Beschlussvorlage - 05/SVV/0653
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des BebauungsplansNr. 35-1 "Nördliche Berliner Vorstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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02.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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27.09.2005
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11.10.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.09.2005
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20.10.2005
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Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitarbeitern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
-
Kurzeinführung Anlage
1 (2 Seiten)
-
Bebauungsplan mit Begründung Anlage
2 (1 Plan, 6 Seiten Textliche Festsetzung,
54 Seiten Begründung)
-
wesentliche Eckpunkte städtebaulicher Verträge Anlage 3 (1
Seite)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und
Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
05.11.1997 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche
Berliner Vorstadt“ beschlossen (DS 97/0776/1).
Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 05. Januar bis zum 06.
Februar 1998 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und städtischen Fachbereiche sind parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt worden. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurde der Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Ein Beschluss über den geänderten Entwurf und dessen Auslegung war für den Herbst 1999 vorgesehen. Aufgrund der ungeklärten Situation bei der geplanten Verlagerung von Kleingärten wurde die Beschlussvorlage nach der Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen bis zur abschließenden Klärung der Kleingartenproblematik zurückgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
03.07.2002 die struktur – planerische Ausrichtung zur Entwicklung der Fläche
zwischen Ludwig-Richter-Straße und Tizianstraße innerhalb des Bebauungsplans
Nr. 35-1 beschlossen (DS 02/SVV/0513).
Auf der Grundlage dieser Planungskonzeption hat die
Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2002 die Leitentscheidung zum
Bebauungsplan Nr. 35-1 gefasst (DS 02/SVV/0870). Unter den in diesem Beschluss
formulierten Bedingungen wurde die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans
fortgeführt.
In die Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurden die
Bürger und die betroffenen Behörden einbezogen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe
wurden mehrere Abstimmungen mit dem Verein Berliner Vorstadt und dem
Kleingartenverband durchgeführt.
Da die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mehr
als 7 Jahre zurück liegt und der überarbeitete Entwurf inzwischen zahlreiche
Änderungen aufweist, muss erneut ein öffentliches Auslegungsverfahren
durchgeführt werden.
Die wesentlichen Planungsziele sind:
- Sicherung des Wohngebietscharakters
- Sicherung
erhaltenswerter Gebäude
- Gebietsverträgliche
Nachverdichtung
- Sicherung
von Flächen für Kleingartennutzung
- Schaffung
eines attraktiven Grün- und Fußwegenetzes mit angelagerter Spielfläche
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf zur ersten
öffentlichen Auslegung sind
- Erhaltung
bzw. Sicherung von Kleingartenflächen im Block zwischen Rembrandtstraße und
Ludwig-Richter-Straße
- Modifizierung
der Bebauungskonzeption für den Innenbereich im o.g. Block
- Verzicht
auf die Standortvorhaltung für eine Kita am östlichen Ende der verlängerten
Tizianstraße, Entwicklung einer Wohnbaufläche anstelle der Gemeinbedarfsfläche
- Modifizierung
der Baukörperausweisungen für alle erhaltenswerten Gebäude (enge Baukörperausweisung)
- Anpassung
der festgesetzten Maße baulicher Nutzung an die Vollgeschossdefinition der
Brandenburgischen Bauordnung vom 16. Juli 2003.
Ausführliche
Beschreibung siehe Begründung (Kap. 8, Seite 52).
Für zwei Teilbereiche des Plangebiets sollen die
Planungsziele neben den Festsetzungen des Bebauungsplanes über begleitende
Städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern bzw. Investoren
umgesetzt und gewährleistet werden.
Damit wird für den Bereich Berliner Straße 105 (und
Umfeld) gesichert, dass eine vielfältige, nicht auf Wiederholung von Bautypen
beruhende städtebauliche Ergänzung der charakteristischen Qualität der Berliner
Vorstadt entsteht. Gleichwohl soll ein gestalterischer Zusammenhang dieser
größeren neu zu entwickelnden
Nachbarschaft herausgebildet werden, nicht zuletzt durch einen hohen Anspruch
an den Straßenraum, der mit Blick auf den Unterhaltungsaufwand in privater Hand
bleiben, jedoch öffentlich zugänglich werden soll.
Für den Bereich der Villa Schöningen soll verbindlich
gesichert werden, dass die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten im Umfeld
der historischen Gartenanlage vorrangig der Sanierung und dauerfaften Erhaltung
der wertvollen und stadtbild – exponierten Villa zugute kommen.
Diese Verträge sollen in die Gesamtabwägung einbezogen und
hierfür vor dem Satzungsbeschluss verbindlich abgeschlossen werden – mit dem
alleinigen Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans.
Die Verträge sind angesichts des Verfahrensstandes noch
nicht abschließend unterschriftsreif. Wesentliche Eckpunkte sind der Anlage 3
zu entnehmen.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 35-1 entstehen keine unmittelbaren Kosten. Erst mit dem
Beginn der geplanten Maßnahmen nach festgestellter Planreife des Bebauungsplans
entstehen folgende finanziellen Auswirkungen:
Einnahmen:
Aus
Grundstücksveräußerungen können für die Stadt Potsdam die Einnahmen von ca
288.250 Euro erzielt werden.
Ausgaben:
Für die Ausstattung des
Kinder- und Jugendlichenspielplatzes werden ca. 150.000 Euro benötigt. Grundstückserwerbskosten und Kosten für
die Herstellung von öffentlichen Grünflächen werden im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages von Grundstückseigentümern bzw. Investoren
finanziert.
Erläuterung siehe Begründung (Kap. 7.6)
Die zu
realisierenden Maßnahmen stehen, mit den notwendigen Ausgaben, unter dem
Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die entsprechenden
Haushaltsjahre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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22 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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