Beschlussvorlage - 05/SVV/0677
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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02.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.09.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.09.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.10.2005
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26.10.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
I. Beschlussfassungen zur Gründung
einer Dachgesellschaft:
1.) Die juristische Person „Gemeinnützige
Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH“ (GEWOBA) wird im Zuge der Bildung des
Unternehmensverbundes umbenannt und übt die Funktion der Dachgesellschaft des
Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen aus.
2.) Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBA wird in der anliegenden überarbeiteten Fassung der Gesellschaftsvertrag der Dachgesellschaft. Zudem wird eine Stammkapitalerhöhung um 811,88 € vorgenommen, um den durch die Umstellung von DM auf € entstandenen Betrag zu glätten.
–
Fortsetzung
-
-
Fortsetzung des Beschlusstextes -
II.
Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 51% Anteile an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH.
2.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
InvestitionsBank des Landes Brandenburg gehaltenen 19 % Anteile an der Sanierungsträger
Potsdam GmbH.
3.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Evangelischen
Landeskirche Berlin-Brandenburg gehaltenen 10% der Anteile an der
Sanierungsträger Potsdam GmbH.
4.) Die
Dachgesellschaft erwirbt bis zu 10 % der von der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
5.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter (InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg und Mittelbrandenburgische Sparkasse) an die Dachgesellschaft zuzustimmen.
6.) Die Geschäftsanteile der Sanierungsträger Potsdam GmbH
sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005
veräußert/erworben werden.
7.) Die Firma Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH wird unverändert fortgeführt.
8.) Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 ( Sanierungsträger Potsdam GmbH – Anteilsveräußerung an BIG Städtebau) Punkt 1., 2. und 4. wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
III. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 89% Anteile an der Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH.
2.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass von den bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 11% Geschäftsanteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ein Anteil von 5% bis 11% an die Dachgesellschaft veräußert wird und im Falle der Veräußerung eines Anteils von 5% an die Dachgesellschaft ein Anteil von 6% an die Mittelbrandenburgische Sparkasse veräußert wird.
3.) Die Geschäftsanteile der Entwicklungsträger Bornstedter
Feld GmbH sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum
31.12.2005 veräußert/erworben werden.
4.) Die Firma Entwicklungsträger Bornstedter Feld Potsdam
GmbH wird unverändert fortgeführt.
IV. Beschlussfassung zur Umsetzung und Durchführung:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, insbesondere in seiner Funktion als
Gesellschaftervertreter, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse
herbeizuführen, um die für die Bildung des Unternehmensverbundes erforderlichen
Beteiligungsverhältnisse auch unter Berücksichtigung grunderwerbssteuerlicher
Überlegungen und Optimierungen zu schaffen, die notwendigen
kommunalaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen und alle sonstigen notwendigen
Maßnahmen zur Herstellung des Unternehmensverbundes zum 01.01.2006 zu
veranlassen.
Erläuterung
Begründung:
Vorgeschichte
Ausweislich einer von Rödl & Partner, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Rechtsanwälte, im Jahr 2004 im Auftrag der Landeshauptstadt
Potsdam durchgeführten Portfolioanalyse der Unternehmensbeteiligungen der
Landeshauptstadt Potsdam bestehen im Bereichen Bauen und Wohnen bei Ausnutzung
von Skalen- und Synergieeffekten erhebliche Einspar- und Effizienzpotenziale.
Fünf der aktuell neun Unternehmen im Bereich Bauen und Wohnen stehen in mittel- bzw. unmittelbarer gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit der GEWOBA.
(Anm.: Polo Potsdamer Liegenschafts-
und Objektentwicklungs- GmbH & Co. KG ist zum 31.12.2004 bei Übertragung
der Vermögenswerte auf die GEWOBA aufgelöst worden)
Im Ergebnis wurde aus der
Portfoliountersuchung von Rödl & Partner die Empfehlung abgeleitet, die
städtischen Beteiligungen im Bereich Bauen und Wohnen zu einem
Unternehmensverbund so zusammenzufassen, dass die beteiligten Unternehmen ihre
jeweiligen, auch im so genannten FITNESS-Check (siehe nachfolgendes Schaubild)
aufgezeigten Stärken koordiniert in einen Unternehmensverbund einbringen.
Schwächen in einzelnen Teilbereichen können ausgeglichen und Synergie- und
Skaleneffekte erzielt werden.
Mit der Drucksache
04/SVV/0693 beschloss die Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung
der von Rödl&Partner gegebenen Empfehlungen am 01.12.2004 die Bildung eines
Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen, die spätestens zum
01.01.2006 wirksam werden soll.
