Beschlussvorlage - 06/SVV/0460
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung/Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße" und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.06.2006
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30.08.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke
Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
geändert / reduziert (s. Anlage 1).
- Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2004
getroffene Abwägungsentscheidung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ (DS 04/SVV/0613) wird
erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte
Entscheidung getroffen wird.
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den geänderten
Teilen der Planung im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).
- Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird in der so geänderten Fassung
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(3 Seiten)
- Anlage 1A: Abwägungsvorschlag zu den Anregungen der Bürger, die zu den
geänderten Teilen der Planung eingegangen sind sowie zu den Stellungnahmen der
Bürger im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung (6 Seiten)
- Anlage 1B: Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zum Bebauungsplan
eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange / Behörden (3
Seiten)
- Anlage 2: Bebauungsplan
mit Plan und Begründung (Plan und 63 Seiten)
Zu 1.:
Änderung/Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ wird in seinem westlichen Teil insoweit
geändert, als die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs im
Bahnhofsbereich auf die Fläche des Bundeseisenbahnvermögens reduziert wird.
Begründung zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs
Die Bahnflächen im Bereich des Bahnhofs „Potsdam Park Sanssouci“ sind
entweder dem Bundeseisenbahnvermögen oder der Deutschen Bahn AG zugeordnet
worden. Im Bahnhofsbereich entlang der Böschungskante ist der räumliche
Geltungsbereich an den zwischenzeitlich erfolgten Grundstückszuschnitt (Flurstück
128/18) angepasst worden. Flächen, deren Entwidmung und Umnutzung nicht
beabsichtigt ist und die für bahnbetriebliche Zwecke benötigt werden
(Bahnsteigszugang), sind aus dem Geltungsbereich herausgenommen worden. In der
erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung ist der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“ bereits mit der auf das Grundstück des
Bundeseisenbahnvermögens reduzierten Fläche dargestellt worden.
Zu 2. bis 4.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
03.11.2004 im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB über die Anregungen
der Bürger zur öffentlichen Auslegung und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange entschieden (DS 04/SVV/0613). Des weiteren hat die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen, bezüglich des Baufeldes 58
(Geschwister-Scholl-Straße 58) die Baulinie um 10 m nach Süden zu verschieben
sowie der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. zu folgen und
einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen. Planung und
Abwägung seien entsprechend zu verändern.
Gegenstand des Bebauungsplans ist es, die Voraussetzungen
für eine geordnete, auf die Umgebung abgestimmte Entwicklung zu schaffen, die
einerseits die denkmalpflegerischen Belange des Park Sanssouci als
UNESCO-Weltkulturerbe berücksichtigt, aber andererseits auch eine eingeschränkte
bauliche Weiterentwicklung auf einigen Grundstücken ermöglicht.
Dem o.g. Beschluss gemäß ist der Bebauungsplan überarbeitet
worden. Ziel der Änderung der Planung sind die Ergänzung des Fuß- und Radwegs
östlich des Werderschen Wegs zu einem durchgängigen Fuß- und Radweg nördlich
des Bahndamms und die Verschiebung der Baugrenzen und damit der überbaubaren
Flächen um 10 m nach Süden auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße Nr. 58.
Die Erweiterung der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche südlich des ehemaligen
kaiserlichen Postamtes Geschwister-Scholl-Straße Nr. 38 stellt einen Kompromiss
zwischen der Stadt und dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) dar, der der Stadt die
Rettung des ‚Bürgerbahnhofs’ ermöglichen wird. Durch die vorgenommene
Aufteilung der Flurstücke zwischen dem BEV und der Deutschen Bahn AG ist der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich des Bahnhofs Potsdam
Park Sanssouci auf die Fläche des BEV reduziert worden. Die genannten
Änderungen sind Gegenstand der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen
Auslegung gewesen.
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 6. März bis
zum 7. April 2006 wurde zum Bebauungsplan gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB die
erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung durchgeführt. Die von der
Änderung der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange und Eigentümer
sind mit Schreiben vom 1. März 2006 über die Durchführung und den Zeitraum der
erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung informiert worden. Im
folgenden werden insbesondere die Anregungen und Stellungnahmen, die zu den
geänderten Teilen der Planung erfolgt sind oder sich mit der Thematik
beschäftigen, einem erneuten Abwägungsprozess unterzogen.
Anregungen der Bürger / Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 4 Anregungen von Bürgern, darunter Stellungnahmen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und des Brandenburger Vorstadt e.V. eingegangen. Die Anregungen bezogen sich auf die Festsetzung zusätzlicher Baufelder in Bahnnähe und die Herstellung eines durchgängigen Fuß- und Radweges zwischen dem Bahnhof Potsdam Park Sanssouci und der Kastanienallee.
Im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen
Auslegung sind 4 Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Eine
Stellungnahme bezog sich auf die beidseitige Bepflanzung des geplanten
durchgängigen Fuß- und Radwegs aus Lärmschutzgründen. Drei Stellungnahmen
bezogen sich nicht auf die geänderten Teile der Planung, sondern auf die
Ablehnung der Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf dem
Grundstück Geschwister-Scholl-Straße Nr. 41 (TF 23) und auf die
Straßenverkehrsfläche der Geschwister-Scholl-Straße ohne Darstellung eines Fuß-
und Radweges. Auch diese Stellungnahmen sind im Rahmen des Abwägungsprozesses
gewürdigt worden.
