Beschlussvorlage - 05/SVV/0830
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans Nr. 34 - 1 "Ribbeckstraße / Blumenstraße" aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 34 - 1 "Ribbeckstraße / Blumenstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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22.11.2005
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05.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ist aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
herauszulösen (siehe Anlage 2).
2. Der Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(3
Seiten)
Anlage 1a: Ergebnis der Auswertung der Anregungen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (8 Seiten)
Anlage 1b: Ergebnis
der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zur Frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
(6
Seiten)
Anlage 2: Änderung
des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr.
34 (1
Seite)
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“(1
Plan)
mit Begründung (83 Seiten)
I.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren Nr. 34 mit
Aufstellungsbeschluss vom 04. Mai 1994 wurde noch in 1994 eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Die aufgrund der im Rahmen der Beteiligungsschritte
vorgebrachten Anregungen und die im laufenden Aufstellungsverfahren gegen die
Planung vorgebrachten Bedenken hatten umfangreiche Überlegungen zur Konzeption
und Abstimmungen mit den unterschiedlichen Beteiligten und Betroffenen zur
Folge.
Die ermittelten notwendigen Klärungen konnten u.a. durch die Entwicklung und Beschlussfassung einer städtebaulichen Rahmenkonzeption, die Vorbereitung der Bebauungsplanung durch den Flächennutzungsplan und die Bildung eines Arbeitkreises u.a. mit Vertretern der Bürger (Anwohner), zum Abschluss gebracht werden. Die sich im Planungsprozess ab 1994 ergebenden Fragestellungen, z.B. nach der Unterbringung von Parkplätzen für das nahegelegene Krongut Bornstedt oder dem Verhältnis der neuen Bebauung zum historischen Dorfkern, sind ebenfalls einer grundsätzlichen Klärung zugeführt worden.
Aktueller Anlass für die Herauslösung des Bebauungsplans Nr. 34 –1 „Ribbeckstraße
/ Blumenstraße“ aus dem Bebauungsplan Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße“ ist der sich aus der Aufgabe der Nutzung als Gärtnerei vor
einigen Jahren ergebende städtebauliche Neuordnungsbedarf im Bereich zwischen
der Potsdamer Straße, der Ribbeckstraße und der Katharinenholzstraße sowie die
Klärung der Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung für die brachliegenden
Grundstücke und Grundstücksteile westlich der Blumenstraße. Für die sehr tiefen
Grundstücke besteht ein hohes Nutzungsinteresse für Wohnungsbau. Gleichzeitig
besteht die Bereitschaft eines Investors in Verbindung mit der Errichtung von
ca. 100 Einfamilienhäusern einen Parkplatz mit 300 Pkw- und 10 Busstellplätzen
kurzfristig zu errichten und zu bewirtschaften.
Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34-1 wurde erst 2003/2004 durch einen Investor erworben bzw. vertraglich gesichert, sodass nun die Möglichkeit besteht, die Entwicklung eines Großteils der Flächen im Geltungsbereich im Rahmen einer Gesamtmaßnahme und in Abstimmung mit den städtischen Interessen zügig umzusetzen.
Die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 34 „Katharinenholzstraße“ mit dem bisherigen Geltungsbereich ist nicht
sinnvoll. Für einen Teil der Flächen im Geltungsbereich besteht kein aktueller
Festsetzungsbedarf. Zudem sind nicht alle Fragen über die Entwicklung des
Gebietes geklärt. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Vorschriften des BauGB
(§ 244 Abs. 1) muss das Aufstellungsverfahren bis zum 20.07.2006 durch die
Veröffentlichung der Festsetzung abgeschlossen sein. Andernfalls sind
zusätzliche Verfahrensschritte notwendig, die die Umsetzung der Planung
erheblich verzögern. Somit besteht die Erforderlichkeit zur Herauslösung
des Bebauungsplans Nr. 34-
1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ aus dem Bebauungsplan Nr. 34
„Katharinenholzstraße“ und der zügigen Fortsetzung des Verfahrens.
Die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 34-1 ist erforderlich, weil die Umsetzung der städtebaulichen Zielstellung
mit dem derzeitigen Baurecht nicht vereinbar ist. Die überwiegenden Flächen des
Geltungsbereiches sind gegenwärtig als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu
beurteilen und stehen ohne die Durchführung eines förmlichen Planverfahrens für
die gewünschte städtebauliche Entwicklung nicht zur Verfügung. Um das
Planverfahren abschließen zu können, ist die Durchführung einer öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der die
Realisietung und Übertragung der Erschließungsanlagen und der öffentlichen
Grünflächen sowie detaillierte Gestaltungsregelungen enthalten soll, ist
beabsichtigt.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung der Ergebnisse
aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(siehe Anlage 1a)
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ wurde im Zeitraum
vom 27.09.1994 bis zum 12.10.1994 im Dezernat für Stadtplanung, Bauen und
Wohnen im Stadtplanungsamt Potsdam durchgeführt.
Die 18 schriftlichen Stellungnahmen, die 1994 abgegebenen
wurden, wurden auf die zwischenzeitlich veränderten Planinhalte geprüft.