Der Beschluss
wurde wie folgt gefasst (Zitat):
„(1) Die mit Stadtentwicklung, -sanierung,
Bau- und Wohnungswesen befassten Gesellschaften der Landeshauptstadt Potsdam
werden zukünftig zu einem Unternehmensverbund zusammengefasst.
(2) Einbezogen werden sollen die Anteile an
folgenden Unternehmen
- Gemeinnützige Wohn- und
Baugesellschaft Potsdam mbH
- Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH
- Sanierungsträger Potsdam
Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
- Terraingesellschaft
Neu-Babelsberg AG i.L.
einschließlich ihrer
Tochtergesellschaften. Für die zentralen Sparten wird eine Dachgesellschaft
gebildet (Bau- und Wohnungsservice GmbH).
(3) Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die entsprechenden Verträge vorzubereiten und der
Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
(4) Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im März 2005 einen Zwischenbericht
zu geben, der insbesondere angibt
·
welche Aufgaben in der Dachgesellschaft
erledigt werden sollen,
·
welche Unternehmensaufgaben bei den
Einzelgesellschaften verbleiben sollen,
·
welche Zielstruktur eines
Unternehmensverbundes sich daraus ergibt,
·
mit welchem wirtschaftlichen Nutzen für den
Unternehmensverbund und für die
Landeshauptstadt gerechnet werden kann und
·
wie demzufolge die der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegenden Verträge zu gestalten sind.
(5) Die Bildung des
Unternehmensverbundes soll spätestens zum 01.01.2006 wirksam werden.“ (Ende Zitat)
In Umsetzung
dieses Beschlusses legte der Oberbürgermeister am 23.03.2005 dem Hauptausschuss
folgenden Zwischenbericht vor (Zitat):
„(1) Entscheidungsvorbereitung
In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung,
GEWOBA, ETBF und STP wurde am 4. und 5. Februar diesen Jahres ein Workshop
durchgeführt, um alle wesentlichen Aspekte der Bildung eines Unternehmensverbundes
zusammen mit Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eingehend zu erörtern.
Die Teilnehmer des Workshops setzten sich aus Vertretern der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen, der CDU, der PDS und der SPD und dem Vertreter der FDP sowie aus
Vertretern der Stadtverwaltung und den Geschäftsführungen der GEWOBA, des STP
und des ETBF zusammen.
Ziel des Workshops war es, auf der Grundlage des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.12.2004 das dort vorgeschlagene Konzept zu
diskutieren, Schwachstellen aufzuzeigen
und entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die
grundsätzlichen gesellschaftsvertraglichen Gestaltungserfordernisse mit den
entsprechenden Einflussnahmemöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf
die Geschäftstätigkeit der Unternehmen zu erörtern sowie Alternativen zu dem
vorgeschlagenen Unternehmensverbund zu diskutieren und zu bewerten.
Fragen stellten sich somit insbesondere nach
- den
Zielen und dem wirtschaftlichen Nutzen eines Unternehmensverbundes,
- möglichen
Alternativen zum Verbund,
- der
inneren Ordnung des Verbundes,
- dem
Kompetenzgefüge innerhalb des Verbundes und
- dem
Zusammenwirken eines Unternehmensverbundes mit den Stadtverordneten und
der Verwaltung / der Gesellschafterin.
Als Ergebnis dieses Workshops ist
festzuhalten, dass Übereinstimmung dahingehend bestand, dass die derzeitige
Situation, die durch ein Nebeneinander bzw. auch durch Konkurrenz der
städtischen Beteiligungen im Bereich Bauen und Wohnen geprägt ist, nicht als
befriedigend betrachtet werden kann. Insoweit war man sich auch einig,
Einsparpotenziale aus der Ausnutzung von Synergie- und Skaleneffekten nutzen zu
wollen.
Weitere Übereinstimung wurde dahingehend
erreicht, dass unter Würdigung der diskutierten Alternativen die im Rahmen der
Portfolioanalyse von Rödl & Partner vorgeschlagene Bildung eines
Unternehmensverbundes die vorzuziehende Variante sei, für deren konkrete
Umsetzung insbesondere klare gesellschaftsrechtliche Regelungen zu schaffen
sind.
Ziele sollen dabei sein, dass sich der
Unternehmensverbund den wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt verpflichtet,
sich um behutsame Stadterneuerung kümmert, soziale Verantwortung im Sinne
gesellschaftlicher Verantwortung für die Stadt und Verantwortung für die Umwelt
im Sinne eines sparsamen Ressourceneinsatzes wahrnimmt und seine
Geschäftstätigkeit transparent, kundenorientiert und wirtschaftlich ausübt.
