Antrag - 05/SVV/0699
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Sportfördersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2005
| |||
|
02.11.2005
| |||
|
07.12.2005
| |||
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
19.10.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2005
| |||
|
24.11.2005
| |||
|
20.12.2005
| |||
|
26.01.2006
| |||
|
23.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die derzeit geltende Fassung der
Sportfördersatzung wird wie folgt geändert:
(An Stellen, wo dies durch die Änderungen nötig
ist, wird die Numerierung der den Einfügungen folgenden Punkte redaktionell
angepasst.)
1. §
1 Ziel der Sportförderung:
In (2) wird als Punkt 4 eingefügt: 4. die Sportangebote im
Jugendhilfebereich stärken
2. § 1 (3) wird wie folgt ergänzt: Bei der Förderung werden die besonderen
Bedürfnisse behinderter Menschen und ausländischer Mitbürger sowie
benachteiligter Kinder und Jugendlicher berücksichtigt.
3. §
3 Förderungsvoraussetzungen
Als Punkt 3) wird eingefügt: 3) Förderung erhalten können
freie Träger der Jugendhilfe, die
projektbezogen sportorientierte Angebote
für die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen in ihrem Stadtteil oder
stadtteilübergreifend durchführen.
4. §
7 Bereitstellung von Sportanlagen
Punkt (2) wird wie folgt ergänzt: Für den Unterricht an Schulen, für den
Übungs- und Wettkampfbetrieb
gemeinnütziger Sportorganisationen, für sportorientierte Angebote
der freien Träger der Jugendhilfe und für Einzelpersonen zur nicht auf
Erwerb gerichteten, freien sportlichen Betätigung ist die Nutzung der
Sportanlagen grundsätzlich unentgeltlich. Dies betrifft nicht
Sportveranstaltungen, füßr die ein gewinnbringendes Entgelt erhoben wird.
5.
§ 8 Finanzielle Förderung
Punkt (2) Nr.1 wird wir folgt ergänzt: 1. der
Kinder- und Jugendsport der gemeinnützigen Sportorganisationen und freie
Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse
6. §
8 (4) wird wie folgt ergänzt: (4) Gemeinnützige Sportorganisationen und
freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse zur Durchführung von
Sportveranstaltungen und Projekten erhalten, wenn ...
7. §
10 Unentgeltliche Leistungen der
Verwaltung
Punkt (1) wird wie folgt ergänzt: (1) Sportorganisationen und freie
Träger der Jugendhilfe, die Veranstaltungen oder Projekte im Sinne des
§ 9 (4) dieser Satzung durchführen, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung
durch die Stadtverwaltung.
gez. Axel Kruschat
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Begründung:
Mit den Änderungen sollen die
Fördermöglichkeiten für Sportprojekte der freien Träger der Jugendhilfe
verbessert werden. Damit sollen sozialpädagogische Konzepte, die (auch)
Elemente des Freizeitsports beinhalten, unterstützt werden. Dieser Ansatz ist
die logische Weiterentwicklung der bisherigen Jugendhilfepolitik der Stadt
Potsdam, die bereits Sportvereine als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt
hat und auch die Bedeutung des Sports im Lokalen Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus verdeutlicht hat.
Die konkreten Änderungsvorschläge entsprechen
denen, die durch die
Interessensvertretung Sport der freien Träger der Jugendhilfe (ISJ) an die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung herangetragen wurden. In der Initiative
arbeiten Vertreterinnen von Paragraph 13
e.V. - Verein zur Förderung der Jugend und Schulsozialarbeit, dem
sportorientierten Jugendclub 91, dem Fanprojekt SV Babelsberg 03 des
Diakonischen Werkes Potsdam e.V. und der Stadtsportjugend Potsdam zusammen.