Die eingegangenen Anregungen / Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange / Behörden
Aus der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange aus dem Zeitraum März / April 2003 sind die Stellungnahmen
einer erneuten Abwägung unterzogen worden, die sich mit den Teilen der Planung
befasst haben, die zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung geändert
worden sind. Die unmittelbar zur Planung getroffenen Stellungnahmen bezogen
sich auf eine Verschiebung der Baufelder in den Baulücken nach Süden (Stiftung
Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg), auf eine Heckenpflanzung
aus Immissions- und Sichtschutzgründen (ehemaliges Amt für Immissionsschutz
Brandenburg, jetzt Landesumweltamt Brandenburg) und auf eine Einschränkung des
möglichen Käuferkreises durch die Festsetzung ‚Sondergebiet Kultur’ auf dem
Bahngrundstück (Bundeseisenbahnvermögen).
Zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung hat sich eine Behörde geäußert (die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg mit Zustimmung).
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange / Behörden wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Durch die errechneten Lärmbelästigungen, ausgehend von der Bahntrasse, sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse derart nachteilig beeinträchtigt, dass über den Bestand hinaus keine zusätzlichen Baukörper für eine Wohnnutzung in Bahnnähe zugelassen werden. In Abwägung mit den zuständigen Fachbehörden wurde eingeschätzt, dass der Gesundheitsschutz für eine heranrückende Wohnbebauung allein durch passive Maßnahmen nicht sichergestellt werden kann. Die Umsetzung aktiver Schallschutzmaßnahmen wurde geprüft und aus Kostengründen und Gründen der Umsetzbarkeit als nicht praktikabel verworfen.
Die zulässige Neubebauung auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 58 wird aus der Bauflucht zurückgesetzt, damit sich eine zukünftige Neubebauung dem Bestand unterordnet und die Sichten in die tiefen Grünbereiche der benachbarten Grundstücke erhalten bleiben.
Ein durchgängiger Fuß- und Radweg nördlich der Bahntrasse östlich des Werderschen Wegs in Richtung Kastanienallee ist in die Planung aufgenommen worden.
Das Amt für Immissionsschutz (heute Landesumweltamt Brandenburg) hat darauf verwiesen, dass das Anpflanzen von Gehölzen als Immissionsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen (bei dichter Waldbepflanzung mit bleibender Unterholzausbildung) zu spürbaren Pegelminderungen führen kann.
Die Begründung ist aus redaktionellen Gründen und zur Klarstellung, ebenso wie die textliche Festsetzung TF 23 zum Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der Fläche 3, präzisiert worden (s. Begründung Kap. 6.10 ‚Sonstige Festsetzungen’). Die Grundzüge der Planung sind durch diese redaktionelle Änderung nicht berührt.
Die Darstellung der Aufteilung der festgesetzten Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden
Eine Verschiebung der Baufelder nach Süden würde die erforderliche Anlage der Stellplätze weiter in die Gartenbereiche verschieben; dies ist jedoch nicht planerische Absicht.
Eine mögliche Neubebauung auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 58 wird aus der Bauflucht zurückgesetzt, damit sich eine zukünftige Neubebauung dem Bestand unterordnet und die Sichten in die tiefen Grünbereiche der benachbarten Grundstücke erhalten bleiben.
Eine Heckenpflanzung im Mischgebiet ist aus Sichtschutzgründen zur öffentlichen Auslegung aufgenommen worden. Im Rahmen der Überarbeitung der Planung zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung hat sich die Differenzierung innerhalb des Mischgebietes geändert, so dass die entsprechende textliche Festsetzung wieder entfallen ist.
Die überbaubare Fläche in dem Mischgebiet MI 2 ist in ihrer Dimensionierung von 18 m auf 25 m in Ost-West-Richtung erweitert worden. Diese Festsetzung ist dem stadtplanerischen Ziel geschuldet, die Rettung und Erhaltung des sog. ‚Bürgerbahnhofs’ anzustreben; gleichzeitig können die Interessen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) berücksichtigt werden, ohne Baurechte an empfindlichen Standorten im Blickfeld der Welterbestätte zu ermöglichen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger / der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange / Behörden
an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans können für die Stadt
Potsdam Kosten zu folgenden Maßnahmen entstehen:
Grundstückserwerb für die Erweiterung der
Geschwister-Scholl-Straße:
1.020 m² x 50 € / m² = 51.000,00
€
Kosten für die Herstellung und den Grundstückserwerb des
öffentlichen Fuß- und Radwegs am Bahndamm zwischen dem Bahnhof „Potsdam Park
Sanssouci“ und dem Werderschen Weg (ca. 920 m² ):
Herstellung:
184.200,00 €
Grundstückserwerb 3.050,00 € 187.250,00
€
Kosten für die Herstellung und den Grundstückserwerb des
öffentlichen Fuß- und Radwegs entlang des Bahndamms vom Werderschen Weg in
Richtung Osten zur Kastanienallee (ca. 910 m² - mit Umsetzung von Lauben und
Zäunen):
Herstellung: 202.400,00
€
Grundstückserwerb 4.550,00 € 206.950,00
€
Gesamtkosten Fuß- und Radwege ca. 394.200,00
€
Die o.g. Ausgaben können
erst durch den zuständigen Fachbereich getätigt werden, wenn hierfür in den
künftigen Haushaltsjahren die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit
sind diese Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung
nicht enthalten. Der Realisierungszeitraum wird voraussichtlich nicht vor dem
Haushaltsjahr 2009 sein.
Vorbehaltlich der zukünftigen Haushaltsjahre werden die zukünftigen jährlichen Unterhaltungskosten durch den FB 47 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets realisiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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378,5 kB
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