Bei der Umstrukturierung sollen des Weiteren folgende Prämissen zu
Grunde gelegt werden:
- Vermeidung
von Mehrfachtätigkeiten,
- Abgabe
bestimmter Aufgaben als Zentralfunktion an die Dachgesellschaft,
- Erkennen
und Nutzen der Skalen- und Synergieeffekte,
- Stärkung
der fachlichen Spezialaufgaben bei den Einzelgesellschaften,
- Erledigung
aller Aufgaben „zentral“, d.h. auch Erledigung an „zentraler“ Stelle in
den
Einzelgesellschaften
möglich,
- Prüfung
gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlicher Fragen.
(2) Bildung eines Unternehmensverbundes
a)
Aufgaben der Dachgesellschaft
Die Teilnehmer des Workshops sehen die Aufgaben der Dachgesellschaft
insbesondere in der Organisation von zentralen Funktionen, das heißt von der
Dachgesellschaft aus sollen die zentralen Steuerungs- und
Dienstleistungsfunktionen wahrgenommen werden.
Aus der folgenden Übersicht
wird deutlich, dass es sich bei den beschriebenen Aufgaben derzeit um
„Doppelungen“ handelt, die in der jetzigen Struktur mehrfach zu verzeichnen
sind und die im Rahmen des Unternehmensverbundes die Geschäftsfelder der
zukünftigen Dachgesellschaft bilden sollen:
Zentrale Funktionen |
IST |
SOLL |
Finanz-
und Rechnungswesen |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Fördermittel/Finanzierung |
ETBF, GEWOBA, STP |
DG |
Controlling |
ETBF,
GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Risikomanagement |
ETBF, GEWOBA, STP |
DG |
Steuern
und Recht |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Berichtswesen |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Cash-Management |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Materialwirtschaft
und Einkauf |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Auftragnehmersteuerung |
ETBF, GEWOBA, STP, POLO, GWVP |
DG |
EDV,
Information und Kommunikation |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Personalwesen |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit |
ETBF, GEWOBA, STP |
DG |
Unternehmensmarketing |
ETBF, GEWOBA, STP |
DG |
Allgemeine
Verwaltung |
ETBF, GEWOBA, STP, GWVP |
DG |
Umweltmanagement |
Noch nicht systematisch ausgeprägt |
DG |
Aufgabe der Dachgesellschaft wird dabei die Steuerung des
Unternehmensverbundes auf Grundlage der dargestellten Zielvorgaben und die
Bereitstellung der für den Geschäftsbetrieb der Einzelgesellschaften
erforderlichen, insbesondere kaufmännischen Dienstleistungen sein.
b)
Aufgaben der Einzelgesellschaften
In den Einzelgesellschaften erfolgt die operative Geschäftstätigkeit. In
diesen werden somit weiterhin die fachlichen Spezialaufgaben wahrgenommen,
wobei eine Zentralisation insoweit erreicht werden soll, als dass einzelne
Aufgaben von einem Unternehmen für alle anderen übernommen werden sollen. Ziel
soll es hierbei sein, das jeweils vorhandene Fachwissen in den Einzelgesellschaften
zu Gunsten der anderen zu bündeln und für alle nutzbar zu machen.
Insbesondere sollten nach ersten Überlegungen die Aufgaben im
Unternehmensverbund zukünftig wie folgt wahrgenommen werden:
Dezentrale Funktionen |
IST |
SOLL |
Treuhänderfunktion |
STP, ETBF |
STP, ETBF |
Sanierungsträger-/Entwicklungsträgerfunktion |
STP,
ETBF |
STP,
ETBF |
Baubetreuung,
Projektleitung, Projektsteuerung |
ETBF, GEWOBA, STP |
ETBF, STP |
Veranstaltungsmanagement |
ETBF, GEWOBA, STP |
ETBF |
Projektentwicklung |
STP, ETBF, GEWOBA, POLO |
ETBF |
Standortmarketing |
STP, ETBF, GEWOBA, POLO |
ETBF |
Vertrieb
Immobilien |
ETBF, POLO,
STP |
POLO |
Neukundengewinnung
|
GEWOBA |
POLO |
Immobilienbewirtschaftung
|
ETBF, GEWOBA, STP |
GWVP |
Sozial-Management |
GEWOBA |
GWVP |
Quartiermanagement |
noch nicht systematisch ausgeprägt |
GWVP |
Regiebetrieb
(Handwerkerbetrieb Maler- und Sanitärarbeiten) |
GEWOBA |
GWVP |
Aus diesen Aufgaben resultieren also folgende
Geschäftsfelder für die Einzelgesellschaften:
Der ETBF wird weiterhin die Entwicklungsträger-
und Treuhänderfunktion wahrnehmen. Darüber hinaus soll er sich den Themen
Projektentwicklung, Standortmarketing und Veranstaltungsmanagement als
Dienstleistung für den gesamten Unternehmensverbund widmen. Er soll ferner
zusammen mit dem Sanierungsträger Aufgaben der Baubetreuung, Projektleitung und
Projektsteuerung als Dienstleistung für den gesamten Unternehmensverbund
erbringen. Das Geschäftsfeld des Sanierungsträgers umfasst daneben auch
weiterhin die Sanierungsträger- und Treuhänderfunktion. Das Geschäftsfeld der
POLO soll die Neukundengewinnung und den Immobilienvertrieb als Dienstleistung
für den gesamten Unternehmensverbund umfassen. Das Geschäftsfeld der GEWOBA -
Woh-nungsverwaltungsgesellschaft (GWVP) umfasst die Immobilienbewirtschaftung
(im Wesentlichen das Aufgabenspektrum des Bereiches Hausbewirtschaftung der
GEWOBA), das Führen des Regiebetriebs
sowie das Sozial- und Quartiermanagement.
