Beantwortung - 06/SVV/0390
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 Ribbeckstraße / Blumenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beantwortung
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.05.2006
| |||
|
07.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
09.05.2006
| |||
|
23.05.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
einschließlich der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a
und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
( 3 Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag
zu den Anregungen der Bürger (30
Seiten)
Anlage 1b: Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (21
Seiten)
Anlage
1c: Abwägungsvorschlag zu den Anregungen
im vereinfachten Änderungsverfahren
gemäß
§ 13 BauGB (2 Seiten)
Anlage
2: Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße /
Blumenstraße“ (1 Plan)
mit
Begründung (107 Seiten)
I.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
Anlass für
die vorliegende Beschlussvorlage
Bereits im Jahr 1994 erfolgte die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Katharinenholzstraße /Ribbeckstraße, in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ vollständig enthalten ist.
Die Aufgrund der im Rahmen der
Beteiligungsschritte vorgebrachten Anregungen und die im laufenden
Aufstellungsverfahren gegen die Planung vorgebrachten Bedenken hatten
umfangreiche Überlegungen zur Konzeption und Abstimmungen mit den
unterschiedlichen Beteiligten und Betroffenen zur Folge. Die ermittelten notwendigen Klärungen konnten
u.a. durch
die Entwicklung und Beschlussfassung
einer städtebaulichen Rahmenkonzeption, die Vorbereitung der Bebauungsplanung
durch den Flächennutzungsplan und die Bildung eines Arbeitkreises u.a. mit
Vertretern der Bürger (Anwohner), zum Abschluss gebracht werden. Die sich im
Planungsprozess ab 1994 ergebenden Fragestellungen, z.B. nach der Unterbringung
von Parkplätzen für das nahegelegene Krongut Bornstedt oder dem Verhältnis der
neuen Bebauung zum historischen Dorfkern, sind ebenfalls einer grundsätzlichen
Klärung zugeführt worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat
in ihrer Sitzung am 07.12.2006 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.01.2006 - 03.02.2006
statt.
Mit Schreiben vom 21.12.2005 wurden
die Träger öffentlicher Belange erneut an der Planung beteiligt und innerhalb
der Beteiligungszeit, die bis zum 31.01.2006 begrenzt war, zur Stellungnahme
aufgefordert. Die Frist wurde auf Verlangen einzelner Träger bist zum 16.
Februar 2006 erweitert.
Die Auswertung der Stellungnahmen
der öffentlichen Auslegung führten zu Änderungen, die die Grundzüge der Planung
nicht berührten, so dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB das
vereinfachte Verfahren angewendet werden konnte.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung der Ergebnisse
aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(siehe Anlage 1a)
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße/Blumenstraße“ wurde im Zeitraum vom
03.01.2006 bis zum 03.02.2006 im Dezernat für Stadtplanung, Bauen und Wohnen im
Stadtplanungsamt Potsdam durchgeführt.
Es wurden insgesamt 30 schriftliche Stellungnahmen
fristgerecht eingereicht, die ausgewertet wurden und in den Abwägungsvorgang
eingehen. Teilweise wurden seitens der Bürger identische Stellungnahmen abgegeben.
Wesentlichster Punkt in den Bürgerstellungnahmen ist die
Planung eines Parkplatzes im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Hier wurde die
Verträglichkeit der Anlage zur angrenzenden Wohnbebauung bezweifelt. U.a. wurde
gefordert, den Parkplatz zu reduzieren, den Busparkplatz an eine andere Stelle
zu verlegen oder ein Parkhaus zu errichten.
Die
Anregungen der Bürger betrafen folgende Punkte:
- Einfriedungsverbot
der privaten Grünfläche C
- öffentliche
Fußwegverbindung am Postweg
- Planung
des Parkplatzes hinsichtlich Größe, Immissionsschutz, Luftschadstoffe und
Verträglichkeit im Gebiet
- Zufahrt
des Gebietes über das Grundstück Potsdamer Straße 185 / 186
- Abschirmung
der geplanten Gebiete zum Bestand
- die
Notwendigkeit der baulichen Verdichtung wurde angezweifelt
- Eingriffe
in den Baumbestand
- Verzicht
auf die Wiederherstellung der Kita Potsdamer Straße 196 / Versorgung mit
sozialer Infrastruktur
- Verhältnis
des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan, zum Denkmalrecht und zur
Erhaltungssatzung
- Verfahrensangelegenheiten
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingeflossen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung
Die
Anregungen führten zur Aufhebung des Einfriedungsverbotes sowie zur Festsetzung
von abschirmenden Hecken in den privaten Grünflächen auf dem Grundstück
Potsdamer Straße 185
Weitere
Anregungen bezogen sich auf Flächen oder Sachverhalte außerhalb des Geltungsbereiches,
so dass der Bebauungsplan hierfür keine Aussage treffen kann.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(siehe Anlage 1b)
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem Schreiben vom 21. Dezember 2005 erneut gemäß §4 Abs. 1 BauGB am
Aufstellungsverfahren beteiligt. Es wurden insgesamt 31 Träger an der Planung
beteiligt.
