Beschlussvorlage - 06/SVV/0720
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 "Uferzone Sacrower See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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27.09.2006
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01.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.10.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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19.10.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 2)
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(2
Seiten)
Anlage 2: Prioritätenfestlegung für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ (1 Seite)
Anlage 3: Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes
Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ (1 Seite)
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“
Der Bebauungsplanes Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“ soll
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 7/6 teilweise, 8, 10, 13/1, 14 – 17, 137 - 139, 146 der Flur 1 sowie die Flurstücke 9,
10/1, 10/2, 11, 27 teilweise, 40 teilweise, 42, 44, 59 - 62, 64, 66, 70 – 73,
75 -78, 79 teilweise, 80, 82 - 84, 86, 87 der Flur 3 der Gemarkung Sacrow und
wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden: Uferlinie
Sacrower See
im Osten: Schiffgraben sowie westliche Grenze von
Flurstück 18 der Flur 1 Gemarkung Sacrow
im Süden: südliche
Straßenbegrenzung der Krampnitzer Straße,
im Westen: Uferlinie
Sacrower See sowie östliche Grenze von Flurstück 85 der Flur 3 Gemarkung Sacrow
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9 ha. Die
Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt gemäß Anlage 3
dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet befindet sich in Potsdam zwischen der
Krampnitzer Straße im Süden, dem Schiffgraben im Osten und dem Sacrower See im
Norden. Ein Teil des Plangebietes wird von der Kleingartensparte „Anglerwiese“
genutzt. Nördlich der Krampnitzer Straße befinden sich Grundstücke, die
teilweise mit Lauben, teilweise mit Wohnhäusern bebaut sind. Auch die
Ufergrundstücke westlich der Kleingartensparte sind mit Wochenendhäusern/
Lauben bebaut. Im östlichen Bereich der Krampnitzer Straße befinden sich zwei
Wohngebäude.
Die Flächen im Plangebiet sind derzeit als Außenbereich im
Sinne des § 35 BauGB einzustufen. Sie befinden sich in dem seit 1941
festgesetzten Naturschutzgebiet „Sacrower See und Königswald“. Seit 1963
besteht hier ein Landschaftsschutzgebiet, welches laut Gesetz- und
Verordnungsblatt Brandenburg am 07.01.1999 als LSG „Königswald mit Havelseen
und Seeburger Agrarlandschaft“ erneut beschlossen wurde. Zudem befindet sich
der Bereich innerhalb eines 1998 gemeldeten Schutzgebietes nach der
FFH-Richtlinie.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Aufgrund aktueller verschiedener Anfragen zu Grundstücken
und diverser ungenehmigter Bautätigkeiten mit anhängigen Klageverfahren soll
eine städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden, die mit den Belangen des
Naturschutzes vereinbar ist. Aufgrund der bisherigen Lage im Außenbereich ist
für die vorhandenen Gebäude nur eine sehr eingeschränkte Entwicklung im Bestand
möglich. Diese Flächen wurden während der Zeit von 1961 bis 1989, als dieses
Gebiet innerhalb des für die Allgemeinheit nicht zugänglichen Grenzbereiches
lag, in unterschiedlicher Art und Weise besiedelt. Während teilweise
Wochenendhäuser errichtet wurden, sind zwischen 1970 und 1982 entlang der
Krampnitzer Straße auch mindestens 8 Wohnhäuser entstanden. Aufgrund der
bereits damals bestehenden gesetzlichen Grundlagen (LSG und NSG) wären diese
Wohngebäude jedoch nicht genehmigungsfähig gewesen.
Da im derzeitigen Außenbereich lediglich bestandserhaltende
Maßnahmen zulässig sind, kann mit
den planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan eine Entwicklung
ermöglicht werden, die einerseits den naturschutzrechtlichen Anforderungen
gerecht wird und andererseits den Interessen der Grundstückseigentümer an einer
Neubebauung Rechnung trägt.
Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist
erforderlich, um planungsrechtliche Festsetzungen für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu treffen. Die komplexen städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen werden ermittelt und in den Abwägungsprozess
eingestellt.
Planungsziele
Ziel der Planung ist unter Beachtung der Naturschutzbelange
die Entwicklung eines Sondergebietes „Wochenendhausgebiet“ mit einem bestandsorientierten Maß der
baulichen Nutzung auf den Ufergrundstücken am Sacrower See. Dabei soll
insbesondere die direkte Uferzone unter Beachtung der Naturschutzbelange von
Bebauung freigehalten werden. Die Wohnbebauung auf 2 Grundstücken im östlichen
Bereich der Krampnitzer Straße sowie
die bestehenden Flächen der Kleingartenanlage sollen in ihrem Bestand
planungsrechtlich gesichert werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen das § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar. Der Flächennutzungsplan für die Landeshauptstadt Potsdam wird zur Zeit überarbeitet, wobei der Vorentwurf Grünfläche und Kleingärten darstellt. Im weiteren Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist die Darstellung des SO Wochenendhausgebietes zu bestimmen. Der Bebauungsplan wird entsprechend als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,4 kB
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