c)
Aufgabenstellung und Zielstellung des Unternehmensverbundes
Um die Zielstellung im Sinne der Stadt erreichen zu können, muss die
Geschäftstätigkeit der Einzelgesellschaften in entsprechender Weise abgestimmt
werden. Der Dachgesellschaft kommt dabei vor allem die Aufgabe zu, die
Steuerung der abgestimmten Geschäftstätigkeiten der Einzelgesellschaften zu
übernehmen (Organisationsstruktur siehe Anlage).
Mit dieser Zuordnung soll es gelingen, Dienstleistungen für die
Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der Entwicklung, Bewirtschaftung und
Vermarktung des Immobilienvermögens im Sinne einer von der Landeshauptstadt zu
definierenden urbanen Entwicklung und Sanierung sowie einer bedarfsgerechten
und sozialen Wohnungswirtschaft zu erbringen.
Der zukünftige Unternehmensverbund muss sich daher an der Erfüllung übergeordneter
Ziele, wie der Wahrnehmung sozialer Verantwortung, Kundenorientierung,
Transparenz und Wirtschaftlichkeit messen lassen.
Neben der Formulierung der entsprechenden
Aufgaben und Ziele in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen wird für den Unternehmensverbund
ein Leitbild formuliert.
(3) Wirtschaftlicher Nutzen für
die Landeshauptstadt Potsdam
Durch die Bildung eines Unternehmensverbundes wird wirtschaftlicher
Nutzen in verschiedener Art, Weise und Ausprägung erzielt werden können.
So ergibt sich der wirtschaftliche Nutzen für die Landeshauptstadt
Potsdam zum einen aus den Einnahmen, die im Zuge der Veräußerung der
Geschäftsanteile der jeweiligen Gesellschaften erzielt werden. In diesem
Zusammenhang ist auch die Terraingesellschaft Neu-Babelsberg zu nennen, für die
ein Veräußerungserlös in Höhe von ca. 6 Mio. € vorgesehen ist. Darüber hinaus
werden Erlöse aus der- ebenfalls stadtinternen - Veräußerung der
Geschäftsanteile des Sanierungs- und des Entwicklungsträgers erzielt.
Zum anderen entsteht wirtschaftlicher Nutzen
aus der Kostenreduzierung und dem Effizienzgewinn aus einer optimierten
Aufgabenverteilung innerhalb des Unternehmensverbundes. Dies wird erreicht
durch Senkung der Verwaltungskosten, Stabilisierung der Stundensätze der
Treuhänder und ein erweitertes cash-management.
Für die Landeshauptstadt wird darüber hinaus
eine weitere „Dividende“ aus einer optimierten Dienstleistung des
Unternehmensverbundes für die Stadtentwicklung erzielt. Diese ergibt sich aus
einer noch besser abgestimmten Planung, einer koordinierteren Reaktion auf die
Bevölkerungsentwicklung sowie der Sicherung qualifizierten Personals und
Fachwissens für die Stadt und stellt somit auch einen Beitrag für eine Verbesserung
der Lebensqualität insgesamt dar.
Ein weiterer wesentlicher Nutzen für die Landeshauptstadt Potsdam liegt
damit in der Möglichkeit, sich als Unternehmensverbund verbessert den sozialen
und gesellschaftlichen Zielen zuwenden zu können. Für die Landeshauptstadt wird
es von erheblicher Bedeutung sein, dass es ohne „systembedingte“ Abstimmungs-
bzw. Koordinierungsverluste im Verbund möglich wird, den Fokus auf eine
gesamtstädtische Entwicklung zu richten.