Die wesentlichen Aussagen die zum seinerzeitigen Planinhalt
abgegeben wurden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Die Baustruktur ist zu dicht und zu hoch.
Die bis zu dreigeschossige Reihenhausbebauung zerstört den
Charakter der ursprünglichen Dorflage.
Das „italienische Dorf“ wird zu stark durch die sich
darstellende Bebauung beeinträchtigt.
Mangelhafter Abstand zur historischen Bebauung
Zu viele unterschiedliche Baustrukturen
Entwicklung eines zusätzlichen Ortskerns (Konkurrenz für den
bestehenden Dorfkern in Bornstedt)
Fehlender Grünordnungsplan
Die Ribbeckstraße ist für eine zusätzliche Erschließung
ungeeignet.
Angeraten wird eine aufgelockerte Bebauung mit nicht mehr
als zwei Geschossen und einer niedrigeren GFZ. Es sollte eine deutlichere Zäsur
mit umfangreichen Freibereichen und Grünzügen in die Planung aufgenommen
werden.
Auswertungsergebnis:
Allen wesentlichen Anregungen wurde gefolgt.
Mit der Überarbeitung der Planung und der intensiven
Abstimmung und Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen wurde ein
neues städtebauliches Ziel entwickelt. Dies ist geprägt durch eine lockere
Dichte, einer deutlichen Zäsur von Gebäuden zum Dorf, einer maximale
Zweigeschossigkeit, der Bildung von Höfen und der Festsetzung unterschiedlicher
und an den Bestand angepasster Bauweisen.
Die Auflockerung der baulichen Dichte und die Bildung einer
Zäsur ist auch durch die erheblichen festgesetzten öffentlichen und privaten
Grünflächen abzulesen (B-Plan 34: ca. 1.200 m² / B-Plan 34-1 ca. 26.500 m²).
Ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag für den
Geltungsbereich in Gänze sowie eine ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung
für den geplanten Parkplatz wurden angefertigt und sind in die Planung
eingegangen.
Die Erschließung aller neuen Baugebiete erfolgt durch die direkte
Anbindung an die Potsdamer Straße. Verbindungen ans bestehende
Anliegerstraßennetz werden ausgeschlossen.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(siehe Anlage 1b)
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 20. Oktober 1994 gemäß 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt. Es wurden insgesamt 20 Träger an der Planung beteiligt, von denen 6 Behörden mit positiven Stellungnahmen geantwortet haben.
Von den verbleibenden 14 Behörden haben 11 der Planung im
Grundsatz und mit Hinweisen (z.B. zur Erschließung) zugestimmt. Diese betrafen
den Planungsinhalt nicht, bezogen sich auf geltende rechtliche Regelungen, die
unabhängig vom Planungsrecht zu beachten sind oder waren bereits in der Planung
enthalten bzw. sind aufgrund der überarbeiteten Planungen des aufzustellenden
Bebauungsplan 34-1 Ribbeckstraße / Blumenstraße“ nicht mehr im Geltungsbereich
enthalten.
Erhebliche Anregungen wurden von 3 Trägern vorgebracht.
Diese betrafen insbesondere:
- Wahrung
des kulturellen Erbes und der Identität des Ortes
- Schaffung
einer Grünzäsur zwischen historischer Dorflage und Neubebauung
- Beachtung
der Denkmalschutzgesetzgebung
- Reduzierung
der Dimensionen der Bebauung
Auswertungsergebnis:
Allen wesentlichen Anregungen wurde zumindest teilweise
gefolgt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ sind ein landschaftsplanerischer
Fachbeitrag und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung des
Parkplatzes angefertigt worden. Des weiteren wurde in großem Umfang eine
Überarbeitung der Baufenster vorgenommen, sodass ein deutlich sensiblerer
Umgang mit der bestehenden Bebauung und der historischen Dorflage zu erkennen
ist. So wurden Höhen auf maximal 2 Vollgeschosse reduziert und öffentliche und
private Grünflächen in die Planung aufgenommen, in die sich eine ebenfalls
deutlich durchgrünte Parkplatzfläche einfügt. Dies bildet die geforderte Zäsur
zwischen der Dorflage Bornstedt und den neuen Baugebieten.
Anforderungen nach einer Zäsur mit einer Breite von mind.
50-70 m bzw. nach einem Totalverzicht auf Bebauung zwischen dem Dorf und der
Blumenstraße konnte jedoch nicht entsprochen werden. Vor dem Hintergrund des
öffentlichen Bedarfes nach einer Konfliktminderung der Belastungen durch
Parksuchverkehr in den nur gering dimensionierten Anliegerstraßen ist ein dem
Krongut räumlich naheliegender Parkplatz unabdingbar.
II Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der
Herauslösung des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplans aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße“ sowie der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt
entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans nicht. Die Entwicklung und
Realisierung des Bebauungsplans erfolgt durch einen Investor, sodass weder
Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zulasten der Stadt
erforderlich werden. Regelungen für die anfallenden Folgekosten enthält der
sich in Abstimmung befindende Städtebauliche Vertrag.