Antrag - 05/SVV/0447

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die geplante Verkehrsregelung in den genannten Bereichen der Potsdamer Innenstadt soll für die Dauer von einem Jahr eine Probephase in einer entschärften Variante durchgeführt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

  • Die Friedrich-Ebert-Straße wird zwischen Yorkstraße und Breite Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die rechten Fahrstreifen werden Parkflächen ausschließlich für Anwohner der Yorkstraße, die linken Fahrstreifen verbleiben als Bus- und Taxispuren. Die betreffenden Ampelanlagen werden dementsprechend angepaßt.

 

  • Die Breite Straße wird zwischen Schloßstraße und Dortustraße in beiden Richtungen auf zwei Fahrstreifen verengt. Der dritte Fahrstreifen wird zur Parkfläche umgewidmet. Am Standort des Rechenzentrums endet der Parkstreifen und geht in eine Rechtsabbiegerspur über.

 

  • Die Dortustraße wird zwischen Yorkstraße und Breite Straße in Richtung Breite Straße zweispurig, an der Kreuzung Breite Straße drei- bis vierspurig. In Richtung Yorkstraße wird die Dortustraße ein- bzw. zweispurig. Die betreffenden Ampelanlagen werden dementsprechend angepaßt.

 

  • Die Yorkstraße wird für den zweispurigen Verkehr in beide Richtungen freigegeben.

 

  • An der Kreuzung Am Kanal/Yorkstraße/Friedrich-Ebert-Straße wird der Verkehr zweispurig von der Straße Am Kanal in die Yorkstraße geleitet und umgekehrt. Die betreffenden Ampelanlagen werden dementsprechend angepaßt und mit einer reinen Bedarfsregelung für Fußgänger, Fahrradverkehr, Taxis und den ÖPNV versehen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die geplante Verkehrsneuregelung im Potsdamer Innenstadtbereich stellt eine erhebliche Veränderung der gesamten Verkehrssituation in der Stadt dar. Diese Veränderung ist ausschließlich notwendig, um historische Grundrisse von nicht mehr existenten Gebäuden, die eventuell wieder aufgebaut werden sollen, erschließbar zu machen. Eine einjährige Simulation dieser Situation in einer entschärften Variante gibt den Verkehrsteilnehmern und politischen Entscheidungsträgern die Möglichkeit, sich mit den zukünftigen Gegebenheiten vertraut zu machen und damit eine bessere Beurteilungsgrundlage zu erlangen, ob eine derartige Verkehrsneuregelung eine Infrastrukturverbesserung im Vergleich zur bisherigen Situation darstellt. Die Probephase soll einen gesamten Jahreszeitendurchgang eines Jahres umfassen, um die Verkehrsneuregelung unter allen wetterbedingten und saisonalen Umständen zu erproben.

 

Gegenüber der geplanten Regelung gibt es Entschärfungen: das entstehende Parkplatzproblem wird während der Probephase durch Parkmöglichkeiten für die Anwohner in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Breiten Straße entschärft. Durch den Wegfall der Linksabbiegerspuren in der Breite Straße Richtung Friedrich-Ebert-Straße kann auf dem Mittelstreifen zusätzlicher Parkraum geschaffen werden, indem dort quer zur Fahrbahn geparkt werden kann. So entsteht sogar ein Parkplatzzuwachs, allerdings unter Inkaufnahme zusätzlicher Wege. Zwischen Schlossstraße und Friedrich-Ebert-Straße sollen vorläufig drei Spuren erhalten bleiben, um den Ein- und Ausfädelungsverkehr (Schlossstraße) und den Besichtigungsverkehr zu erleichtern. In Richtung Breite Straße ist die Friedrich-Ebert-Straße in der Verkehrsneuregelung als Sackgasse geplant. Da es nicht sinnvoll ist, für die Probephase den gesamten Busverkehr von dort umzuverlegen und über die Yorkstraße oder den Neuen Markt zu führen, sollte die Busdurchfahrt möglich sein. In der Dortustraße wird ebenso wie Am Kanal auf die Freihaltung des Platzes für den geplanten Stadtkanal verzichtet.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Es fallen Kosten für Beschilderung, Absperrungen, Ampelumschaltungen und Spurkennzeichnungen an. Alle Maßnahmen sind reversibel durchzuführen, so daß die Wiederherstellung des Ausgangszustandes nach der Probephase nahezu ohne Kosten möglich ist. Es sollte die Zielstellung verfolgt werden, für die Probephase mit einem Zehntausendstel der 22 Millionen Euro für die Schloßgrundrißfreimachung auszukommen. Verwaltungsinterner Kostenaufwand ist dabei nicht mit einberechnet.

Loading...