(4) Regelungserfordernisse
Um wirksam einen Unternehmensverbund zu bilden, sind die Unternehmen
nicht nur den oben genannten Zielen zu verpflichten, sondern es sind auch die
entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen zu schaffen.
Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Gesellschaftsvertrag der
„Dachgesellschaft“ des Unternehmensverbundes zu.
Neben Firma (Handelsname) und Gegenstand der Gesellschaften sind vor
allem die Aufgaben der Organe zu beschreiben und ferner zu klären, ob und
inwieweit die Einrichtung von Beiräten in den Tochtergesellschaften zu einer
weiteren Qualitätsverbesserungen beitragen kann.
Die Gesellschaftsverträge der Dachgesellschaft sowie aller
Einzelgesellschaften müssen insbesondere im Hinblick auf den jeweiligen
Unternehmensgegenstand so aufeinander abgestimmt formuliert werden, dass die
oben beschriebene Aufgabenverteilung innerhalb des Unternehmensverbundes
umgesetzt werden kann.
Durch das Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Potsdam wird die
Umsetzung der städtischen Zielstellungen begleitet, informationstechnisch
aufgearbeitet und damit transparent gemacht.
In Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Klausurtagung vom 4. und 5.
Februar 2005 wird vorgeschlagen, für die Dachgesellschaft einen Aufsichtsrat zu
installieren, dessen Tätigkeit stadtpolitisch, betriebswirtschaftlich und
gesellschaftsrechtlich geprägt ist. Diese Ausprägung und die damit verbundene
hohe Aufsichts- und Kontrollkompetenz korreliert mit der Aufgabe der
Dachgesellschaft, den Unternehmensverbund im Sinne der städtischen Leitlinien
zu steuern.
Den Einzelgesellschaften werden Beiräte zugeordnet, deren Tätigkeit vor
allem von den fachlichen Spezialaufgaben der jeweiligen Einzelgesellschaft
geprägt ist. Die Besetzung dieser Beiräte sollte dann unter dem Gesichtspunkt der
entsprechenden fachlichen Qualifikation zu erfolgen.
Bezogen auf die Firmierung der Dachgesellschaft, wird vorgeschlagen, im
Sinne einer identitätsstiftenden Zusammenführung der Einzelgesellschaften zu
einem Unternehmensverbund, auch die Mitarbeiter aller Einzelgesellschaften an
der Namensfindung zu beteiligen.
(5) Alternativbetrachtungen
Anhand der Prüffrage nach weiteren / besseren Lösungsmöglichkeiten oder
Alternativen zu dem vorgestellten Unternehmensverbund erörterten die Teilnehmer
verschiedene Optionen, die im Ergebnis dann sämtlichst als nicht besser oder
gleichwertig betrachtet wurden.
So wurden folgende Alternativen in Betracht gezogen:
- keine
wesentlichen Veränderungen(alles so belassen wie es ist)
- weitere
– bisher nicht diskutierte – Varianten wie
- Unternehmensschließung und
Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung,
- Verkauf an ein anderes
kommunales Wohnungsunternehmen,
- Verkauf an private Investoren,
- Veräußerung von Anteilen an der
GEWOBA,
- Verschmelzung ETBF und STP,
- Einbeziehung weiterer Unternehmen,
- z. B. Beteiligung Stadtkontor,
- Zusammenfassung zu einem
Unternehmen,
- Austausch von Dienstleistungen
untereinander,
- Gründung einer
Dienstleistungsgesellschaft für die Einzelgesellschaften,
- Abschluss von Dienstleistungs-
und Kooperationsvereinbarungen.
a) Keine wesentlichen Veränderungen (alles so belassen wie es ist)
Gegen die Möglichkeit alles so zu belassen wie in der derzeitigen
Situation, sprechen die in dem Gutachten zur Portfolioanalyse aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten,
wonach zum einen dringender Handlungsbedarf bei STP und eingeschränkt auch bei
ETBF gegeben ist. Auch würden die Chancen relevanter Synergie- und
Skaleneffekte ungenutzt bleiben.
b) Unternehmensschließung und
Aufgabenerfüllung durch die Stadtverwaltung
Diese Variante scheidet aus, da innerhalb der Stadtverwaltung die
notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die notwendigen Ressourcen nicht zur
Verfügung stehen und es unsinnig wäre, die Aufgaben mit den Mitarbeitern und
einem erhöhten Aufwand „zurück in die Verwaltung“ zu holen, ohne dass hierdurch
an der Situation etwas geändert werden würde, so dass nach wie vor
Handlungsbedarf bestände.
c)
Verkauf an ein anderes kommunales Wohnungsunternehmen / Verkauf an private
Investoren / Veräußerung von Anteilen an der GEWOBA
Ein Verkauf an ein anderes kommunales Wohnungsunternehmen oder an einen
privaten Investor würde bedeuten, dass der gewollte gesellschaftsrechtliche
Einfluss der Landeshauptstadt verloren ginge und es damit schwerer werden
würde, die städtischen Zielstellungen zu erhalten.
