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendarbeit, Erziehung, Volksbildung sowie des nachbarschaftlichen Sozialverhaltens im Umfeld des Bürgerhauses Potsdam.   Das nachbarschaftliche Sozialverhalten soll .........                   Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendarbeit, Erziehung, Volksbildung, des Sports sowie des nachbarschaftlichen Sozialverhaltens im Umfeld des Bürgerhauses Potsdam.  Die Förderung des Sports und der damit verbundenen körperlichen Ertüchtigung wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.   Das nachbarschaftliche Sozialverhalten soll .........     

 

 

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