Insgesamt 12 Träger haben sich nicht zur Planung geäußert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Belange nicht berührt werden oder dass ein Einverständnis der Stellen mit der Planung vorliegt.
Von den verbleibenden 27 Behörden
haben weitere 7 Träger schriftlich geäußert, dass ihre Belange nicht berührt
sind oder dass sie sich mit der vorliegenden Planung einverstanden erklären.
Von insgesamt 7 Trägern öffentlicher
Belange wurde der Planung mit Hinweisen zugestimmt. Diese betrafen den
Planungsinhalt nicht, bezogen sich auf geltende rechtliche Regelungen, die
unabhängig vom Planungsrecht zu beachten sind oder waren bereits in der Planung
enthalten.
Anregungen und Bedenken wurden von 5
Träger öffentlicher Belange vorgebracht. Diese setzen sich thematisch
insbesondere wie folgt zusammen:
- Immissionsschutz
- Anforderungen an die Ausführungsplanung und die Bepflanzung zur Sicherstellung der Denkmalverträglichkeit
- Naturschutz
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingeflossen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung
Unter Würdigung der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen waren folgende Änderungen der Festsetzungen erforderlich:
- Einfügung einer passiven Schallschutzfestsetzung für die Gebäude Potsdamer Straße 194 – 196
- Änderung der Pflanzlisten
- Verschiebung der Baugrenze zur Ribbeckstraße im WA 8
Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
(siehe Anlage 1c)
Die nach der Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger sowie der
während des weiteren Planungsfortschrittes sich ergebenden notwendigen
Änderungen an der Planung haben die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Bestimmungen des § 13 BauGB angewendet werden konnten (vereinfachtes
Änderungsverfahren).
Folgende Planänderungen haben sich
ergeben:
- Einfriedung
der privaten Grünfläche
- Festsetzung
einer Heckenpflanzung
- eine
Immissionsschutzfestsetzung für die Gebäude an der Potsdamer Straße
- Verlängerung
der Planstraße zwischen WA 4 und WA 6 um 10 m
- Ausschluss
der Überbaubarkeit der Fläche G
II Empfehlung der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Fachbereiche gefolgt wird, kann dem Beschluss zur Abwägung und
zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 34-1 „Ribbeckstraße /
Blumenstraße“ zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit dem
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fallen für den Haushalt der Stadt Potsdam
unmittelbar keine Kosten an.
Aus der Umsetzung des Bebauungsplans resultieren Folgekosten
für die Erschließung sowie der Pflege für die öffentliche Grünfläche.
Der
Investor verpflichtet sich entsprechend dem noch abzuschließenden
Erschließungsvertrags, die innere Erschließung mängelfrei herzustellen, zu finanzieren und die öffentlichen
Straßenverkehrs- und Grünflächen an die Stadt kostenfrei zu übergeben. Die Modalitäten
zur Übergabe dieser öffentlichen Flächen sind im Erschließungsvertrag geregelt.
Mit
der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist nicht vor 2007 zu rechnen, so dass
die künftigen jährlichen Unterhaltungskosten frühestens 2010 haushaltswirksam
werden.
Vorbehaltlich
der zukünftigen Haushaltsjahre ab 2010 werden die zukünftigen jährlichen
Unterhaltungskosten in den folgenden Haushaltsstellen wie folgt veranschlagt:
Straßenunterhaltung
:
Haushaltsstelle:
63072.51100
Haushaltsansatz: 3000 €
Pflege
Grünanlagen:
Deckungszähler:
58000.51071
Haushaltsansatz: 12.300 €
Die o.a. Ausgaben können erst durch den zuständigen
Fachbereich getätigt werden, wenn hierfür in den künftigen Haushaltsjahren die
entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der
mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten. Der
Realisierungszeitraum wird voraussichtlich ab 2010 sein.