In etwas abgeschwächter Form würde dies auch für die Veräußerung von
Anteilen an der GEWOBA zutreffen. Zudem dürfte die Unternehmenspolitik eines
dritten Investors im Sinne einer Kaufpreisfinanzierung vornehmlich finanziellen
Erwägungen untergeordnet sein. Ein privater Dritter wäre auf eine
Unternehmenspolitik und –steuerung angewiesen, die ihm eine vergleichsweise
zeitnahe Ausschüttung und damit Refinanzierung seines Kaufpreises sichert
(„return on invest“). Die in Berlin praktizierte Variante, Ankauf eines
landeseigenen Unternehmens durch ein drittes landeseigenes Unternehmen,
scheidet zudem aus, da Potsdam nicht über mehrere kommunale Wohnungsunternehmen
verfügt. Der Erlös aus der Veräußerung bzw. aus der Veräußerung von Anteilen
dürfte im Übrigen keine adäquate
Entschädigung für den Verlust der Einflussnahmemöglichkeit darstellen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes bereits erhebliche Einnahmen realisiert wurden,
weiteres Potential bei der Veräußerung der Terraingesellschaft Neu Babelsberg
AG i.L. und bei einer eventuellen Umsetzung des PPP-Modells Campus am Stern,
die in der Wirtschaftsplanung der GEWOBA bereits berücksichtigt sind und im Falle
der Realisierung als Ertrag bzw. Entlastung für die Stadt zu verbuchen wären.
Auch würde bei einem Verkauf der unter Punkt 2 dargestellte
wirtschaftliche Nutzen nicht realisiert werden können und damit weder eine sog.
soziale Dividende noch eine innerhalb der nächsten sechs Jahre im Rahmen des
Jahresabschlusses zu zahlende Dividende für die Landeshauptstadt zum Tragen
kommen.
d) Verschmelzung ETBF und STP
Die Gesellschaften ETBF und STP zusammenzufassen, löst nicht die
aufgezeigten Probleme, da weder der STP noch dem ETBF eine hohe Leistungsstärke
im Bereich der Führungs- und Verwaltungsaufgaben wie der GEWOBA zugesprochen
werden kann.
e) Einbeziehung weiterer Unternehmen / Beteiligung Stadtkontor
Dies sollte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, wobei jeweils
darauf zu achten sein wird, dass in den Verbund nur Unternehmen im Bereich
Bauen und Wohnen einbezogen werden. In einem ersten Schritt sollte der
Unternehmensverbund allerdings im beschriebenen Umfang realisiert werden.
Hierbei sollte die
Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH nicht einbezogen werden, da
etwa 2006 mit
deren Liquidation zu rechnen ist, die Einbeziehung der Grundstückspool Potsdam
Center GbR mbH scheidet auf Grund der Minderheitsbeteiligung der
Landeshauptstadt an der Gesellschaft und deren begrenzten Tätigkeitsfeld aus.
Einer Einbeziehung der Stadtkontor GmbH steht entgegen, dass es sich hierbei um
keine Beteiligung der Stadt handelt und ein Interesse des Gesellschafters
derzeit nicht zu verzeichnen ist. Des Weiteren unterliegt die Aufnahme eines
privaten Gesellschafters regelmäßig wettbewerbsrechtlichen Bedingungen, so dass
eine „freihändige“ Aufnahme grundsätzlichen Bedenken begegnet.
f) Zusammenfassung zu einem Unternehmen
Zum einen sind hierbei insbesondere steuer- und handelsrechtliche sowie
arbeitsrechtliche Fragestellungen zu beachten, die einer genauen Prüfung zu
unterziehen sind. Zum anderen stellt sich die Frage nach möglichen Vorteilen
eines zusammengefassten Unternehmens, die über den beschriebenen
Unternehmensverbund hinausgingen. Da insoweit kein dringender Handlungsdruck
besteht, mit dem beschriebenen Unternehmensverbund bereits der wirtschaftliche
Nutzen für die Landeshauptstadt erzielt werden kann, ist die Zusammenfassung zu
einem Unternehmen auch unter dem Blickwinkel der Wahrung der Identität und der
eigenständigen Wahrnehmung der Unternehmen nicht zu favorisieren.
