Antrag - 05/SVV/0699

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die derzeit geltende Fassung der Sportfördersatzung wird wie folgt geändert:

(An Stellen, wo dies durch die Änderungen nötig ist, wird die Numerierung der den Einfügungen folgenden Punkte redaktionell angepasst.)

 

1.  § 1  Ziel der Sportförderung:

 

In (2) wird als Punkt 4 eingefügt:  4. die Sportangebote im Jugendhilfebereich stärken

 

2. § 1 (3) wird wie folgt ergänzt:  Bei der Förderung werden die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen und ausländischer Mitbürger sowie benachteiligter Kinder und Jugendlicher berücksichtigt.

 

3.  § 3 Förderungsvoraussetzungen

 

Als Punkt 3) wird eingefügt:  3) Förderung erhalten können freie Träger der Jugendhilfe, die

projektbezogen sportorientierte Angebote für die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen in ihrem Stadtteil oder stadtteilübergreifend durchführen.

 

4.  § 7  Bereitstellung von Sportanlagen

 

Punkt (2) wird wie folgt ergänzt:  Für den Unterricht an Schulen, für den Übungs- und Wettkampfbetrieb   gemeinnütziger Sportorganisationen, für sportorientierte Angebote der freien Träger der Jugendhilfe und für Einzelpersonen zur nicht auf Erwerb gerichteten, freien sportlichen Betätigung ist die Nutzung der Sportanlagen grundsätzlich unentgeltlich. Dies betrifft nicht Sportveranstaltungen, füßr die ein gewinnbringendes Entgelt erhoben wird.

 

5.   § 8 Finanzielle Förderung

 

Punkt (2) Nr.1 wird wir folgt ergänzt: 1. der Kinder- und Jugendsport der gemeinnützigen Sportorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse

 

 

6.  § 8 (4)  wird wie folgt ergänzt:  (4) Gemeinnützige Sportorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse zur Durchführung von Sportveranstaltungen und Projekten erhalten, wenn ...

 

7.  § 10  Unentgeltliche Leistungen der Verwaltung

 

Punkt (1) wird wie folgt ergänzt:  (1) Sportorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe, die Veranstaltungen oder Projekte im Sinne des § 9 (4) dieser Satzung durchführen, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung durch die Stadtverwaltung.

 

 

gez. Axel Kruschat

        Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit den Änderungen sollen die Fördermöglichkeiten für Sportprojekte der freien Träger der Jugendhilfe verbessert werden. Damit sollen sozialpädagogische Konzepte, die (auch) Elemente des Freizeitsports beinhalten, unterstützt werden. Dieser Ansatz ist die logische Weiterentwicklung der bisherigen Jugendhilfepolitik der Stadt Potsdam, die bereits Sportvereine als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt hat und auch die Bedeutung des Sports im Lokalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus verdeutlicht hat.

 

Die konkreten Änderungsvorschläge entsprechen denen, die   durch die Interessensvertretung Sport der freien Träger der Jugendhilfe (ISJ) an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung herangetragen wurden. In der Initiative arbeiten Vertreterinnen von Paragraph 13  e.V. - Verein zur Förderung der Jugend und Schulsozialarbeit, dem sportorientierten Jugendclub 91, dem Fanprojekt SV Babelsberg 03 des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. und der Stadtsportjugend Potsdam zusammen.

 

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