Beschlussvorlage - 05/SVV/0302

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Erarbeitung des Bebauungsplans entstehen nicht. Die Aufnahme des Planverfahrens in Priorität 1 entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlichen Bauleitplanung setzt zumindest die Kostenübernahme der zu erwartenden Planungsleistungen und Gutachten durch den Projektträger voraus.

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Anlagen

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