g) Belassen des Status Quo und
bloßer Dienstleistungsaustausch / Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft
Insoweit gilt zunächst, dass gerade die momentane Konstellation
Optimierungspotenziale aufweist, die eben nicht mit dem Erhalt des Status Quo
zu realisieren sind. Die Gründung einer separaten Dienstleistungsgesellschaft
wurde zudem nicht befürwortet, da dies nicht zu den erwarteten Synergie- und
Skaleneffekten wie innerhalb eines
Unternehmensverbundes führen würde. Hier entstünden demgegenüber erhebliche
Koordinierungs- und Abstimmungserfordernisse. Aus dem gleichen Grund scheidet
letztendlich auch der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den
Gesellschaften aus. Darüber hinaus würde die Konstellation zu weiteren
Koordinierungsaufgaben für das Beteiligungsmanagement und die Stadt als
Gesellschafterin führen.
(6) Weiteres Verfahren
Ein nächster Schritt zur Gründung eines
Unternehmensverbundes ist die Ausformulierung der Gesellschaftsverträge und der diesbezüglichen
Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung.
Nach der auf der Grundlage der SVV-Beschlüsse
gefassten Gesellschafterbeschlüsse erfolgt im Rahmen der Beschlussumsetzung die
vorzunehmende Einbindung der Betriebsräte im Rahmen des
Betriebsverfassungsgesetzes und die weitere Beteiligung der Mitarbeiter.
Die Gründung des Unternehmensverbundes hat
dabei auch steuer- und handelsrechtlichen Prämissen zu folgen, um eine optimale Gestaltung zu ermöglichen.
Ziel ist die organisatorische Umsetzung des
Unternehmensverbundes zum 1. Januar 2006.“
(Ende Zitat)
Weiteres
Vorgehen
Die weitere Diskussion führte zu
dem Ergebnis, von der Idee der Installation von Beiräten in den
Einzelgesellschaften Abstand zu nehmen und die bisherige Aufsichtsratsstruktur
zu erhalten.
Den Vertretern der
Betriebsräte der Sanierungsträger Potsdam GmbH, der Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH und der GEWOBA Potsdam GmbH wurden die Hintergründe, die
beabsichtigten funktionalen Zuordnungen sowie der mittelfristig für die
Landeshauptstadt Potsdam angestrebte wirtschaftliche Nutzen dargestellt. Sie
haben sich zustimmend zum Verfahren geäußert. Die Beteiligung der Betriebsräte
am Gesamtprozess wird nach Maßgabe des Betriebsverfassungsgesetzes auch weiter
erfolgen.
Die
Aufsichtsräte der Sanierungsträger Potsdam GmbH und der Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH haben sich in positiver und konstruktiver Weise ebenfalls
mit dem Konzept des Unternehmensverbundes befasst.
Dem
Aufsichtsrat der GEWOBA Potsdam GmbH wurde in seiner 65. ordentlichen Sitzung
am 02.09.2004 unter TOP 3 die Portfolioanalyse der Unternehmensberatung
Rödl&Partner sowie die daraus abzuleitende Bildung eines
Unternehmensverbundes erläutert. Der Aufsichtsrat nahm die als Vorzugsvariante
dargestellte Variante einer Dachgesellschaft mit fachlich spezialisierten Einzelgesellschaften
zustimmend zur Kenntnis.
Eine
weitere Unterrichtung über den Stand der Bildung des Unternehmensverbundes
erfolgte anlässlich der 67. ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates am
01.02.2005.
Bei der Bildung
des Unternehmensverbundes ist stets zu berücksichtigen, dass bei der
vollständigen Veräußerung von Geschäftsanteilen an Unternehmen mit
Immobilienbesitz an einen einzigen Anteilserwerber Grunderwerbssteuern in
erheblichem Umfang anfallen. Der
Beschlussvorschlag sieht vor, Anteile von bis zu 100 % der
Geschäftsanteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH und an der
Entwicklungsträgers Bornstedter Feld GmbH auf die Dachgesellschaft zu
übertragen, mindestens aber eine Übertragung der Mehrheit von bis zu 94 % der
Geschäftsanteile an beiden Unternehmen vorzunehmen. Im Falle der Übertragung
der Mehrheit von bis zu 94 % der Geschäftsanteile an beiden Unternehmen sind bis zu 6 % der Anteile der beiden
Unternehmen bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse zu belassen bzw. zu
übertragen. Dies stellt sicher, dass eine grunderwerbssteuerlich relevante
sogenannte Anteilsvereinigung in einer Hand nicht erfolgt und damit die Zahlung
von Grunderwerbssteuer in erheblicher Höhe (siebenstelliger Betrag) vermieden
wird.
Die
Gesellschaftsverträge der Sanierungsträger Potsdam GmbH sowie der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sehen bereits in ihrer aktuellen
Fassung die Möglichkeit vor, innerhalb des Unternehmensverbundes
Dienstleistungen zu erbringen. Auch Aufsichtsräte bestehen bereits. Mit der
beschlossenen Veräußerung der Geschäftsanteile an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH sowie an der Entwicklungsträgers Bornstedter Feld GmbH ist die jeweilige
Aufteilung des Stammkapitals in den entsprechenden Gesellschaftsverträgen zu
aktualisieren.
Ferner muss das Rechnungswesen der
Dachgesellschaft und der Einzelgesellschaften bis Dezember 2005 so aufeinander
abgestimmt werden, dass ab 01.01.2006 ein Konzernrechnungswesen realisiert
werden kann, so dass für das Geschäftsjahr 2006 ein konsolidierter
Konzernabschluss über den gesamten Unternehmensverbund aufgestellt werden kann.
Beschlussfassungen zu I.
Der
Gesellschaftsvertrag der GEWOBA Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam
mbH wird in der Weise geändert, dass nach entsprechenden organisatorischen Veränderungen
und Tätigkeitsverlagerungen in die einzelnen Beteiligungsgesellschaften die
bisherige juristische Person Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam
mbH im Zuge der Bildung des Unternehmensverbundes umbenannt werden und die
Funktion der Dachgesellschaft ausüben kann.
Der bisherige
Gesellschaftsvertrag wird deshalb in dem erforderlichen Umfang und in Anlehnung
an den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH, die ebenfalls die
Funktion einer Dachgesellschaft ausübt, neu gefasst.
Beschlussfassungen zu II.
Die
Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
wurde im Februar 1992 gegründet, sie ist auf unbestimmte Dauer eingerichtet.
Das Stammkapital beträgt 100 TDM.
Derzeit
sind als Gesellschafter mit folgenden Anteilen beteiligt:
-
Landeshauptstadt Potsdam
51 TDM
-
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) 19
TDM
-
Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg
10
TDM
-
Gemeinnützige Wohn- u. Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA) 10
TDM
-
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)
10
TDM
Bereits im Zusammenhang mit der ehemals beabsichtigten
Veräußerung von Anteilen an BIG Städtebau hatten Mitgesellschafter der
Landeshauptstadt Potsdam
signalisiert, dass sie ihre Anteile zur Disposition stellen wollen.
Gemäß § 6 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf die
Verfügung über Geschäftsanteile oder über Teile davon der Zustimmung aller
Gesellschafter.
Beschlussfassungen zu III.
Die
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wurde 1993 gegründet. Das Stammkapital
beträgt 200 TDM. Ursprünglich waren als Gesellschafter die Landeshauptstadt
Potsdam und die Sanierungsträger Potsdam GmbH mit jeweils 50 % Anteilseigner.
Mit Wirkung zum 17.03.2004 verkaufte die Sanierungsträger Potsdam GmbH einen
Teilgeschäftsanteil in Höhe von 78 TDM an die Landeshauptstadt Potsdam, somit
hält nun die Landeshauptstadt Potsdam 89 % der Anteile und die Sanierungsträger
Potsdam GmbH 11%.
Fazit finanzielle Auswirkungen
1 . Einnahmen im Vermögenshaushalt
der Landeshauptstadt Potsdam aus der Veräußerung der Anteile an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH in Höhe von mindestens 91.009,95 € und
aus der Veräußerung der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH in Höhe
von mindestens 26.075,89 €.
2. Nach
der derzeitigen Mittelfristplanung der GEWOBA für die Jahre 2005 bis 2015
rechnet das Unternehmen mit Gewinnen der Gesellschaft ab 2011. Im Falle der Gründung
eines Unternehmensverbundes wird auf Grund der damit zu realisierenden Effekte
von einem Optimierungspotenzial von ca. 1 Mio. € p. a. ausgegangen; ein solcher
Effekt wird vollständig freilich erst zeitlich verzögert und nach voller
Umsetzung aller Optimierungs-möglichkeiten eintreten. Für die
Mittelfristplanung der Dachgesellschaft bedeutet dies, dass bereits ab 2009 mit
dem Erreichen der Gewinnzone für den Verbund gerechnet werden kann, wodurch
auch ein Beitrag zur Haushaltsentlastung der Landeshauptstadt Potsdam durch
eine frühere Ausschüttung ab 2009 ermöglicht werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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